Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Facebook: Gerichte uneins beim Abwägen von Hausrecht und Meinungsfreiheit
Wer sich bei Facebook anmeldet, musst die Nutzungsbedingungen akzeptieren, die auch die Löschung von Beiträgen vorsehen, die nicht den "Gemeinschaftsstandards" entsprechen. Das Oberlandesgericht München hat nun entschieden, dass diese Standards nicht über das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gestellt werden dürfen.
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