Gebrauchte Software darf weiter verkauft werden

Llares

Freizeitschrauber(in)
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass gebrauchte Software weiter verkauft werden darf, unabhängig davon, ob die Software auf einem Datenträger oder über einen Download geliefert wurde. Maßgeblich ist die Übertragung eines dauerhaften Nutzungsrechts bei Erwerb der Software. Dieses darf nicht auf den Erstnutzer beschränkt werden.

Geklagt hatte die Firma Oracle gegen den deutschen Gebrauchtvertrieb UsedSoft. Bisher wurde zwischen digitalen Downloads und Softwawre auf Datenträgern unterschieden.

Quelle
 
Ob damit auch eines Tages der Weiterverkauf von accountgebundenen Spielen möglich sein wird? Zu begrüßen wäre es zumindest, denn damit würde es Steam, Origin und den Ubi-Launcher doch etwas verträglicher für den Kunden machen. Allerdings müsste die Möglichkeit bestehen, Spiele aus dem Account herauszulösen und weiterverkaufen zu können; andernfalls müsste man ja für jedes Spiel einen eigenen Account anlegen. Mal abwarten, was sich noch daraus entwickelt; zumindest ist es ein Schritt in die richtige Richtung und beendet das momentane Verhältnis, dass der Kunde nicht Herr über sein erworbenes Produkt ist.
 
Hab ich mir auch zuerst gedacht, aber ich bin mir da nicht mehr so sicher. entscheident ist wohl der Zusatz, dass beim Verkauf ein uneingeschränktes Nutzungsrecht übertragen wird. Soweit ich weiss, ist das bei den Account-gebundenen Downloads nicht so. Wäre aber schön, wenn ich mich irre....
 
Hab ich mir auch zuerst gedacht, aber ich bin mir da nicht mehr so sicher. entscheident ist wohl der Zusatz, dass beim Verkauf ein uneingeschränktes Nutzungsrecht übertragen wird. Soweit ich weiss, ist das bei den Account-gebundenen Downloads nicht so. Wäre aber schön, wenn ich mich irre....
Na toll, dann ist das Urteil genauso sinnvoll, wie die Tatsache legal Sicherungskopieen erstellen zu können aber nur wenn kein Schutz dabei umgangen wird.^^

MfG
 
der knackpunkt fiel mir auch gleich auf :/

aber gut, ich stört eh mehr die drittsoftware (steam, origin...) als die nicht wiederverkaufbarkeit. ich kauf ja ned allen schrott sondern nur "erlesene" software ^^
 
Dann müssen nur noch 127 Seiten ungültige AGB´s durchstöbert werden um dann festzustellen dass beim Verkauf kein uneingeschränktes Nutzungsrecht übertragen wurde.
Ich denke mal, dass auch mit dem Urteil die Sache nicht 100% geklärt ist.
 
Gebrauchte Software?
Sind das dann nur noch halbe 0er und 1er? Sind da knicke an den Datenkanten? Wie viel Wertminderung haben stark gebrauchte Software gegenüber nur abundzu gebrauchte Software?

Da geht es wohl eher um "zeitwertabnutzung", also dass gebrauchte Software eventuell schon etwas älter, nicht mehr ganz aktuell, ist. Im prinzip dasselbe wie bei "ungebrauchter" alten Spielen die dann fast für lau über die Ladentheke wandern.
 
Da geht es wohl eher um "zeitwertabnutzung", also dass gebrauchte Software eventuell schon etwas älter, nicht mehr ganz aktuell, ist. Im prinzip dasselbe wie bei "ungebrauchter" alten Spielen die dann fast für lau über die Ladentheke wandern.
Ach, was...;)

@Topic
Mal sehen, wie sich diese ganze "Lizenzgeschichte" entwickelt... Bin mal gespannt, ob immer mehr Richter verstehen, wie die Welt im 21. Jahrhundert läuft oder eben nicht. So manche Richter mchen sich ja wirklich einen schlechten Namen. "Die Position schützt vor Dummheit nicht" oder so...
 
Zurück