Llares
Freizeitschrauber(in)
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass gebrauchte Software weiter verkauft werden darf, unabhängig davon, ob die Software auf einem Datenträger oder über einen Download geliefert wurde. Maßgeblich ist die Übertragung eines dauerhaften Nutzungsrechts bei Erwerb der Software. Dieses darf nicht auf den Erstnutzer beschränkt werden.
Geklagt hatte die Firma Oracle gegen den deutschen Gebrauchtvertrieb UsedSoft. Bisher wurde zwischen digitalen Downloads und Softwawre auf Datenträgern unterschieden.
Quelle
Geklagt hatte die Firma Oracle gegen den deutschen Gebrauchtvertrieb UsedSoft. Bisher wurde zwischen digitalen Downloads und Softwawre auf Datenträgern unterschieden.
Quelle