Genghis99
PCGH-Community-Veteran(in)
Nein. Wenn das BVG einmal festgestellt hat, das die Vorratsspeicherung Verfassungwidrig ist, dann ist nix mit "umlabeln" (rotfl)
Da hilft es auch nicht, die Gesetzestexte zu ändern. Vorratsspeicherung bleibt Vorratsspeicherung. Ein solches Gesetz hat nunmal keinen Bestand vor der Verfassung. Und das ist gut so.
Und freiwillig übernehmen die Provider und Diensteanbieter die Speicherung sowieso nicht - der Aufwand und die Kosten sind absolut irrelevant.
Hätte das BVG dieses Gesetz nicht gekippt, wären noch viele Klagen der betroffenen Internetfirmen vor Verwaltungsgerichten gekommen - eben wegen der Kosten.
Da hilft es auch nicht, die Gesetzestexte zu ändern. Vorratsspeicherung bleibt Vorratsspeicherung. Ein solches Gesetz hat nunmal keinen Bestand vor der Verfassung. Und das ist gut so.
Und freiwillig übernehmen die Provider und Diensteanbieter die Speicherung sowieso nicht - der Aufwand und die Kosten sind absolut irrelevant.
Hätte das BVG dieses Gesetz nicht gekippt, wären noch viele Klagen der betroffenen Internetfirmen vor Verwaltungsgerichten gekommen - eben wegen der Kosten.