Vorratsdatenspeicherung verfassungswiedrig

Nein. Wenn das BVG einmal festgestellt hat, das die Vorratsspeicherung Verfassungwidrig ist, dann ist nix mit "umlabeln" (rotfl)
Da hilft es auch nicht, die Gesetzestexte zu ändern. Vorratsspeicherung bleibt Vorratsspeicherung. Ein solches Gesetz hat nunmal keinen Bestand vor der Verfassung. Und das ist gut so.

Und freiwillig übernehmen die Provider und Diensteanbieter die Speicherung sowieso nicht - der Aufwand und die Kosten sind absolut irrelevant.

Hätte das BVG dieses Gesetz nicht gekippt, wären noch viele Klagen der betroffenen Internetfirmen vor Verwaltungsgerichten gekommen - eben wegen der Kosten.
 
Endlich, da kann man nicht viel mehr zu sagen.
Bleibe trotzdem bei PP.

Mann könnte es auch als Sieg für die Informationsfreiheit, die Privatssphäre, die Meinungsfrieheit und die Demokratie werten.
 
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Ist doch egal - die daten sind eh nutzlos geworden.


Nein, die Daten sind nicht nutzlos. Was meinst du was jemand mit diesen Daten machen kann?

Wir haben das doch erst gehabt, die Daten aus Banken wurden auf eine CD gebrannt und einfach für ein paar Milionen angeboten.... So könnte das mit diesen Daten auch laufen^^
 
Juhu :banane:

Ich habs ja schon immer gesagt.

Ich geb aber Equilibrium recht..die werden das nicht löschen :( aber zumindest nix neues mehr speichern!
 
@alle P2P-Benutzer: Für euch ändert sich übrigens mit 99,999% Wahrscheinlichkeit gar nichts, denn für die Herausgabe der Information, wer den Anschluss mit einer bestimmten IP hatte, wird mindestens vergleichbar einfach sein, wie bisher!! Also bleibt mal lieber ganz ruhig ;)

Auch wenn ich mich durch deine Aussage nicht direkt angesprochen fühle, muss ich dir trotzdem wiedersprechen. Der Provider wird nun wieder dazu verpflichtet, Verbindungsdaten, die nicht Rechnungsrelevant sind, zu löschen. D.h., dass IP-Daten aus Flatrates nicht gespeichert werden dürfen. Speichert dein Provider die Daten trotzdem, kannst du ihn zur Löschung auffordern.
 
Nein, die Daten sind nicht nutzlos. Was meinst du was jemand mit diesen Daten machen kann?

Wir haben das doch erst gehabt, die Daten aus Banken wurden auf eine CD gebrannt und einfach für ein paar Milionen angeboten.... So könnte das mit diesen Daten auch laufen^^

Illegal gesammelte Daten, welche sie ja sind nachdem das BVerfG festgestellt hat, dass das Gesetz verfassungswidrig war, dürfen nicht in einem Verfahren verwendet werden.

Und wenn doch jemand versucht diese Daten in einem Verfahren zuverwenden, muss er erklären wo er diese her hat, denn die Provider sind seit gestern Mittag in der Pflicht sofort zulöschen.
Nicht löschen würde hier Schadensersatzklagen gegen Provider nach sich ziehen.
 
Nein. Wenn das BVG einmal festgestellt hat, das die Vorratsspeicherung Verfassungwidrig ist, dann ist nix mit "umlabeln" (rotfl)
Da hilft es auch nicht, die Gesetzestexte zu ändern. Vorratsspeicherung bleibt Vorratsspeicherung. Ein solches Gesetz hat nunmal keinen Bestand vor der Verfassung. Und das ist gut so.

Du hast da was falsch verstanden. Das Bundesverfassungsgericht hat eben nicht die Vorratsdatenspeicherung perse abgelehnt sondern nur deren Umsetzung für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz gehalten. Das bedeutet schlicht und einfach, dass unsere Regierung ein neues Gesetz auf den Weg bringen wird (was sie ja auch wegen der EU-Vorgabe tun muss). Sie wird halt nur irgendwie die "Bedingungen" des BVG berücksichtigen müssen.

Auch wenn ich mich durch deine Aussage nicht direkt angesprochen fühle, muss ich dir trotzdem wiedersprechen. Der Provider wird nun wieder dazu verpflichtet, Verbindungsdaten, die nicht Rechnungsrelevant sind, zu löschen. D.h., dass IP-Daten aus Flatrates nicht gespeichert werden dürfen. Speichert dein Provider die Daten trotzdem, kannst du ihn zur Löschung auffordern.
Sehe ich anders. Klar mag es sein, dass man seine Daten löschen lassen kann aber dazu musst du die erstmal auffordern. Die Vergangenheit hat gezeigt, wie gut das funtkioniert hat ;)
 
Sehe ich anders. Klar mag es sein, dass man seine Daten löschen lassen kann aber dazu musst du die erstmal auffordern. Die Vergangenheit hat gezeigt, wie gut das funtkioniert hat ;)


Dann musst du es aber auch so hinbekommen, dass du nicht gleich Terrorverdächtig bist, bloß weil du deine Daten löschen lassen willst ;-)
 
Würde mich sehr aufregen, wenn ich als Provider nen ganzen Haufen Datenserver angeschafft, und die ganzen Programme zum auslesen und speichern der Verbindungsdaten gekauft hätte, die jetzt aber mitsamt ihrer Daten nutzlos sind, und ich sogar noch jemanden bezahlen muss, der alles löscht. Klar kann man die server noch weiterverwenden, aber da ging wieder eine ganze Menge Kohle durch den Ofen, allein durch den Arbeitsaufwand...
 
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