Vorratsdatenspeicherung: Deutsche Telekom klagt gegen Umsetzung

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Die Deutsche Telekom will in einem Eilverfahren noch vor dem Start der Vorratsdatenspeicherung am 1. Juli 2017 klären, ob und in welcher Form die IP-Adressen von Kunden gespeichert werden müssen. Im Mobilfunk-Netz oder WLANs würden gar keine öffentlichen IP-Adressen mehr vergeben. Das Erstellen einer riesigen Datenbank lehnt die Telekom ab.

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Naja, wer jetzt denkt, die Telekom mache das aus reiner Nächstenliebe - nein.

Die Telekom hat einfach keinen Bock auf die massiven Kosten (wie im Artikel auch erwähnt), die für die Umsetztung der VDS nötig sind.
Ginge es nicht ums liebe Geld; ich denke nicht, dass die Telekom dann nicht mitziehen würde.

In dem Fall bleibt einem trotzdem nur, der Telekom viel Glück bei der Klage zu wünschen.
 
Wobei ich schon davon ausgehe, dass das BVerG die neue Vorratsdatenspeicherung genauso wie den ausgeweiteten Einsatz des Staatstrojaners für Verfassungswidrig erklärt. Die Frage ist nur, ob das noch vor der Wahl passiert.
Das sie es bis nächstens Monat schaffen halte ich für sehr unwahrscheinlich.
 
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