mathal84
Software-Overclocker(in)
AW: Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund
tja, dann kommt aber noch die "angemessene Härte" dazu. ich sag nur Maultaschen oder Handy mit Firmenstrom laden.
eine Absolute Fehlentscheidung wäre es wenn er AN eben die unten genannten Inhalte nutzt
Edith:
Auszug aus dem Urteil:
"Am 04. August 2004 unterschrieb der Kläger eine Mitarbeitererklärung Internet/PC-Nutzung, die unter 1. folgende Regelung enthält:Der Zugang zum Internet und E-Mail ist nur zu dienstlichen Zwecken gestattet. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch – insbesondere zu privaten Zwecken – ist ausdrücklich verboten. Verstöße gegen diese Anweisung werden ohne Ausnahme mit arbeitsrechtlichen Mitteln sanktioniert und führen – insbesondere bei Nutzung von kriminellen, pornographischen, rechts- oder linksradikalen Inhalten – zur außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses."
tja, dann kommt aber noch die "angemessene Härte" dazu. ich sag nur Maultaschen oder Handy mit Firmenstrom laden.
eine Absolute Fehlentscheidung wäre es wenn er AN eben die unten genannten Inhalte nutzt