AW: Suche einen Waterblock (keine FullCover Lösungen!) + Kompatibelität mit Baseplate einer 1080 Ti FE
Gigabyte ist da wohl ähnlich kulant wie EVGA. Zurück muss die Karte im RMA-Fall aber auch bei Anbietern wie Gigabyte und EVGA grundsätzlich mit dem Originalkühler und festnageln lassen sich beide im Zweifelsfall auch nicht darauf, denn Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Garantiebedingungen sind bei den Herstellern die sich da kulant zeigen meinem Kenntnisstand nach lediglich so formuliert, dass der Kühlerwechsel zwar nicht explizit zum Garantieausschluss führt, aber im Sinne der Garantieerhaltung auch nicht explizit erlaubt ist, sondern lediglich im üblichen Rahmen einer RMA akzeptiert wird, sofern der Schaden nicht nachweislich durch unsachgemäße Kühlermontage oder -demontage entstanden ist.
Streng genommen muss sie in Deutschland rein rechtlich sogar erhalten bleiben.. aber wenn der entsprechende Hersteller das nicht vorher bestätigt, muss man im Zweifelsfall den Anwalt einschalten und das lohnt sich in den meisten Fällen natürlich nicht.
Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) ≠ Gewährleistung (gesetzlich verpflichtend für zwei Jahre ab Kaufdatum)
Die Garantiebedingungen können vom Hersteller frei formuliert werden und die Garantiezeit wird ebenfalls vom Hersteller definiert. Der Hersteller kann hier auch für Dinge garantieren die über die beschriebenen Eigenschaften des Produkts hinaus gehen - kommt aber selten vor.
Die gesetzliche Gewährleistung ist dann relevant, wenn Mängel an Waren vorhanden sind oder innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, welche nachweislich nicht durch unsachgemäße Nutzung oder Veränderung durch den Käufer verursacht wurden, sondern einen regulären Mangel an der verkauften Ware darstellen (z. B. Konstruktionsfehler, mangelhafte Verarbeitung, innerhalb von 2 Jahren bei regulärer Verwendung defekte Bauteile etc.).
Mit der Veränderung des gekauften Gegenstands, z. B. durch einen Kühlerwechsel (egal, ob fullcover oder nur GPU-only) auf einer Grafikkarte, verliert man meines Wissens in der Regel alle Gewährleistungsansprüche, denn nur wenn die Karte explizit dafür gedacht wäre, den Kühler zu tauschen, oder sogar ohne Kühler ausgeliefert würde und dieser aber zum Betrieb notwendig ist, müsste der Hersteller trotzdem für sein Produkt Gewährleistung übernehmen. Wenn die Änderung nach rückgängig machen derselben und nach dem Einschicken zur RMA vom Hersteller nicht erkannt werden kann, und auch sonst keine Beschädigung vorliegt, die darauf hindeutet (abgebrochene DIE-Kanten o. Ä.) wird zwar in der Regel jeder Hersteller eine solche Karte als Gewährleistungsfall behandeln, aber im Grunde ist das seitens des Kunden, der den Eingriff gegenüber seinem Vertragspartner verschweigt, nicht in Ordnung.
Deshalb kann man in solchen Fällen eigentlich nur auf die freiwillige Garantieleistung des Herstellers bzw. auf dessen Kulanz über den Rahmen seines Garantieumfangs hinaus setzen und hat dabei eben die besten Chancen bei Herstellern die den Kühlerwechsel in den Garantiebedingungen nicht explizit ausschließen und sich auch öffentlich bzw. durch ihr Handeln in der Vergangenheit kulant in solchen Fällen zeigten.
Ein Recht auf einen Kühlerwechsel (unabhängig davon ob fullcover oder nicht) hat man im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung jedenfalls nicht, und im Rahmen der Garantie kommt es eben auf die Garantiebedingungen bzw. die gelebte Praxis beim jeweiligen Hersteller an. Grundsätzlich sollte man aber beim Umbau von Grafikkarten auf Wasserkühlung davon ausgehen, dass man das Risiko selbst in voller Höhe trägt und auch bei Defekten die danach unabhängig vom Kühler entstehen u. U. das Nachsehen haben wird. Das Anspruchsdenken vieler Nutzer ist heute zwar über alle Maßen ausgeprägt, aber im Prinzip müssten sich Hersteller darauf nicht in dem Maße einlassen wie es viele aus Wettbewerbsgründen trotzdem tun.
Ein Hersteller muss genauso wenig für Dinge geradestehen die er nicht verbockt hat, wie ein Nutzer nicht mit Mängeln an Produkten leben muss, sofern er sie regulär einsetzt und nicht daran herum schraubt. Die Haltung vieler privater Nutzer, dass das Recht bei kommerziellen Produkten im Sinne des Verbraucherschutzes grundsätzlich ausschließlich auf ihrer Seite stünde, egal ob sie evtl. selbst Mist bauen oder nicht, finde ich allerdings wirklich beschämend. Wenn man an Produkten mehr oder insb. weniger sachkundig herumschraubt, muss man imho das Risiko selbst tragen, wenn etwas kaputt geht - und selbst wenn es am Ende Schäden sind die offensichtlich nichts mit dem Umbau zu tun haben und im Normalfall Gewährleistungsfälle wären, hat man zumindest sein Recht die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Herstellers in Anspruch zu nehmen durch den Umbau eigentlich schon verwirkt - egal wie gut man den Umbau vertuscht. Zum Wakü-Hobby gehört es aber natürlich dazu z. B. Grafikkarten auf Wakü umzurüsten, und es ist daher erfreulich, dass es Hersteller gibt, die diese Ambitionen mit ihrem kulanten Verhalten im, oder über den Rahmen der Herstellergarantie hinaus in solchen Fällen unterstützen. Das allgemeine Anspruchsdenken, das viele daraus ableiten ist imho aber einfach grundverkehrt.
Edit:
@Topic:
Jetzt mal unabhängig vom Garantie-Thema: Wenn du unbedingt einen GPU-Only-Kühler willst, der da rein passt - warum baust du nicht einfach einen maßgeschneiderten oder baust einen kommerziellen Kühler um? Bodenplatten für diverse Kühler gibt´s als Ersatzteile und der Rest ist nicht übermäßig aufwändig. Oder du baust dir nur passende Halterung für einen fertigen Kühler der in den Ausschnitt passt. Ansonsten könntest du dir auch mal diverse Chipsatz-Kühler bezüglich Kompatibilität ansehen
. Besonders kleine GPU-only-Kühler sind von der verwendeten Kühltechnik in der Regel eh nicht besser aufgestellt als die meisten Chipsatzkühler.
Solange es AnFi-Tec noch gibt wäre vllt. auch ein Blick in deren
UCD-Universalkühler-Sortiment nicht verkehrt
. Das sind jetzt nicht unbedingt Kühler von denen du auf so einer leistungsstarken GPU sehr gute Kühlleistung erwarten kannst, aber um die im Zaum zu halten wird´s voraussichtlich reichen.
Auch Koolance bietet einige Universal-Kühler für solche Zwecke an, die vllt. etwas performanter sind:
Klick
Einen Watercool-Chipsatz-Kühler könnte man evtl. auch verwenden bzw. anpassen:
Klick (die haben afair aber auch keine sehr performante Kühlstruktur).