"Schrott"-PC von Mindfactory erhalten - was soll ich nun tun?

Ich hab mich durchgemogelt und direkt jemanden anrufen können der da wohl bisschen mehr zu sagen hat.
Derjenige hat mir nun auch versichert dass er persönlich, nach Abnahme des zweiten Technikers, nochmals als drittes drüber schaut - Der vorherige Techniker wird das Gerät auch nicht mehr bearbeiten dürfen. Sollte der PC nun in einem akzeptablen Zustand hier erscheinen, ist es ja für beide Seiten auch das beste. Worauf ich allerdings allergisch reagiere ist dieses rumgereiche und Bürokratendeutsch.
Es ist ja rechtlich so geregelt dass denen ein zweiter Versuch zusteht - ich bin allerdings nach wie vor überrascht wie das passieren konnte und mein Anwalt bleibt auch der Meinung dass man das Geld für die Montage sehr wohl wieder verlangen darf in so einem Fall. Ich habe im E-Mail-Verkehr auch schriftliche Nachweise dass das versprochene Angebot nicht eingehalten wurde.

Wir werden sehen wie das ganze jetzt noch läuft.
Ich bin jetzt einfach mal optimistisch und lass mich überraschen. Und immerhin weiß ich jetzt dass RAM-Größe nicht nur in GB entscheidend ist.

Und was den Versand angeht bin ich eules Meinung. Sollte es mit Lüftern zu Problemen kommen, muss Mindfactory das mit UPS und DHL klären aber mir nicht suggerieren dass es meine Schuld sei oder in meiner Verantwortung liegt. Abholen darf ich es laut derer Webseite ja nicht mal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist so einem (hier sehr wertvollem) Falle der Versand nicht eigentlich versichert? :confused:

Das wäre dann ja ein Problem zwischen MF und UPS, und nicht das von @wiffl :ka:
Ich gehe mal davon aus, dass MF entsprechende Regelungen mit seinen Versanddienstleistern geschloßen hat. Sprich MF wird je nach Warenwert der Sendung eine entsprechende Versicherung beim Dienstleister beinhaltet haben. Grundsätzlich trifft folgendes zu:

B2C:
Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer, trägt das Transportrisiko der Unternehmer. Das Transportrisiko kann nicht auf den Verbraucher übertragen werden. Etwaige Klauseln dieser Art, beispielsweise in den AGB, sind unzulässig.
 
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