Reine Durchleitung von Daten kann Urheberrecht verletzen

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Reine Durchleitung kann Urheberrecht verletzen

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Bildquelle: Eigenes Foto

Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 24.09.2012 festgestellt, dass RetroShare-Nutzer auch für eine bloße Durchleitung von urheberrechtlich geschützten und rechtswidrig übertragenen Daten haften können. Nachdem zunehmend einige Nutzer öffentliche Filesharing-Portale und Download-Plattformen meiden, wechseln diese stattdessen auf private Darknet-Portale. Das Tool RetroShare ermöglicht nicht nur Down- und Upload von Daten, sondern auch die reine Durchleitung von Daten Dritter.

Zum Sachverhalt: Ein Nutzer verwendete das Tool RetroShare. Es kam dabei zu einer Durchleitung von Daten Dritter, die von der Ermittlungsgesellschaft proMedia identifiziert wurde. Der Anschlussinhaber wurde in der Folge über die erfasste IP-Adresse ermittelt und in Anspruch genommen. Der Anschlussinhaber bestritt das betroffene Musikstück auf seinem Computer gespeichert zu haben. Die Richter begründeten eine Haftung trotz reiner Durchleitung mit einer nicht eingehaltenen Sorgfaltspflicht seitens des Beklagten. Durch den bewussten Einsatz der Software habe er anderen Teilnehmern des Netzwerks ermöglicht rechtswidrig Daten zu übermitteln und seinen Anschluss öffentlich zugänglich zu machen, ohne eine Möglichkeit dies ordentlich kontrollieren zu können.

Quelle:
LG Hamburg (Beschl.v. 24.09.2012 - Az.: 308 O 319/12)
 

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Was dann aber wiedrum nicht gilt, wenn Kinder es trotz Aufklärung und Verbot ihrer Eltern benutzt haben?

MfG
 
Und was ist wenn man ein eigenes NAS System hat und ich von außen auf meine Musik zugreife, wie sieht da die rechts Lage aus?
 
Und was ist wenn man ein eigenes NAS System hat und ich von außen auf meine Musik zugreife, wie sieht da die rechts Lage aus?

Also ich muss zugeben keine Ahnung davon zu haben wie genau es rechtlich ausschaut.

Aber solange nur du darauf Zugriff hast, und die Rechte der Medien die du benutzt besitzt, ist alles Tutti.

In dem Artikel geht es ja darum illegale Inhalte durchzuleiten, ob wissend oder unwissend, ohne sie selber herunterzuladen.
Also quasi eine peer to peer verbindung denke ich, weiß nicht genau wie Retroshare funktioniert, aber könnte sogar passieren das es zwischengespeichert wird wie bei einem Stream.

Ist dann quasi wie bei Torrent, der schlimmere Teil ist es das ich anderen die Daten zur Verfügung stelle.
 
Einmal unsere Kinder vorwarnen und dann geht's los.
Wenn dann die grünen Männchen vor der Tür stehen gibts eins auf die Finger, und danach ein Eis.

Ente gut, alles gut.

Kind ist nicht gleich Kind. Erst einmal bin ich gespannt wie das jüngste BGH-Urteil dazu verwendete wird, um Nachweispflichten für die ordentliche Belehrung des Kindes zu behandelln. Darüber hinaus kann auch ein Kind haften, insbesondere wenn es nach §828 III BGB alt genug ist, um die notwendige Einsicht gehabt zu haben. Bei einem 12-jährigen könnte man Glück haben, bei einem 16-jährigen schon weniger. Und wer zahlt dann die 1000er-Schulden des Kindes? Richtig, die Eltern. :ugly:
 
Könnte das "Kind" wohl eher Jugendlicher in dem Fall, halt >14 (12), nicht in die Privatinsolvenz gehen? Der ist ja klar überschuldet in so einem Fall :ugly:
 
Du musst den Zusatz bedenken, er hat jedem "Zugriff" auf seine Leitung verschafft, ohne den Zugriff prüfen zu können. Bei den Providern siehts wieder nen bischen anders aus. Wenn sind eher die Backbone-Betreiber am Wickel :ugly:
 
Nur fürchte ich das dies als Grundstein gelten kann für eine komplette Überwachung des Netzverkehrs. Zumal ein solches Netzwerk nicht zwangsweise für illegales herhalten muss. Momentan gilt (außer bei Urheberrechtsverletzungen) die Unschuldsvermutung.
 
Da wird mich ganz Angst und Bange um Anonymisierungsdienste wie das Tor-Projekt oder andere Proxys/Anonymisierer.
Oder meinen geliebten GEMA-Unlocker...
 
Da wird mich ganz Angst und Bange um Anonymisierungsdienste wie das Tor-Projekt oder andere Proxys/Anonymisierer.
Oder meinen geliebten GEMA-Unlocker...

Filesharing über TOR stell ich mir bei dem Speed schwer vor, da brauchste kaum Angst haben.:D
Proxys leiten über den Proxyserver, solange du den nicht hostest ist alles gut.

Die Gema Unlocker sind wohl auch nur Proxys oder? Kann also auch nichts passieren.
 
Öhm, hast du den Thread gelesen?

Ja habe ich.. Wer download-Tools installiert hat muss halt damit Rechnen dass er indirekt auch Daten verteilt bzw. wie in diesem Fall durchleitet - was dann auch illegal ist. Bevori man solchen Aktivitäten nachgeht sollte man sich halt auch vorher informieren was das Tool genau macht usw. Ich habe mich auch informiert was ich hier in der Schweiz tun darf und was nicht - hier haben wir glücklicherweise eine kleine Grauzone die einem viel ermöglicht. Aber auch in der Schweiz kriegst du Probleme sobald du die Daten verteilst -bzw. durchleitest. Darum habe ich auch geschrieben es kann jeden treffen, auch wenn eine grosse Portion Pech dazu gehört^^.

In diesem Fall ist es so wie es aussieht das RetroShare-Tool, dass nicht gerade "Nutzerfreundlich" agiert, denn die Programmierer solcher Tools wissen haargenau was das Programm macht und was legal und illegal ist.

Ich schaue auch erst einmal ob irgendwo ein Radar steht bevor ich zu schnell fahre :D
 
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