AW: Probleme mit Intel-Chips P67 und H67 für Sandy-Bridge-CPUs - Produktion gestoppt, neue Revision geplant
Oh man Itpassion-de
Klar kann ein Hersteller den Verkauf seiner Produkte verbieten, wenn er einen Produktionsfehler festgestellt hat. Sowas nennt sich schlicht Verkaufsstopp und gibt es immer wieder, und die Verkäufer sind gut bedient sich daran zu halten, denn der Hersteller haftet ja für seine Produkte. Dazu kommt das zwischen Hersteller und Reseller es eigentlich immer noch zusätzlich Verträge gibt, in denen der Hersteller sich einen Eigentumsvorbehalt sichert, bzw. Dinge wie Rückrufaktionen etc regelt.
Wo hast du den Quatsch her?
Anspruch auf eine freiwillige Garantie hat man grundsätzlich nicht. Die Gewährleistung bleibt vollkommen unangetastet.
Die Herstellergarantie ist weg, da dieser eine Willenserklärung durch seine Pressemitteilung über einen Verkaufsstopp herausgegeben hat, das er keine Garantie übernehmen wird für verkaufte Produkte nach diesem Datum.
Das Einzigste was dir noch bleibt ist dein Verkäufer, gegenüber dem du selbstverständlich deinen Anspruch auf Gewährleistung hast, wie du auch richtig festgestellt hast. Hoh hat gegenüber dem Hersteller aber keinerlei Rechte gegenüber dem Hersteller, da dieser wegen dem Fehler ja ein Verkaufsverbot ausgesprochen hat, und daher auch keine Haftung für beschädigte Ware Übernimmt. Der Verkäufer hätte die Ware zurück schicken können im Orginalzustand, wenn diese aber benutzt wurde ist der Hersteller in keinster Weise mehr dazu verpflichtet, da der Verkäufer ja das Produkt trotz Mangel abgenommen hat, trotz der fehlenden Garantieübernahme.
Du hast grundsätzlich nur einen Rechtsanspruch gegen deinen Verkäufer (Gewährleistung). Da du schlecht was von jemandem einklagen kannst mit dem du keinen Vertrag hast (Kaufvertrag).
Investiere doch mal 5 Euro bei Amazon für ein BGB. Das ist ja der Hammer was du an Unwissen verbreitest.
Hab ich hier 3 Stück stehen, ich glaub da brauch ich kein viertes. Du solltest dir aber mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung klar machen.
ich zitier mich mal selbst:
Damit hast du 0 Anspruch auf Garantie etc. Die Hersteller werden dir den Vogel zeigen, denn du hättest das MB schon LANGE nicht mehr erhalten dürfen.
Das wichtige Wort hab ich dir mal fett markiert.
Du solltest dir klar werden, das Hoh atm wohl ein Schweine-Geld damit verdient, du aber keine Garantie, sondern nur deine Gewährleistung hast, und da ist auch fraglich, ob sich diese auf den BEKANNTEN Fehler mit den SATA Ports erstreckt, denn dies war sicherlich dem Käufer bekannt oder hätte ihm bekannt sein müssen, weil irgendwo im Kleingedruckten etc etwas davon steht.
Es gibt also zwei Möglichkeiten. Hoh bearbeitet den Fehler nicht und lässt den Käufer im Regen stehen, bzw lässt es auf eine Klage ankommen im Einzelfall, bei dem Sie maximal verlieren können und je nachdem lässt man seinen Laden halt den Bach runter. Bis dahin hat man das Geld schon aus dem Laden wieder drausen, und man hat ja sicherlich das Geschäft des Jahrzehnts gemacht...
Oder Hoh übernimmt die Abwicklung und muss auf die Kulanz der Hersteller hoffen, die ich als gering ansehe, wer denen ans Bein pisst mit dem Verkauf darf nicht auf Kulanz hoffen, oder Sie wickeln einige ab und machen dann Pleite. Das nötige Geld wurde dann sicherlich vorher aus dem Laden raus gezogen, damit es nicht zu sehr schmerzt.