News Netflix veröffentlicht Rahmenbedingungen für Konto-Sharing

Nein, mit JEDEM. 1x pro Monat.

Es geht darum dass der, mit dem du den Account teilst, wahrscheinlich keine Lust hat alle 4 Wochen seinen Fernseher bei dir vorbeizubringen um sich mit deinem WLAN zu verbinden.


...dann nicht mehr.
Ich müsste dann also tatsächlich meinen Fernseher 1x pro Monat vom Ferienhaus in den Bergen in die Stadt bringen, oder einen 2. Account bezahlen? Das wird eher nicht passieren. Hoffentlich ist der schweizer Markt zu klein dafür, dass Netflix sich Gedanken um uns macht und uns einfach vergisst.
 
... ein gutes Beispiel weshalb Netflix überhaupt gegen Account-Sharing vorgeht, gut gemacht :daumen:

Ein gutes Beispiel für schlechte Planung bei Netflix. Wenn ich 4k schauen möchte (und selbst die Qualität ist eine Frechheit) bekomme ich auch 4 gleichzeitige Streams.

Wer die Streams benutzt sollte und dürfte keine Rolle spielen was auch lange Zeit niemanden gestört hat und sogar mit Sharing geworben wurde.

Jetzt wurde der Content schlechter, Amazon, Disney und Co. haben eigene Dienste gestartet und nun bekommt Netflix eben ein Problem (durch die Aktionäre).

Anstatt nun guten Content zu produzieren gängelt man nun die Benutzer und vermiest die guten Serien (Abgang von Henry Cavill) oder wirbt mit Serien und strahlt bloß die Hälfte aus (The Good Doctor). Während z. B. Amazon Prime alle Staffeln zeigt und nicht nur 2 wie Netflix.
 
So, wie viele hier schreiben, kann ich Netflix irgendwie voll verstehen.

das einzige, was Netflix wirklich falsch macht, ist, dass man nicht frei wählen kann zwischen Anzahl der Zugänge und der Qualität. Ich benötige eigentlich nur 2 Zugänge (einmal unser Fernsehr und mein Handy, meine Frau schaut nur auf dem Fernsehr). Aber ich hätte schon gerne UHD gehabt. Was mir dann aber auf Dauer zu teuer ist, also hab ich nur die HD-Lizenz (wobei die eigentlich auch ausreicht).

der Zwang zu vier Zugängen bei UHD, hat natürlich dann zur Folge, dass das Sharing einsetzt. Andererseits stell ich mir da einfach ne 4 Köpfige Familie mit eher älteren Kindern vor, wo ganz schnell schon 3 Zugänge gleichzeitig benötigt werden. Für sowas ist das Modell halt gedacht.

Dadurch, dass viele das Missbraucht haben, haben natürlich jetzt genau die Pech, die viel unterwegs sind und netflix genauso genutzt haben, wie es in den AGBs bestimmt drin steht.

Ich würde da jetzt nicht netflix primär die Schuld geben, sondern mich eher bei den anderen Bedanken, dass sie Netflix in diese Richtung getrieben haben. Wenn Netflix damit durch ist, werden sicherlich auch Sky, Amazon, Disney+ usw einen ähnlichen Weg einschlagen.
Naja, also von Missbrauch kann man m. M. n. nicht reden, schließlich hat Netflix ja aus Wachstumsgründen diese Nutzungsform lange erlaubt und danach geduldet. Es ist eher der übliche Verlauf, wie einst im Internet. Man ködert die User über einen Zeitraum, macht sie "abhängig", um es mal so salopp auszudrücken und bittet sie dann zur Kasse.
Und grundsätzlich denke ich mir, es ist "mein Account", für den "ich bezahle" also bleibt es auch "mir überlassen", mit wem ich meine bezahlte Dienstleistung teile oder nicht. Digital ist das natürlich nicht vergleichbar, da man das Produkt ja nicht besitzt, sondern nur die Nutzung aber in der Wahrnehmung ist es gleich und so etwas wissen die Konzerne.

Ich finde man kann es den Usern nicht vorwerfen, dass man die Möglichkeiten nutzt, die sich anbieten und naheliegend sind. So mal, in meinem Beispiel, tatsächlich nur innerhalb der Familie geteilt wird. Verstehen kann ich die Account-Kommerzialisierung, wo freie Plätze verkauft werden aber das lässt sich schwer differenzieren.
Grundsätzlich bin ich erstaunt, sollte das wirklich in Deutschland so kommen, da es eigentlich, nach meinem Dafürhalten, gegen die DSGVO verstößt, weil doch hier sehr private Daten erhoben und getrackt werden müssen um das so umzusetzen und das ist eigentlich nicht zulässig.

MfG
 
So wie ich das lese, verstößt dieses "Tracking" hier in Deutschlang gegen die DSGVO. Ich bin mir nicht so sicher ob das hier auch so kommt oder ob man den usern nicht nur "Angst" macht, damit sie wechseln. Ich warte jetzt erst mal ab. :-)

MfG
Es ist durchaus legitim die Mac Adresse abzugleichen.
Ansonsten hast du ja gar keine Sicherheitsfeatures mehr.
Dann dürfte es auch keine Kopierschutzmechanismen auf Datenträgern und sonstige DRM-Gängelungen wie beispielsweise Steam-Accounts und Windows-Lizenzen mehr geben, wo ja sichergestellt wird, dass du der alleinige Besitzer bist und nicht mal eben deine Spielesammlung in deinem ganzen Freundeskreis weiterreichst oder gar die ganze Schule mit kostenlosen Win11-Testversionen fütterst.
 
Notfalls gaebe es da nen Amazon stick ... guenstiger zu transportieren und auch billiger als ein zweiter account. Und gefuehlt bessere qualitaet als mit der netflix app, zumindest auf meinem Samsung TV
 
... ich teile auch meinen Disney+ mit einem Familienmitglied, ebenso das (digital-) Abo der örtl. Tageszeitung.
Ich bin mir aber bewusst das das SO nicht im Sinne des Erfinders ist weil Verwandtschaft ja - Haushalt nein.
Deshalb erspare ich mir mal die ganzen Argumente hier was an Quali, Preis, Duldung usw. angeführt wird.
So steht es nun mal in den AGB, am lautesten schreien glaube ich die die sich zu günstigen "Seh-Gemeinschaften" zusammengeschlossen haben und nun nicht mehr für 3,50€ das volle Programm haben werden.

Natürlich gibt es auch andere Fälle und da muss sich Netflix was einfallen lassen um die Abonnenten zu halten und nicht zu gängeln, so langsam betrifft das aber auch die anderen Streaming-Anbieter.
 
Naja, nur weil es in den AGBs steht bedeutet es nicht, dass es auch rechtens ist. Um bei deinem Tageszeitungsabo zu bleiben, man könnte ja auch eine echte Zeitung einfach jemanden aus der Familie geben, das ist schließlich auch nicht verboten, warum sollte es also bei dem gleichen äquivalenten digitalservice nicht erlaubt sein?

Und genauso kann ich mir gekaufte Filme auch beliebig an andere weitergeben, das ist überhaupt nicht verboten. Digitale Lösungen machen das Ganze nur erheblich einfacher und quantisieren es dadurch aber im Grunde ist es nichts anderes, wie in den zwei genannten Beispielen.

MfG
 
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