Leere Originalverpackung bei Ebay ersteigert: Kommentar zur Rechtslage

Was sagt denn deine Logik dazu?

Ich könnte jetzt weit ausholen, tatsache ist, dass ich dem deutschen rechtsstaat nicht annähernd traue. was vlt daran liegt, dass ich an einen betrüger über 1000€ verblasen habe, trotz alle möglicher "sicherheiten".

die person hat keinen wohnsitz, keine pfändung möglich trotz titel, staatsanwaltschaft is maßlos überfordert und bringt schon seit über nem jahr kein ergebnis. noch fragen?


tatsache ist, dass hier nichts so einfach und klar zu sagen ist, wie es scheint. je nachdem wer was glaubhaft schildern kann. letztendlich dürfte nur die tatsache mit dem startpreis für den käufer sprechen. vlt war es aber auch ein "fehler" des verkäufers und er wollte nur nen startpreis von 26€ einstellen?


recht haben und recht bekommen...in diesem land nicht möglich, sofern keine gefahr für leib und leben bestand/besteht.
 
tatsache ist, dass hier nichts so einfach und klar zu sagen ist, wie es scheint. je nachdem wer was glaubhaft schildern kann. letztendlich dürfte nur die tatsache mit dem startpreis für den käufer sprechen. vlt war es aber auch ein "fehler" des verkäufers und er wollte nur nen startpreis von 26€ einstellen?

Für mich eben schon.
Wenn ich eine Verpackung verkaufen will dann verkaufe ich eine Verpackung in dem ich sage dass ich eine Verpackung verkaufen will.
Ich fange nicht damit an dass das eine AMD R9 290X OVP ist sondern dass es eben der Karton einer solchen Grafikkarte ist.
Und die angefügte Rechnung suggeriert doch klar dass man an eine Grafikkarte glauben darf.
Der gesunde Menschenverstand würde die Details lesen und eventuell nachfragen.
Aber es gibt eben Leute die direkt zugreifen und nicht nachdenken.
Diese Leichtgläubigkeit ist schamlos ausgenutzt worden. Klar hat auch der Käufer schuld. Was glaubt der den Unsinn auch.
Aber der Verkäufer gehört bestraft bzw. muss das Geld zurück geben.
 
Weil der Kaeufer auch Schuld hat oder wie?

Wo ziehst du die Grenze?
Wieso sollen die Regeln nur fuer Privatleute verschaerft werden?
Weil die Industrie einfach eine groessere Lobby hat?
Wieso willst du die Kaeufer komplett aus der Verantwortung nehmen?

Waere das hier einer der ersten Faelle, waere ich eher geneigt deiner Argumentation zu folgen.
Aber die Masche mit den leeren Kartons gibt es nicht erst seit gestern.

Kaeufer handeln oft einfach ohne Verstand einzuschalten, aber man soll immer nur die Haendler haftbar fuer jeden Scheiss machen.

Nochmal: moralisch ist sowas absolut nicht in Ordnung.

Ich befuerworte solch eine Vorgehensweise ueberhaupt nicht, da ich auch schon meine schlechten Erfahrungen machen durfte, trotz aller Sicherheitsvorkehrungen, die im Endeffekt nicht gegriffen haben.
Letztendlich muss ich mir aber selbst den Schuh anziehen, das ich eben eine Eselei begangen habe.
Wobei mein Fall und der von the.hai ueberhaupt nicht mit dem vorliegenden zu vergleichen sind.
 
weil?

OVP

er hat die OVP einer R9 290X verkauft und PUNKT.


letztendlich sieht hier jeder das, was er sehen will.

P.S. wenn der käufer erst aufgrund eines fehlkaufes zurücktreten will und erst bei widerstand des verkäufers dann wegen betrug klagt.... ich glaube nicht, dass es sogut ankommt^^

wenn einer betrug wittert, dann muss er gleich dagegen vorgehen und nicht erst anders und sich nachher die sache so "legen" wie es grade passt.

Das ist natürlich Blödsinn, man sollte sich immer erstmal versuchen zu einigen, immer Schriftlich, am besten FAX oder per Brief mit den jeweiligen Kopien/qualifiziertem Sendebericht, Email zählt nicht.

1: kann es sich wirklich um einen Irrtum gehandelt haben
2: kann es sein das der Verkäufer einknickt wenn er auf Widerstand trifft (sogar recht Wahrscheinlich, da er sonst klagen müßte)
3: wird es dir vor Gericht als guter Wille ausgelegt werden was dir Bonuspunkte einbringt (Richter sehen Streithansel nicht gerne, besonders peinlich wird es wenn Punkt 1 der Fall ist)

Wahr ist allerdings das man "nur zwei Jahre nach erkennen des Betrugs zeit hat bis die Verjährung einsetzt.

Vermutlich wird das Geld schon überwieden sein, aber auch dann sollte man versuchen sich zu einigen (auch wenn es wohl fehlschlägt).
 
BMW 320i Reifensatz + Rechnung

Ist das jetzt Täuschung weil da kein BMW 320i dabei ist? Also ihr habt eine Einstellung.. :what:

Das ist etwas ganz anderes. Erstens kann OVP auch "originalverpackt" (Wikipedia hin oder her) bedeuten und zweitens wird sicher beim Reifensatz keine Rechnung vom BMW beiliegen.

Es ist wohl eine Grauzone in der sich diese Masche bewegt. Ob das nun legal ist oder nicht, können wir nicht entscheiden. Man könnte bei einem Taschendiebstahl auch argumentieren, man hätte besser auf seine Sachen aufpassen können. Moralisch ist auf jeden Fall verwerflich.
Ich finde es aber erschreckend, wie viele Leute das hier als absolut legitim und scheinbar moralisch okay finden.

bye
Spinal
 
Da es auf dieser Erde keine moralisch objektive Instanz gibt, bleibt es wohl jedem selbst überlassen, dies moralisch zu werten.

Deshalb ist es auch 'nur' vielleicht moralisch fragwürdig.

Rechtlich sieht das schon ganz anders aus.

OVP heißt ganz klar OriginalVerPackung, im Deutschen werden übrigens Substantive immer groß geschrieben, auch mitten und am Ende eines Satzes.

Und wenn die Artikelsbeschreibung angeblich so zweideutig war und dem Käufer nicht ganz klar, warum hat er dann beim Verkäufer nicht nachgefragt?

Ansonsten empfiehlt sich für den Verkäufer wohl nur, die Sachlage über den Rechtsweg klären zu lassen.

Nach den kompetenten Kommentaren in diesem Thread sollte es da ja dann keinerlei Probleme mehr geben... ;)
 
Es gibt vielleicht keine "Moralpolizei", aber kulturelle Werte. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass hier mit Absicht getäuscht wurde. In unserer Kultur ist das moralisch nicht in Ordnung.
Genau genommen gibt es auch keine Instanz die verbindlich aussagt, was OVP heißt. Und das es sich nur um eine Verpackung handelt, dass kann man eben nicht aus OVP schließen. Wenn man andere Produkte mit dem Kürzel OVP sucht, dann ist damit schließlich auch in der Regel gemeint, dass das Produkt originalverpackt ist und nicht, dass es nur um die Verpackung geht.

Anscheinend war die Artikelbeschreibung für manche Käufer nicht zweideutig, sonst hätte man gefragt. Und natürlich hätte der Käufer bei genauerem lesen selber darauf kommen können. Das heißt aber noch lange nicht, dass der Verkäufer korrekt und legal gehandelt hat. Aber darüber kann ich nicht urteilen.

bye
Spinal
 
Da wir alle (ich vermute es mal) keine Juristen sind, können wir nur mutmassen.

Für mich als Laien stellt sich folgende Frage: Da der Käufer explizit die graka miterwähnt ohne sie am ende verkaufen zu wollen, ob man daraus eibe Täuschungsabsicht herleiten kann. Und das wird dann auf den Richter ankommen.
 
Da wir alle (ich vermute es mal) keine Juristen sind, können wir nur mutmassen.

Für mich als Laien stellt sich folgende Frage: Da der Käufer explizit die graka miterwähnt ohne sie am ende verkaufen zu wollen, ob man daraus eibe Täuschungsabsicht herleiten kann. Und das wird dann auf den Richter ankommen.

wo hat er die graka miterwähnt?

AMD Radeon R9 290X OVP

AMD Radeon R9 290X-Originalverpackung

Darf ich also auch keine Renault Clio-Hutablage verkaufen, weil kein Clio dabei ist?^^

ich versteeh euch alle irgendwe, deshalb drehn wir uns ja im kreis. der fall ist sehr schwierig und kann verschieden ausgelegt werden. moral ist aber rechtlich meistens irrelevant, das sollte mal klar sein.
 
Es ist eben die Formulierung die eine vorhandene Grafikkarte suggeriert obwohl keine da ist.
Daher fände ich es auch sinnvoller wenn er "Originalverpackung einer R9 290X" geschrieben hätte.
Hat er aber nicht. Er hat versucht den Karton als Grafikkarte zu verkaufen. Daher auch der hohe Einstiegspreis.
Und ein dummer ist halt drauf reingefallen.
Jemand hat versucht jemanden übers Ohr zu hauen und hatte Erfolg.
Mehr ist das letztendlich nicht und das ist leider Alltag. :(

wie viele defekte Festplatten werden denn bei Ebay als noch funktionsfähig verkauft?
Ich kenne unzählige Leute die mit der bei Ebay gekauften Hardware zu mir in den PC Laden gekommen sind und dann feststellen mussten dass sie entweder schrott gekauft haben oder anderweitig über den Tisch gezogen worden.
 
Die Preisfrage ist ja, ob ein Verkäufer die Absicht hat, eine OVP zum Preis des Inhaltes zu verkaufen.
- Ein hoher Startpreis kann ein Indiz dafür sein.
- "Nur" die Typbezeichnung in der Überschrift ist auch ein Indiz.
- Die genauen technischen Daten des Inhaltes in der Beschreibung sind auch ein Indiz.
Das Problem an der Sache ist halt, dass man dem Verkäufer einen Vorsatz nachweisen muß. Dagegen hilft schon, die Auktion im Bereich Verpackung zu starten - damit hat man ein sehr glaubhaftes Argument gegen den Vorsatz und der Fall ist ohne Zeugen für das Gegenteil in 99,9% der Fälle erledigt.
Ich habe als kleiner Junge mal den Satz gehört: "Wer lesen kann ist klar im Vorteil." Was soll ich sagen - er stimmt! Wer nicht lesen kann (oder will, keine Zeit dafür hat), sollte einfach die Finger von eBay und ähnlichen Plattformen lassen. Gibt ja auch PC-Läden in jeder größeren Stadt. Jeder der eine OVP für den Preis des Inhaltes gekauft hat, wird in Zukunft sehr genau lesen. Das fällt für mich in die Kategorie: "Lernen durch Schmerzen." Definitiv nicht die schönste aber die dauerhafteste Art, etwas zu lernen.
 
Es ist eben die Formulierung die eine vorhandene Grafikkarte suggeriert obwohl keine da ist...

Bei mir und vielen anderen Menschen suggeriert die Formulierung lediglich das, was da steht: eine OriginalVerPackung einer Grafikkarte.

Wenn es anders gewesen wäre, hätte der Verkäufer sicher noch mehr Dumme gefunden und der Preis wäre nach etlichen Geboten wesentlich höher ausgefallen.

Aber da hat lediglich ein Einziger auf beiden Augen und Ohren gesessen und hat sich vom Preis blenden lassen, ohne die Beschreibung genau zu lesen.
 
Also ich finde zwei Dinge sprechen dafür, dass ein Rechtsstreit zu Gunsten des Käufers ausgehen könnte.
1. Die Rechnung. Es steht im Titel Ovp inkl. Rechnung. Die Rechnung bezieht sich aber auf die Grafikkarte, die natürlich in dieser Verpackung lag.
2. Soweit ich weiss ist OVP keine "offizielle" Abkürzung. Das ovp Originalverpackumg heißt, ist sicher nicht absolut verbindlich.

Gerade der Zusammenhang dieser Punkte wäre sicher interessant juristisch genauer zu beleuchten.
bye Spinal
 
Dahinter steckt Methode, ganz klar und die Dummheit/Unwissenheit anderer darauf zu springen. Der Mensch sucht nach Bestätigung, viel für wenig zu bekommen.
wolflux
 
--------------kann gelöscht werden----------
 
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hmm, bin grad am überlegen ob ich da bieten soll, er schreibt viel zu viele daten für die cpu inkl bild der cpu und er hats in der cpu kategorie drinne :devil:
ausserdem ist das ding in ungeöffneter orig. verpackung etc... laut auktion, das könnte extrem lustig werden :lol:
 
Also bei dem ding ist der "versuchte betrug" ja nun schon eindeutig.

P.s. ich hab dem verkäufer mal ne nachricht geschrieben, mit kleinen hinweisen auf das deutsche rechtssystem....
 
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