Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

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Es gibt einen Zwischenstand im "Fliegengitter"-Fall, bei dem ein Amazon-Marktplatz-Händler wegen einer negativen Kundenbewertung gegen seinen Kunden klagt und 70.000 Euro Schadensersatz fordert. In der mündlichen Verhandlung konnte man sich nicht auf einen Vergleich über 30.000 Euro einigen. Nun geht der Fall am 30. Juli in die zweite Runde - Ausgang weiterhin offen.

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AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

Naja.
Wenn der Kunde die Anleitung nicht versteht und daraufhin auch noch vom Support schlecht behandelt wird ist es sein gutes Recht den Verkäufer schlecht zu bewerten.
Es geht bei Kundenbewertungen schließlich nicht darum wie das Produkt tatsächlich ist, sondern wie ich als Kunde es empfinde!
Währe ja noch schöner wenn Onlinehändler einfach gegen schlechte Bewertungen klagen könnten!
Jeder Handwerker oder Einzelhändler muss sich schließlich auch negatiever Mundpropaganda stellen und kann nicht jeden verklagen der un zufrieden war, selbst wenn der Kunde im Unrecht ist!
 
Naja. Wenn der Kunde die Anleitung nicht versteht und daraufhin auch noch vom Support schlecht behandelt wird ist es sein gutes Recht den Verkäufer schlecht zu bewerten. Es geht bei Kundenbewertungen schließlich nicht darum wie das Produkt tatsächlich ist, sondern wie ich als Kunde es empfinde! Währe ja noch schöner wenn Onlinehändler einfach gegen schlechte Bewertungen klagen könnten! Jeder Handwerker oder Einzelhändler muss sich schließlich auch negatiever Mundpropaganda stellen und kann nicht jeden verklagen der un zufrieden war, selbst wenn der Kunde im Unrecht ist!

Eh, nein!
In Produktbewertungen sollte es AUSSCHLIESSLICH um das betreffende Produkt gehen und nicht um meine subjektive Meinung darüber. Wenn ein Produkt genau das tut, was es tun soll und auch genau so, wie Es es tun soll, kann ich jawohl keine schlechte Bewertung abgeben, nur weil ich damit nicht klar komme, oder mir z.B. doch die Farbe nicht gefällt.
Die Reaktionen des Händlers, in diesem Fall, fand ich allerdings von Anfang an übertrieben und vor allem nicht ganz "legal" (Drohungen , usw. sollte man doch eher unterlassen).
Aber ein Produkt schlecht zu bewerten, nur weil man selbst etwas Falsch gemacht hat und die Anleitung nicht alles Haarklein korrekt erklärt hat?
Und dann dem Händler dafür eine Abfuhr zu erteilen gehört auch nicht in eine "Produktbewertung"!
 
AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

Naja.
Wenn der Kunde die Anleitung nicht versteht und daraufhin auch noch vom Support schlecht behandelt wird ist es sein gutes Recht den Verkäufer schlecht zu bewerten.
Es geht bei Kundenbewertungen schließlich nicht darum wie das Produkt tatsächlich ist, sondern wie ich als Kunde es empfinde!
Währe ja noch schöner wenn Onlinehändler einfach gegen schlechte Bewertungen klagen könnten!
Jeder Handwerker oder Einzelhändler muss sich schließlich auch negatiever Mundpropaganda stellen und kann nicht jeden verklagen der un zufrieden war, selbst wenn der Kunde im Unrecht ist!

Darum gehts aber in dem Fall gar nicht! Es liegt, wenn ich mich recht entsinne, hier im Detail: der Käufer hat gesagt, dass die Anleitung fehlerhaft sei, und nicht, dass er das nicht verstanden hat. Und das gilt es zu beweisen oder zu widerlegen.
Natürlich kann und sollte man nach wie vor schlechte Bewertungen abgeben, wenn etwas nicht stimmt. Hier geht es aber darum zu klären, ob es wahr oder falsch ist, was der Kunde geschrieben hat. Erst daraufhin ist das Ganze ja erst eskaliert
 
AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

"Nach einigen Hin und Her des öffentlich ausgetragenen Streits sperrte Amazon den Marktplatzhändler aufgrund der Beschwerde des Kunden wegen einer Unterlassungserklärung. Der Händler konnte nicht mehr handeln und fordert nun 70.000 Euro Schadensersatz. Ausgang weiterhin offen."
Dass der Händler nicht mehr handeln kann, ist ja wohl nicht ganz richtig. Es gibt immerhin auch andere Möglichkeiten als seine Waren über den amazon Marktplatz zu verkaufen. Wer keine Kritik, die aufgrund der Bewertungsfunktionen von amazon (und anderen Plattformen) möglich sind, verträgt, soll doch bitte seinen eigenen Onlineshop betreiben (am besten ohne Bewertungsmöglichkeit). Es ist ja nicht so, dass man ein "gottgegebenes" Recht hat seine Waren dort anbieten zu können.
 
AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

Eh, nein!
In Produktbewertungen sollte es AUSSCHLIESSLICH um das betreffende Produkt gehen und nicht um meine subjektive Meinung darüber. Wenn ein Produkt genau das tut, was es tun soll und auch genau so, wie Es es tun soll, kann ich jawohl keine schlechte Bewertung abgeben, nur weil ich damit nicht klar komme, oder mir z.B. doch die Farbe nicht gefällt.
Die Reaktionen des Händlers, in diesem Fall, fand ich allerdings von Anfang an übertrieben und vor allem nicht ganz "legal" (Drohungen , usw. sollte man doch eher unterlassen).
Aber ein Produkt schlecht zu bewerten, nur weil man selbst etwas Falsch gemacht hat und die Anleitung nicht alles Haarklein korrekt erklärt hat?
Und dann dem Händler dafür eine Abfuhr zu erteilen gehört auch nicht in eine "Produktbewertung"!

Ja dass der Händler gesperrt wurde ist natürlich nicht richtig, aber die Bewertung an sich ist eben dem Kunden überlassen.
Natürlich ist es ärgerlich wenn ein Kunde einfach zu doof ist die Anleitung zu lesen aber solche Bewertungen werden dann ja von vielen guten Bewertungen aufgehoben.
Bewertungen sind immer subjektiv.
Der Bewertende schreibt seine eigene Meinung in die Bewertung. Solange er nicht absichtlich (sozusagen aus Bosheit) Falschaussagen tätigt ist die Bewertung i.O. auch wenn sie falsch ist.

Mir ist schon klar dass man zu dem Thema auch andere Meinung sein kann...
 
AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

Vor allem muss jedem Händler inzwischen bewusst sein, dass Amazon im Zweifel immer auf der Seite des Kunden steht. Wer das nicht kapiert hat, dem ist auch nicht mehr zu helfen.
Eh, nein!
In Produktbewertungen sollte es AUSSCHLIESSLICH um das betreffende Produkt gehen und nicht um meine subjektive Meinung darüber. Wenn ein Produkt genau das tut, was es tun soll und auch genau so, wie Es es tun soll, kann ich jawohl keine schlechte Bewertung abgeben, nur weil ich damit nicht klar komme, oder mir z.B. doch die Farbe nicht gefällt.
Die Reaktionen des Händlers, in diesem Fall, fand ich allerdings von Anfang an übertrieben und vor allem nicht ganz "legal" (Drohungen , usw. sollte man doch eher unterlassen).
Aber ein Produkt schlecht zu bewerten, nur weil man selbst etwas Falsch gemacht hat und die Anleitung nicht alles Haarklein korrekt erklärt hat?
Und dann dem Händler dafür eine Abfuhr zu erteilen gehört auch nicht in eine "Produktbewertung"!
Natürlich darf ich das bewerten, gerade den Service - für den zahle ich bei einem Kauf immer mit. Wenn ich mir ein Spiel mit genialem Gameplay und gottgleicher Grafik kaufe aber alle Server überlastet sind und ich dadurch überhaupt nicht zum Zocken komme, darf ich das ankreiden. Wenn ich mir ein neues Mainboard kaufe, will ich auch eine ausführliche Anleitung haben, damit ich im Zweifelsfall nachsehen kann. Ist das nicht der Fall, gibt's Punktabzug und das ist mein gutes Recht. Selbst schuld, wenn der Händler so gierig ist und die 2ct. Mehrkosten für sich behalten will.
Und genau das prüft das Gericht auch, ob die Anleitung falsch oder so lückenhaft war, sodass man sie nicht gebrauchen kann (auch wenn es hier nicht genau um Produktbewertungen geht). Würde sich diese Frage gar nicht erst stellen, würde das Gericht sagen "Händler hat recht" und es bliebe nur noch die Frage nach der Schadensersatzhöhe - tut es aber offensichtlich nicht.
 
AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

Eh, nein!
In Produktbewertungen sollte es AUSSCHLIESSLICH um das betreffende Produkt gehen und nicht um meine subjektive Meinung darüber.
Wenn man aber über Amazon bei einem anderen Händler kauft, gibt es explizit eine Händlerbewertung, unabhängig vom Produkt. Und genau darum ging es hier.
 
AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

Ich find das lachhaft, das sich ein Gericht überhaupt mit so einem Schwachsinn abgibt.

70.000€!!!!!!!! weil man ne Anleitung von nem FLIEGENGITTER nicht kapiert oder unverständlich beschrieben ist... auf 30.000€ wollte man sich auch nicht einigen, wer hätte das gedacht.:ugly:

Außerdem wurde der Händler ja nicht wegen dieser einen negativen Bewertung gesperrt, sondern wegen der Drohungen an den Kunden.
 
AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

Darum gehts aber in dem Fall gar nicht! Es liegt, wenn ich mich recht entsinne, hier im Detail: der Käufer hat gesagt, dass die Anleitung fehlerhaft sei, und nicht, dass er das nicht verstanden hat. Und das gilt es zu beweisen oder zu widerlegen.
Natürlich kann und sollte man nach wie vor schlechte Bewertungen abgeben, wenn etwas nicht stimmt. Hier geht es aber darum zu klären, ob es wahr oder falsch ist, was der Kunde geschrieben hat. Erst daraufhin ist das Ganze ja erst eskaliert

Wenn man jede Aussage in einer Produktbewertung auf Amazon gerichtsfest belegen wollte, gäbe es nur noch 1% der Produktbewertungen. Damit wäre das System tot. Ich halte das für total verkehrt, denn insgesamt funktioniert das Bewertungssystem ziemlich gut. Hier gilt nämlich: Die Masse machts! Als Händler muss man einzelne falsche Bewertungen verkraften können. Im Idealfall gehen die in der Masse der positiven Bewertungen unter.

Außerdem sollte man die Bewertungen auch mal lesen: Wie oft hab ich schon 1-Stern-Bewertungen für ein Produkt gelesen, nur weil die DHL es nicht richtig zugestellt hat! Wenn z.B. Einer die Anleitung bemängelt und 99 Andere nicht, dann war der Eine halt wohl zu dumm zum Lesen oder es ist eben wirklich mal ausnahmsweise eine falsche Anleitung geliefert worden. Das schreckt mich vom Kauf nicht ab.

Wenn Amazon tatsächlich wegen nur einer einzigen schlechten Bewertung und den Streit darum den ganzen Shop sperrt, müsste ja wohl eher Amazon verklagt werden.
 
AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

Eh, nein!
In Produktbewertungen sollte es AUSSCHLIESSLICH um das betreffende Produkt gehen und nicht um meine subjektive Meinung darüber. Wenn ein Produkt genau das tut, was es tun soll und auch genau so, wie Es es tun soll, kann ich jawohl keine schlechte Bewertung abgeben, nur weil ich damit nicht klar komme, oder mir z.B. doch die Farbe nicht gefällt.
Die Reaktionen des Händlers, in diesem Fall, fand ich allerdings von Anfang an übertrieben und vor allem nicht ganz "legal" (Drohungen , usw. sollte man doch eher unterlassen).
Aber ein Produkt schlecht zu bewerten, nur weil man selbst etwas Falsch gemacht hat und die Anleitung nicht alles Haarklein korrekt erklärt hat?
Und dann dem Händler dafür eine Abfuhr zu erteilen gehört auch nicht in eine "Produktbewertung"!

Zu einem Produkt gehört aber auch der Produkt-Support. ;)
Davon mal ab, ob die Ausschließung auf Grund der Bewertung gerechtfertigt ist oder nicht liegt doch in der Verantwortung von Amazon oder nicht? Warum also wird der "Kunde" dafür belangt und nicht derjenige der verantwortlich sperrt?

MfG
 
Wenn man aber über Amazon bei einem anderen Händler kauft, gibt es explizit eine Händlerbewertung, unabhängig vom Produkt. Und genau darum ging es hier.

Ja, richtig.
Aber dann gehört das auch in die Händlerbewertung und nicht in die Produktrezension!
(Sorry schon mal, wenn es dort drin stand, dann hast du natürlich Recht, hab gerade nicht den Überblick)
Aber dafür das eine Anleitung missverständlich, oder sogar falsch ist, kann meist der Händler nichts. Also sollte man zwar die Anleitung als Mangel erwähnen, aber den Händler aus der Produktrezension raus lassen. Wenn der Service darauf hin natürlich so miserabel und bedrohlich war, gehört die Kritik am Händler natürlich ins Feedback zum Händler, aber nicht zum Produkt.
Darum ging es mir eben, einfach das viele der Rezensionen auf Amazon einfach überhaupt nichts mit dem eigentlichen Produkt zu tun haben, sondern ein grosser Teil sich mit subjektiven Empfindungen befasst, oder noch weiter abschweift.
Schon genügend 1 Stern Rezensionen lesen müssen, weil die Lieferung länger als 3 Tage gedauert hat und ähnliche Späße! Die gehen dann auch meist auf kosten der Händler, bewerten aber nicht annähernd den gekauften Artikel. Wird aber gerade OT ;)
 
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AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

Amazon hat hier sicherlich keinen Fehler gemacht.
So wie der Händler (anscheinend) mit seinen Kunden umgeht, gehört er einfach gesperrt. Vor allem bei Amazon, denen Kundenzufriedenheit ja sehr wichtig ist.
Hätte der Händler anders reagiert, dann hätte Amazon auch sein Konto nicht gesperrt und er dürfte weiter handeln. Dadurch würde sich auch der Schadensersatz erledigen.
Er wurde ja nicht wegen der schlechten Bewertung gesperrt, sondern wegen dem was danach passiert ist und das hat er sich einfach selber zuzuschreiben. Man hätte dem Kunden auch einfach Hilfe anbieten können, machen andere MP Händler auch direkt in den Kommentaren, wo sie sich bei negativen Bewertungen dem Problem annehmen und probieren dies zu lösen.

Es geht, wenn ich das richtig verstanden habe, um die Produktbewertung. Zu dem Produkt gehört natürlich auch die Anleitung und eigentlich auch der Support des Herstellers bzw. des Händlers.
Das überschneidet sich dann zwar tatsächlich etwas mit der Händlerbewertung, aber es gehört halt dazu. Versand und Lieferzeit gehören natürlich nicht mit rein.
 
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AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

Amazon hat hier sicherlich keinen Fehler gemacht.
So wie der Händler (anscheinend) mit seinen Kunden umgeht, gehört er einfach gesperrt. Vor allem bei Amazon, denen Kundenzufriedenheit ja sehr wichtig ist.
Hätte der Händler anders reagiert, dann hätte Amazon auch sein Konto nicht gesperrt und er dürfte weiter handeln. Dadurch würde sich auch der Schadensersatz erledigen.
Er wurde ja nicht wegen der schlechten Bewertung gesperrt, sondern wegen dem was danach passiert ist und das hat er sich einfach selber zuzuschreiben. Man hätte dem Kunden auch einfach Hilfe anbieten können, machen andere MP Händler auch direkt in den Kommentaren, wo sie sich bei negativen Bewertungen dem Problem annehmen und probieren dies zu lösen.
Mich würde mal interessieren ob die schlechte Bewertung überhaupt gerechtfertigt war?
Stellt dir mal vor ein Anbieter müsste bei jeder Frust-ein-Sternewertung reagieren, dass geht doch Kapazitäten technisch gar nicht.

MfG
 
AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

Mich würde mal interessieren ob die schlechte Bewertung überhaupt gerechtfertigt war?
Stellt dir mal vor ein Anbieter müsste bei jeder Frust-ein-Sternewertung reagieren, dass geht doch Kapazitäten technisch gar nicht.

MfG

Das soll ja anscheinend geklärt werden, ändert für mich aber trotzdem nichts am Verhalten des Händlers. Er hätte auch einfach einen sachlichen Post unter die Rezension schreiben und so die Dinge richtig stellen können.
Wäre mMn viel einfach gewesen und vor allem kundenfreundlicher, es hätten dann ja auch alle anderen Kunden gesehen. Direkt zu klagen wirft doch unabhängig vom Ausgang ein sehr schlechtes Licht auf ihn und dürfte sich eh negativ auswirken.
Dumme Frustbewetungen kann man sicherlich auch einfach stehen lassen, das sollten alle anderen dann beim lesen ja selber merken wie dumm das ist. Wenn das Produkt gut ist, dann gleichen sich solche Bewertungen ja auch immer von alleine aus, ein paar negative hat man immer. Und wenn nicht dann liegt es wohl wirklich am Produkt und die Frust-ein-Sternewertung ist gerechtfertigt.

Wenn ich das richtig verstehe, dann geht es ja auch eigentlich nicht um die Bewertung, sondern darum das Amazon seinen Account dicht gemacht hat. Das resultierte ja aber nicht aus der schlechten Bewertung(dann wären viel mehr Accounts dicht), sondern wie der Händler darauf reagiert hat(keine Hilfe, Unterlassungserklärung). Der Kunde hat sich dann bei Amazon beschwert und die fackeln bei sowas halt nicht lange.
 
AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

Mich würde mal interessieren ob die schlechte Bewertung überhaupt gerechtfertigt war?
Wenn man sich so die allgemeinen Bewertungen zum Produkt (war bei irgendeinem Bericht mal verlinkt) anschaut: Ja war sie!

Und zudem sollte man als Händler einem Kunden bei einer schlechten Bewertung auf keinen Fall drohen. In vielen Fällen kann man der schlechten Bewertung öffentlich antworten und eine Klärung anbieten bzw. die Dinge aus seiner Sicht darstellen. Es gibt zwar genug Leute die schnell eine schlechte Berwertung schreiben, aber das liest man dann auch einfach heraus. Es gibt aber auch genug gerechtfertigte Bewertungen denen auch oft genug Klärungsversuche vorausgegangen sind.
 
AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

Und zudem sollte man als Händler einem Kunden bei einer schlechten Bewertung auf keinen Fall drohen. In vielen Fällen kann man der schlechten Bewertung öffentlich antworten und eine Klärung anbieten bzw. die Dinge aus seiner Sicht darstellen. Es gibt zwar genug Leute die schnell eine schlechte Berwertung schreiben, aber das liest man dann auch einfach heraus. Es gibt aber auch genug gerechtfertigte Bewertungen denen auch oft genug Klärungsversuche vorausgegangen sind.
Naja, nach Angaben des Kunden bot man ihm kein Support oder gar Hilfe an und das streitet der Händler ab, was er wohl auch mit E-Mails beweisen könne. Wenn das stimmt, dann ist das nun einmal eine Falschaussage und ganz ehrlich, ich würde mir drei mal Überlegen bei einem nicht bekannten Drittanbieter zu bestellen, wenn in einer Rezension solche Dinge stehen.

@Revox
Aber wenn der Händler Recht hat und entgegen der Angaben doch supportet hat, nur eben nicht im Sinne des Kunden, dann sollte er das Rrecht darauf haben das geschäftsschädigende, öffentliche Falschwertungen entsprechend angepasst oder gelöscht werden. Ich verstehe das auch so das er nicht die Löschung wollte, sondern lediglich die Abänderung der "falschen" Passage mit dem fehlenden Händlersupport.

@Schadensersatzsumme
So viel ist das doch gar nicht. Wenn er ordentlich Umsatz über den Marktplatz gemacht hat und dieser auf Grund einer Falschaussage ungerechtfertigt ausbleibt muss er das ja ausgleichen. Ich frage mich nur, warum er nicht Amazon belangt, welche ihn ja nach seiner Ansicht zu Unrecht ausgeschlossen haben?!?

MfG
 
AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

So ein Riesenhumbug. Da gehörten mal ein paar Watschn verteilt damit die wissen dass man sich auch gütlich einigen kann, zumal bei so einem Furz.

Ist ja keine Imobilie.:schief:
 
AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

Mal ne blöde Frage :-D

Hält sich EA mit solchen Vorgehen wie der Hersteller dort über Wasser? :-D
Potential wäre ja da:
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BTT: Ich finde das auch lächerlich, wenn ich in eienr ANleitung einen Schritt nicht verstehe oder er schlecht erklärt ist, dann rufe ich an und verlange Support, die Mitarbeiter aus diesem Support werden immerhin von meinem Einkauf bezahlt.
Wenn der Support ******* ist kann das meiner Meinung nach mit in Die Bewertung rein, natürlich nicht bei nem einwandfreien Produkt nur einen Stern geben weil mir nicht geholfen wurde sondern einfach etwas Punktabzug.

Ich verstehe den Händler da aber auch nicht, wenn der kunde um Hilfe bittet dann versuche ich dem doch zu erklären, wie er mein Produkt verbauen muss.

Hatte letzte Woche einen Gasgrill gekauft, in der Anleitung fehlten 2 Seiten, Support angerufen und der nette Herr hat mich 10 Minuten auf einer kostenlosen Rufnummer begleitet beim Aufbau, einfach top.
und so muss das eigentlich laufen.

Eventuell war der Kunde ja auch kacken frech, sage da nur, wie man in den Wald rein ruft, so schallt es auch wieder raus
 
AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

Also meine Meinung zur Bewertung und den Folgen...
Mein rechtliches Wissen sagt mir:

Bewertung und Sperrung auf Amazon hängen nicht direkt zusammen.

Die Bewertung ist das eine, das meiner Meinung nach jeder Kunde völlig frei mitteilen darf (Meinungsfreiheit, aber deren Grenzen sind offensichtliche Unwahrheiten oder Beleidigungen)

Fakt 2 ist die Sperrung des Händlers, welche aber eigentlich durch Amazon durchgeführt wurde. Ja auf Grund der Bewertung aber es ist doch die Aufgabe von Amazon zu sagen "ja wir glauben der Bewertung" oder "nicht" und daran die Folgen abzustimmen.

Ich verstehe nicht, warum der "Kunde" verklagt wird und nicht Amazon ???


So lange nur ein Funken Wahrheit in seiner Bewertung ist, kann er schreiben was er will.
So wie man im Sachverhalt lesen kann, hat er allen Grund. Selbst wenn er nur 1 Punkt gibt, weil das Produkt OK und der Service **** war.... Meinungsfreiheit....
 
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