Also ich denke, jeder vernünftige Mensch hier weiß, dass ein rechtlich bindender Vertrag selbstverständlich nur dann zustande kommen kann, wenn alle Vertragsparteien den Vertragsinhalt kennen und dessen Kenntnis in irgend einer Form zustimmend zum Ausdruck gebracht haben.
Deshalb wird z.B. bei jeder Softwareinstallation vorher explizit gefragt, ob man den Vertragsbestimmungen per Häkchen zustimmt. Wenn nicht ist keine Installation möglich. Für Webseiten, bei denen der Vertragstext vorher nicht einsichtig ist und dafür auch keine Zustimmungsmöglichkeit zur Verfügung steht, kommt selbstverständlich auch kein bindender Vertrag zwischen Webseitenanbietern und Nutzern zustande.
Ich würde sogar behaupten wollen, dass jeder frei zugängliche Webinhalte oder auch Teile daraus nach eigenem Gutdünken abrufen und die nun sich im Besitz befindlichen Inhalte nach Belieben verändern kann, wenn diese in der neuen Form anderen nicht wieder zugänglich gemacht werden.
Die halbseidene Webwerbebranche möchte das natürlich anders sehen, da Adblocker ihre selbst ausgedachte lukrative leistungslose Abzocke extrem unterlaufen. Würden sie das Vorschalten von AGBs und einer Bestätigung der Zustimmung für die Webinhalt oder Passwortzugang verlangen, müssten sie auf die allermeisten Besucher verzichten.
Ich weiß nicht, welchen Vertragsstatus der Besuch einer Webseite zur Folge hat (Spekulation: Umgekehrt sichert der Webseitenbetreiber zumindest nicht vertraglich zu, dass nur aufwendig zusammengestellte Informationen ohne Werbung und ohne rechenintensive Skripte ausgeliefert werden.), aber eins kann ich dir als leidgeplagter Retro-Rechercheur sagen:
Nur weil ein Bild frei auf einer Webseite betrachtet werden kann, endet nicht die Gültigkeit des Urheberschutzes und du darfst mit dem Material rein gar nichts machen, solange es dir nicht ausdrücklich vom Copyright-Inhaber genehmigt wurde. (Auch wenn Klagen praktisch natürlich erst bei erneuter Zugänglichmachung möglich sind.)