kino.to und seine Alternative drei.to oder video2k.tv: Ein Kommentar zur Strafbarkeit der Nutzer von Streaming-Webseiten

pheeew...

Zum Glück gibt's ein Fazit :ugly:

Das war ZUviel Input.
Aber gut, dass man mal aufgeklärt wird. :daumen:
 
Großes Lob an den Autor für diesen umfangreichen höchst informativen Artikel :daumen:
Da hat sich jemand richtig viel Mühe gemacht :)
 
Bei dem Thema kann ich immer nur grinsen. Die geilen Vergleiche und das alles für die Medienverwerter, die Millionen scheffeln. Leute, die nun nicht mehr schlafen können, weil der böse Internetsherriff kommt.:devil: Man braucht keine solche Seiten wie kino.to, so ein thread ist 1000x lustiger.:daumen:
 
Ganz einfach ausgedrückt.Es gibt kein klar definiertes Gesetz das es verbietet Streams anzusehen! :D

Das stimmt so nicht, wie auch der Artikel in seinem Fazit aufzeigt.
Für die Nutzer hingegen muss in dieser Hinsicht Entwarnung gegeben werden. Zwar machen sich diese aller Wahrscheinlichkeit nach materiellrechtlich mit dem Ansehen von rechtswidrig zugänglich gemachten "Streams" strafbar im Rahmen einer unerlaubten Vervielfältigung gemäß §106 UrhG, doch werden prozessuale Probleme bei der Beweisführung und der nur schwerlich möglichen Begründung eines Vorsatzes beim Begehen der Tat die Chancen in Anspruch genommen zu werden verringern. Der §44a UrhG wird im Zuge des Dreistufentests eine Auslegung erfahren müssen. Sein Wortlaut ist auf Grund des Zirkelschlusses der rechtmäßigen Nutzung nur bedingt geeignet. Wenn es zu einer Entscheidung kommt, wird es eine Einzelfallentscheidung sein, die vermutlich einer höchstrichterlichen Bestätigung durch den BGH bedürfen wird.

Es gibt bisher lediglich keine richterliche Auslegung der aktuellen Rechtslage für die Nutzer. Das heißt allerdings nicht, dass dies nicht geschehen wird oder dass es neue Gesetze bedarf. Die Legalität ist für den Nutzer noch immer nicht geklärt.
 
eigentlich wollte ich hier auch den ein oder anderen satz los werden, aber wenn ich sehe wieviele heuchler hier unterwegs sind. da fällt einem fast nix mehr zu ein.
 
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