Jaja, die ewige Leier, Lars rollt jetzt warscheinlich mit den Augen aaaaber, man kann nicht oft genug darauf hinweisen....
Samsung hat darauf reagiert und eine überarbeitete Version des Galaxy Tab herausgebracht - das Galaxy Tab 10.1N unterscheidet sich in einigen Punkten vom iPad 2, so hat man das die Lautsprecher-Position und die Rahmenbreite verändert, darüber hinaus prangt auf dem Samsung-Gerät ein großes Logo - Verwechslungen mit dem iPad 2 sein somit ausgeschlossen.
Das Galaxy Tab 10.1 hat auch schon ein großes Logo unten auf der Vorderseite, folglich ist jene Aussage falsch und insbesondere das Titelbild der News. Wo nehmt ihr immer nur diese gefakten Bilder her????....^^
Zum Thema:
Ich begrüße das Urteil, bestätigt es doch genau das, was viele abgesehen und erwartet hatten. Aber was ich nicht verstehen kann ist, warum dann das 10.1 noch verboten ist, denn bei dem letzten Urteil dazu wurde ja auch eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen und das sich die Designs ausreichend unterscheiden. Kurz, dass Geschmacksmuster wurde abgewiesen.
Müsste nach gleicher Logik wie hier, nicht auch das 10.1 wieder erlaubt werden, bzw. wenn nicht, müsste dann nicht im Umkehrschluss auch das 10.1N gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, da es genauso wie das 10.1 auch, "angeblich" versucht von dem iPad Image zu profitieren???? Ich meine, nur die Rahmenänderung alleine ändert doch an der Tatsache nichts???
Eines von den letzten beiden Urteilen ergibt keinen Sinn und ausgehend von der Logik ist es das Vorletzte(Aufrechterhaltung des 10.1 Verkaufsverbotes wegen angeblicher Wettbewerbsrechtsverletzung, trotz Abweisung des Geschmacksmustes).
Da soll noch einer schlau draus werden....
MfG