Find ich super die Aktion! Passt genau zu der Supportpolitk vom Apfel.
Viel zahlen, wenig bekommen, Gewährleistung nur über einen Gerichtsbeschluss.
Zum Glück ist man ja nicht gezwungen da zu kaufen.
Es gibt genug authorisierte Apple Service Provider. Ist ja nicht so als wenn das nur Apple wäre.
Wieso Gewährleistung nur über Gerichtsbeschluss? Warum nur wenig bekommen?
Ich glaub du verwechselst gewährleistung mit garantie. Es ist apples gutes recht einen schaden der nach 1,5 jahren auftaucht nicht auf eigene kappe zu reparieren. Verklagt wurden sie auch nur weil sie auf ihrer website nicht auf die gesetzliche gewährleistung hingewiesen haben. Macht aber auch sonst keiner aver ok. Aber auf ihrer seite gibt es sogar ein vergleich zwischen beidem. Mal anschauen dann weißt was fss gesetz vorsieht und was eine freiwillige garantie vom hersteller beinhaltet. Apple gibt eben nur 1 jahr punkt. Die gesetzliche gewährleistung gibt nur an das bei übergabe der ware diese in einwandfreien zustand ist.Weil Apple die gesätzliche Gewährleistung von 2 Jahren pauschal nicht gewährt. Die sagen nach 1 Jahr ist Schluss. Hat das Gerät einen Schaden nach 1,5 Jahren und dieser war schon bei Gefahrübergang vorhanden, so wird die Neulieferung oder Beseitigung des Mangels von Apple abgelehnt. Also zum Anwalt und einklagen. Apple akzeptiert dann behebt den Mangel. Das machen die einfach aus dem Grund, weil viele Leute nicht wissen, dass sie im Recht sind. Die gehen auch deswegen nicht zum Anwalt. Die Menge an Gewährleistungskosten, die durch diese Methode eingespart werden, überwiegen den zusätzlichen Gerichtskosten der paar Leute, die Klage einreichen.
Wenig bekommen daher, dass man ohne Jailbreak das Gerät nicht gebrauchen kann. Außerdem ist der Preis dann für das gebotene total überzogen.
Ich glaub du verwechselst gewährleistung mit garantie. Es ist apples gutes recht einen schaden der nach 1,5 jahren auftaucht nicht auf eigene kappe zu reparieren. Verklagt wurden sie auch nur weil sie auf ihrer website nicht auf die gesetzliche gewährleistung hingewiesen haben. Macht aber auch sonst keiner aver ok. Aber auf ihrer seite gibt es sogar ein vergleich zwischen beidem. Mal anschauen dann weißt was fss gesetz vorsieht und was eine freiwillige garantie vom hersteller beinhaltet. Apple gibt eben nur 1 jahr punkt. Die gesetzliche gewährleistung gibt nur an das bei übergabe der ware diese in einwandfreien zustand ist.
Das heiß also du hast zweI Jahre zeit dies zu reklamieren heißt aber nicht dass ein Fehler der nach 18 Monate auftritt davon abgedeckt ist. Nicht zuletzt is der Käufer nach 6 Monaten in der Beweispflicht. In sofern ist das Quatsch was du sagst.
Preis diskutier ich jetzt nicht das können wir ewig machen. Das das Gerät ohne nicht zu gebrauchen ist halte ich aber für eine haltlose aussage. Was fehlt dir essentielles sas nur mit Jailbreak geht sodass es dann erst zu gebrauchen ist?
Du schreibst hier Quatsch.
Die 2 Jahre Gewehrleistung deken sämtliche defekte ab die durch einen Fehler entstanden sind der schon bei Verkauf vorhanden war.
Das heißt sollte ein Display nach 1 1/2 Jahren den Geist aufgeben da es falsch verbaut wurde oder von einem Produktionsfehler betroffen ist muss es repariert werden.
Dabei ist es egal ob der Fehler schon bei Auslieferung bemerkbar war.
Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um das heißt aber lediglich das man selbst zum Gutachter muss und sich von ihm bezeugen lassen muss das der Fehler durch einen Mangel ab Werk entstanden ist.
Wen die Firma dann nicht nachbessert klagt man.
Bei Geräten die 1000€+ kosten ist diese Möglichkeit durchaus interessant.
Und du hast keinerlei Ahnung von deinen Rechten, wie die meisten Verbraucher.Ich glaub du verwechselst gewährleistung mit garantie. Es ist apples gutes recht einen schaden der nach 1,5 jahren auftaucht nicht auf eigene kappe zu reparieren. Verklagt wurden sie auch nur weil sie auf ihrer website nicht auf die gesetzliche gewährleistung hingewiesen haben. Macht aber auch sonst keiner aver ok. Aber auf ihrer seite gibt es sogar ein vergleich zwischen beidem. Mal anschauen dann weißt was fss gesetz vorsieht und was eine freiwillige garantie vom hersteller beinhaltet. Apple gibt eben nur 1 jahr punkt. Die gesetzliche gewährleistung gibt nur an das bei übergabe der ware diese in einwandfreien zustand ist.
Das heiß also du hast zweI Jahre zeit dies zu reklamieren heißt aber nicht dass ein Fehler der nach 18 Monate auftritt davon abgedeckt ist. Nicht zuletzt is der Käufer nach 6 Monaten in der Beweispflicht. In sofern ist das Quatsch was du sagst.
Preis diskutier ich jetzt nicht das können wir ewig machen. Das das Gerät ohne nicht zu gebrauchen ist halte ich aber für eine haltlose aussage. Was fehlt dir essentielles sas nur mit Jailbreak geht sodass es dann erst zu gebrauchen ist?
Ohne Jailbreak kann ich nur Apps aus dem Store installieren. Kein direkter Zugriff auf Hardware(z.B. kein WLAN Monitor usw...) Absolutes No-Go.
Weil Apple die gesätzliche Gewährleistung von 2 Jahren pauschal nicht gewährt. Die sagen nach 1 Jahr ist Schluss. Hat das Gerät einen Schaden nach 1,5 Jahren und dieser war schon bei Gefahrübergang vorhanden, so wird die Neulieferung oder Beseitigung des Mangels von Apple abgelehnt.
Und du hast keinerlei Ahnung von deinen Rechten, wie die meisten Verbraucher.
Gewährleistung (ab BGB § 437) = Gesetzliche Pflicht das der Verkäufer für die Sach- und Rechtsmägel an seinem Produkt einsteht. Diese ist bei neuen Elektronikprodukten 2 Jahre(§ 438 Verjährung der Mängelansprüche) und kann bei einem Verkauf von Unternehmer->Privat nicht gekürzt oder ausgeschlossen werden.
Garantie (BGB § 443) = Freiwillige Leistung des Herstellers über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, bindend bei gültigem Vertragsabschluss.
Beweislastumkehr = Die ersten 6 Monate muss der Hersteller beweisen, das die Sache bei Gefahrübergang mängelfrei war. Danach tritt die Beweislastumkehr ein.
Nur weil ein Fehler bei Gefahrübergang nicht sichtbar ist, bedeutet das nicht, dass er dort nicht vorhanden war. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass dieser Fehler schon vorhanden war bei Gefahrübergang, wenn das Produkt nachweislich innerhalb seiner vorgegebenen Spezifikationen betreiben wurde. Für dich ist es nur wichtig zu beweisen, dass du dein Produkt ordnungsgemäß bedient/gelagert/gewartet/... hast. So sehen das auch die Gerichte.
Wenn nach 23 Monaten dein Homebutton unter ordnungsgemäßer Benutzung defekt ist, muss dein Verkäufer das beheben. Du als Käufer kannst dir sogar aussuchen, ob du eine Neulieferung oder eine Nachbesserung deines Gerätes wünscht. Dein Verkäufer kann dir die Neulieferung nur verweigern, wenn die Kosten für die Nachbesserung in keinem gesunden Verhältnis zur Neulieferung stehen.(§439 Nacherfüllung)
Beispiel: Du kaufst eine Maschine für 30000€, wo ein Aufkleber im Wert von 1€ fehlt. -> Hersteller kann die Neulieferung verweigern und von seinem Nachbesserungsrecht gebrauch machen.
Kleine Aufklärung zu deinen Rechten!
Ohne Jailbreak kann ich nur Apps aus dem Store installieren. Kein direkter Zugriff auf Hardware(z.B. kein WLAN Monitor usw...) Absolutes No-Go.
Hättest du richtig gelesen, dann hättest du auch entnommen das man eben nicht beweisen muss das der Fehler von Anfang an da war. Das ist für den Verbraucher nämlich niemals möglich. Dafür müsste das Gerät komplett in seine Einzelteile zerlegt werden. Zu beweisen ist nur der korrekte Gebrauch wärend der Gewährleistungszeit.Sehr gut du hast genau das nochmal gesagt was ich vergessen hatte: der Anspruch besteh gegenüber dem Händler bzw Verkäufer und noch Apple es sei denn man kauft direkt hat. Ansonsten hast du geschrieben was ich auch gesagt hab. Du musst Beweisen das es von Anfang an ein Problem gab nach 6 Monaten. Und wie ich schon zu Atent sagte. Zeig mir doch besagtem Fall wo Apple Verkäufer war und trotz beweisen des Käufers nach 1,5 Jahren die Reparatur abgelehnt hatte. Ansonsten ist das nur ne haltlose Anschuldigung. Ich wüsste grad keinen Fall.
Wenn dein homebutton bei normaler Nutzung mach 23 Monaten kaputt geht ist das zwar doof und vielleicht schlechtes Material oder ein schlechtes Prodult aber kein Fall oder unter die Gewährleistung fällt. Somit hast du auch kein Anspruch.
Du kanns auch keine Neulieferung verlangen, der Händler hat das Recht zwei mal Nachzubesserung bzw. Nacherfüllung zu leisten. Wie er das macht liegt in seinem Gusto.
Mal so ne kleine Korrektur der Rechtsauslegung zu deinen Rechten
Bei einem Sachmangel in einem Werkvertrag (z.B. Einbau einer Steckdose durch einen Handwerker) hat der Handwerker das Recht nachzubessern.BGB § 439 Absatz 1
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Es bestimmt genug Leute die das erfahren durften. Ich habe selber Kumpels, die ihre Gewährleistungsansprüche gegen Apple nur per Gericht durch bekommen haben.IWo genau kann ich nachlesen, dass dies das allgemeine Vorgehen von Apple ist?
Das sagt jedenfalls Apple dazu:
Apple – Rechtliche Hinweise – Apple-Produkte und deutsche Verbraucherschutzgesetze
Du verwechselt also selber Gewährleistung und Garantie.
Es bestimmt genug Leute die das erfahren durften. Ich habe selber Kumpels, die ihre Gewährleistungsansprüche gegen Apple nur per Gericht durch bekommen haben.
Übrigens steht auf der Seite genau, was ich gesagt habe. Die Gesätzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre, die freiwillige Garantie von Apple nur 1 Jahr. Nur weil Apple nur 1 Jahr Garantie gibt, bedeutet das noch lange nicht das man seine 2 jährige gesetzliche Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen kann.
Nochmal:
Garantie = Freiwillige Leistung der Herstellers für einen Mangel einzustehen
Gewährleistung = Gesetzliche Pflicht für einen Mangel einzustehen
Die gesetzliche Pflicht kann nicht gekürzt werden, egal was man schreibt. Es ist dann schlichtweg ungültig.
Genau das tun sie aber nicht.. Und wenn du den von mir verlinkten Text mal richtig gelesen hättest, dann hättest du das auch erkannt:Weil Apple die gesätzliche Gewährleistung von 2 Jahren pauschal nicht gewährt. Die sagen nach 1 Jahr ist Schluss.
...und ja man kann von Apple verlangen das man nach 23 Monaten ein neuen Handy bekommt, wenn der Homebutton defekt ist. Begründet dann Apple das die Neulieferung von den Kosten her unverhältnismäßig ist, dürfen sie das Gerät auch reparieren.
Hättest du richtig gelesen, dann hättest du auch entnommen das man eben nicht beweisen muss das der Fehler von Anfang an da war. Das ist für den Verbraucher nämlich niemals möglich. Dafür müsste das Gerät komplett in seine Einzelteile zerlegt werden. Zu beweisen ist nur der korrekte Gebrauch wärend der Gewährleistungszeit.
Lies einfach mal das BGB, bevor du irgendwelche Sachen aus dem Bauch entscheidest.
Bei einem Sachmangel in einem Kaufvertrag (was der Kauf eines Gerätes in einem Apple Store ist) hat der Käufer das Wahlrecht auf Neulieferung oder Nachbesserung. (nachzulesen im BGB § 439 Nacherfüllung)
Bei einem Sachmangel in einem Werkvertrag (z.B. Einbau einer Steckdose durch einen Handwerker) hat der Handwerker das Recht nachzubessern.
...und ja man kann von Apple verlangen das man nach 23 Monaten ein neuen Handy bekommt, wenn der Homebutton defekt ist. Begründet dann Apple das die Neulieferung von den Kosten her unverhältnismäßig ist, dürfen sie das Gerät auch reparieren.
Es bestimmt genug Leute die das erfahren durften. Ich habe selber Kumpels, die ihre Gewährleistungsansprüche gegen Apple nur per Gericht durch bekommen haben.
Übrigens steht auf der Seite genau, was ich gesagt habe. Die Gesätzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre, die freiwillige Garantie von Apple nur 1 Jahr. Nur weil Apple nur 1 Jahr Garantie gibt, bedeutet das noch lange nicht das man seine 2 jährige gesetzliche Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen kann.
Nochmal:
Garantie = Freiwillige Leistung der Herstellers für einen Mangel einzustehen
Gewährleistung = Gesetzliche Pflicht für einen Mangel einzustehen
Die gesetzliche Pflicht kann nicht gekürzt werden, egal was man schreibt. Es ist dann schlichtweg ungültig.