Error 53: Drittanbieter-Reparaturen können iPhones und iPads zerstören

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Für mich gäbe es da gar keine Diskussion. Wenn an einem unserer Geräte der Fingerabdrucksensor kaputt geht, dann wird die Reparatur bei Apple erledigt und sonst nirgends.
 
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Mission Accomplished :daumen:
 
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Was möchtest du mir jetzt damit sagen? Ich lasse solch teure Geräte nun mal nicht bei irgendwelchen 0815 Bastlern reparieren. Das habe ich nie und das werde ich nie!
 
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Ich will das einfach selbst entscheiden können. Dieses Recht nimmt mir der Hersteller um mich vor meiner eigenen Dummheit zu "schützen". Als mündiger Mensch will ich einfach nicht von Apple bevormundet werden.
Es geht Apple einen feuchten Dreck an wer meinen Homebuttom wechselt, es handelt sich um MEIN Gerät. Vw verbietet mir auch nicht in eine freie Werkstatt zu fahren.
 
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Bei VW kannst du originale Ersatzteile aber normal kaufen, so was gibts bei Apple nicht.
Mit welchen Ersatzteilen willst du dann eine korrekte Reparatur vornehmen?
Die was beim Zulieferer vom Band gefallen sind?
 
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Find ich super die Aktion! :daumen: Passt genau zu der Supportpolitk vom Apfel. :nicken:

Viel zahlen, wenig bekommen, Gewährleistung nur über einen Gerichtsbeschluss.

Zum Glück ist man ja nicht gezwungen da zu kaufen.
 
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Find ich super die Aktion! :daumen: Passt genau zu der Supportpolitk vom Apfel. :nicken:

Viel zahlen, wenig bekommen, Gewährleistung nur über einen Gerichtsbeschluss.

Zum Glück ist man ja nicht gezwungen da zu kaufen.

Wieso Gewährleistung nur über Gerichtsbeschluss? Warum nur wenig bekommen?

Ich find die Aktion auch ok. Es gibt genug authorisierte Apple Service Provider. Ist ja nicht so als wenn das nur Apple wäre. An Auswahl mangelt es auf jeden Fall nicht. Ich hab keine Bauchschmerzen für ne ordentliche Reparatur 100€ zu lassen, im Verhältnis zum Gerätepreis ist das völlig i.O. .
Sicherheit geht vor und es ist für mich auch selbstverständlich gewesen, dass das Gerät dankblockiert ist. Sonst macht das Sicherheitssystem keinen Sinn wenn mit einem einfachen Tausch der Bauteile das ganze ausgehebelt wird.
Ich frage mich wie das wohl bei Samsung ist :schief:
 
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Wieso Gewährleistung nur über Gerichtsbeschluss? Warum nur wenig bekommen?

Weil Apple die gesätzliche Gewährleistung von 2 Jahren pauschal nicht gewährt. Die sagen nach 1 Jahr ist Schluss. Hat das Gerät einen Schaden nach 1,5 Jahren und dieser war schon bei Gefahrübergang vorhanden, so wird die Neulieferung oder Beseitigung des Mangels von Apple abgelehnt. Also zum Anwalt und einklagen. Apple akzeptiert dann behebt den Mangel. Das machen die einfach aus dem Grund, weil viele Leute nicht wissen, dass sie im Recht sind. Die gehen auch deswegen nicht zum Anwalt. Die Menge an Gewährleistungskosten, die durch diese Methode eingespart werden, überwiegen den zusätzlichen Gerichtskosten der paar Leute, die Klage einreichen.

Wenig bekommen daher, dass man ohne Jailbreak das Gerät nicht gebrauchen kann. Außerdem ist der Preis dann für das gebotene total überzogen.
 
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Weil Apple die gesätzliche Gewährleistung von 2 Jahren pauschal nicht gewährt. Die sagen nach 1 Jahr ist Schluss. Hat das Gerät einen Schaden nach 1,5 Jahren und dieser war schon bei Gefahrübergang vorhanden, so wird die Neulieferung oder Beseitigung des Mangels von Apple abgelehnt. Also zum Anwalt und einklagen. Apple akzeptiert dann behebt den Mangel. Das machen die einfach aus dem Grund, weil viele Leute nicht wissen, dass sie im Recht sind. Die gehen auch deswegen nicht zum Anwalt. Die Menge an Gewährleistungskosten, die durch diese Methode eingespart werden, überwiegen den zusätzlichen Gerichtskosten der paar Leute, die Klage einreichen.

Wenig bekommen daher, dass man ohne Jailbreak das Gerät nicht gebrauchen kann. Außerdem ist der Preis dann für das gebotene total überzogen.
Ich glaub du verwechselst gewährleistung mit garantie. Es ist apples gutes recht einen schaden der nach 1,5 jahren auftaucht nicht auf eigene kappe zu reparieren. Verklagt wurden sie auch nur weil sie auf ihrer website nicht auf die gesetzliche gewährleistung hingewiesen haben. Macht aber auch sonst keiner aver ok. Aber auf ihrer seite gibt es sogar ein vergleich zwischen beidem. Mal anschauen dann weißt was fss gesetz vorsieht und was eine freiwillige garantie vom hersteller beinhaltet. Apple gibt eben nur 1 jahr punkt. Die gesetzliche gewährleistung gibt nur an das bei übergabe der ware diese in einwandfreien zustand ist.

Das heiß also du hast zweI Jahre zeit dies zu reklamieren heißt aber nicht dass ein Fehler der nach 18 Monate auftritt davon abgedeckt ist. Nicht zuletzt is der Käufer nach 6 Monaten in der Beweispflicht. In sofern ist das Quatsch was du sagst.

Preis diskutier ich jetzt nicht das können wir ewig machen. Das das Gerät ohne nicht zu gebrauchen ist halte ich aber für eine haltlose aussage. Was fehlt dir essentielles sas nur mit Jailbreak geht sodass es dann erst zu gebrauchen ist?
 
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Ich glaub du verwechselst gewährleistung mit garantie. Es ist apples gutes recht einen schaden der nach 1,5 jahren auftaucht nicht auf eigene kappe zu reparieren. Verklagt wurden sie auch nur weil sie auf ihrer website nicht auf die gesetzliche gewährleistung hingewiesen haben. Macht aber auch sonst keiner aver ok. Aber auf ihrer seite gibt es sogar ein vergleich zwischen beidem. Mal anschauen dann weißt was fss gesetz vorsieht und was eine freiwillige garantie vom hersteller beinhaltet. Apple gibt eben nur 1 jahr punkt. Die gesetzliche gewährleistung gibt nur an das bei übergabe der ware diese in einwandfreien zustand ist.

Das heiß also du hast zweI Jahre zeit dies zu reklamieren heißt aber nicht dass ein Fehler der nach 18 Monate auftritt davon abgedeckt ist. Nicht zuletzt is der Käufer nach 6 Monaten in der Beweispflicht. In sofern ist das Quatsch was du sagst.

Preis diskutier ich jetzt nicht das können wir ewig machen. Das das Gerät ohne nicht zu gebrauchen ist halte ich aber für eine haltlose aussage. Was fehlt dir essentielles sas nur mit Jailbreak geht sodass es dann erst zu gebrauchen ist?

Du schreibst hier Quatsch.
Die 2 Jahre Gewehrleistung deken sämtliche defekte ab die durch einen Fehler entstanden sind der schon bei Verkauf vorhanden war.
Das heißt sollte ein Display nach 1 1/2 Jahren den Geist aufgeben da es falsch verbaut wurde oder von einem Produktionsfehler betroffen ist muss es repariert werden.
Dabei ist es egal ob der Fehler schon bei Auslieferung bemerkbar war.
Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um das heißt aber lediglich das man selbst zum Gutachter muss und sich von ihm bezeugen lassen muss das der Fehler durch einen Mangel ab Werk entstanden ist.
Wen die Firma dann nicht nachbessert klagt man.
Bei Geräten die 1000€+ kosten ist diese Möglichkeit durchaus interessant.
 
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Du schreibst hier Quatsch.
Die 2 Jahre Gewehrleistung deken sämtliche defekte ab die durch einen Fehler entstanden sind der schon bei Verkauf vorhanden war.
Das heißt sollte ein Display nach 1 1/2 Jahren den Geist aufgeben da es falsch verbaut wurde oder von einem Produktionsfehler betroffen ist muss es repariert werden.
Dabei ist es egal ob der Fehler schon bei Auslieferung bemerkbar war.
Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um das heißt aber lediglich das man selbst zum Gutachter muss und sich von ihm bezeugen lassen muss das der Fehler durch einen Mangel ab Werk entstanden ist.
Wen die Firma dann nicht nachbessert klagt man.
Bei Geräten die 1000€+ kosten ist diese Möglichkeit durchaus interessant.

Ich hab noch noch von keinem Fall gehört bei dem ein Kunde nachgewiesen hat das es ein Produktionsfehler war der zu Beginn bestand Apple die Reparatur verweigert hat. Genau das wurde nämlich behauptet. Mir ist zumindest keine bekannt, wenn mir einer gezeigt wird nehme ich alles zurück. Soweit och hab weiß hat Apple z.B. Retina Macbooks mit defektem Display in einem Austauschprogramm kostenlos gewechselt, aich außerhalb der Garantie als klar war das es ein Produktionsfehler war.

ich hab auch nichts von bemerkbar geschrieben. Nur das er bei Übergabe vorhanden sein muss.
ich weiß auch nicht was alle mit diesen 1000€+ haben. Macht die Geräte nicht teurer als sie ohnehin schon sind. Lediglich ein Model kostet wirklich über 1000€.
 
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Ich glaub du verwechselst gewährleistung mit garantie. Es ist apples gutes recht einen schaden der nach 1,5 jahren auftaucht nicht auf eigene kappe zu reparieren. Verklagt wurden sie auch nur weil sie auf ihrer website nicht auf die gesetzliche gewährleistung hingewiesen haben. Macht aber auch sonst keiner aver ok. Aber auf ihrer seite gibt es sogar ein vergleich zwischen beidem. Mal anschauen dann weißt was fss gesetz vorsieht und was eine freiwillige garantie vom hersteller beinhaltet. Apple gibt eben nur 1 jahr punkt. Die gesetzliche gewährleistung gibt nur an das bei übergabe der ware diese in einwandfreien zustand ist.

Das heiß also du hast zweI Jahre zeit dies zu reklamieren heißt aber nicht dass ein Fehler der nach 18 Monate auftritt davon abgedeckt ist. Nicht zuletzt is der Käufer nach 6 Monaten in der Beweispflicht. In sofern ist das Quatsch was du sagst.

Preis diskutier ich jetzt nicht das können wir ewig machen. Das das Gerät ohne nicht zu gebrauchen ist halte ich aber für eine haltlose aussage. Was fehlt dir essentielles sas nur mit Jailbreak geht sodass es dann erst zu gebrauchen ist?
Und du hast keinerlei Ahnung von deinen Rechten, wie die meisten Verbraucher.

Gewährleistung (ab BGB § 437) = Gesetzliche Pflicht das der Verkäufer für die Sach- und Rechtsmägel an seinem Produkt einsteht. Diese ist bei neuen Elektronikprodukten 2 Jahre(§ 438 Verjährung der Mängelansprüche) und kann bei einem Verkauf von Unternehmer->Privat nicht gekürzt oder ausgeschlossen werden.
Garantie (BGB § 443) = Freiwillige Leistung des Herstellers über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, bindend bei gültigem Vertragsabschluss.

Beweislastumkehr = Die ersten 6 Monate muss der Hersteller beweisen, das die Sache bei Gefahrübergang mängelfrei war. Danach tritt die Beweislastumkehr ein.
Nur weil ein Fehler bei Gefahrübergang nicht sichtbar ist, bedeutet das nicht, dass er dort nicht vorhanden war. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass dieser Fehler schon vorhanden war bei Gefahrübergang, wenn das Produkt nachweislich innerhalb seiner vorgegebenen Spezifikationen betreiben wurde. Für dich ist es nur wichtig zu beweisen, dass du dein Produkt ordnungsgemäß bedient/gelagert/gewartet/... hast. So sehen das auch die Gerichte.

Wenn nach 23 Monaten dein Homebutton unter ordnungsgemäßer Benutzung defekt ist, muss dein Verkäufer das beheben. Du als Käufer kannst dir sogar aussuchen, ob du eine Neulieferung oder eine Nachbesserung deines Gerätes wünscht. Dein Verkäufer kann dir die Neulieferung nur verweigern, wenn die Kosten für die Nachbesserung in keinem gesunden Verhältnis zur Neulieferung stehen.(§439 Nacherfüllung)
Beispiel: Du kaufst eine Maschine für 30000€, wo ein Aufkleber im Wert von 1€ fehlt. -> Hersteller kann die Neulieferung verweigern und von seinem Nachbesserungsrecht gebrauch machen.

Kleine Aufklärung zu deinen Rechten! ;)


Ohne Jailbreak kann ich nur Apps aus dem Store installieren. Kein direkter Zugriff auf Hardware(z.B. kein WLAN Monitor usw...) Absolutes No-Go.
 
Error 53: Drittanbieter-Reparaturen können iPhones und iPads zerstören

Ohne Jailbreak kann ich nur Apps aus dem Store installieren. Kein direkter Zugriff auf Hardware(z.B. kein WLAN Monitor usw...) Absolutes No-Go.

Ich denke, jeder hier hat mittlerweile verstanden, dass ein iPhone nichts für dich ist :schief:

Weil Apple die gesätzliche Gewährleistung von 2 Jahren pauschal nicht gewährt. Die sagen nach 1 Jahr ist Schluss. Hat das Gerät einen Schaden nach 1,5 Jahren und dieser war schon bei Gefahrübergang vorhanden, so wird die Neulieferung oder Beseitigung des Mangels von Apple abgelehnt.

Wo genau kann ich nachlesen, dass dies das allgemeine Vorgehen von Apple ist?
Das sagt jedenfalls Apple dazu:
Apple – Rechtliche Hinweise – Apple-Produkte und deutsche Verbraucherschutzgesetze

Du verwechselt also selber Gewährleistung und Garantie.
 
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Und du hast keinerlei Ahnung von deinen Rechten, wie die meisten Verbraucher.

Gewährleistung (ab BGB § 437) = Gesetzliche Pflicht das der Verkäufer für die Sach- und Rechtsmägel an seinem Produkt einsteht. Diese ist bei neuen Elektronikprodukten 2 Jahre(§ 438 Verjährung der Mängelansprüche) und kann bei einem Verkauf von Unternehmer->Privat nicht gekürzt oder ausgeschlossen werden.
Garantie (BGB § 443) = Freiwillige Leistung des Herstellers über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, bindend bei gültigem Vertragsabschluss.

Beweislastumkehr = Die ersten 6 Monate muss der Hersteller beweisen, das die Sache bei Gefahrübergang mängelfrei war. Danach tritt die Beweislastumkehr ein.
Nur weil ein Fehler bei Gefahrübergang nicht sichtbar ist, bedeutet das nicht, dass er dort nicht vorhanden war. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass dieser Fehler schon vorhanden war bei Gefahrübergang, wenn das Produkt nachweislich innerhalb seiner vorgegebenen Spezifikationen betreiben wurde. Für dich ist es nur wichtig zu beweisen, dass du dein Produkt ordnungsgemäß bedient/gelagert/gewartet/... hast. So sehen das auch die Gerichte.

Wenn nach 23 Monaten dein Homebutton unter ordnungsgemäßer Benutzung defekt ist, muss dein Verkäufer das beheben. Du als Käufer kannst dir sogar aussuchen, ob du eine Neulieferung oder eine Nachbesserung deines Gerätes wünscht. Dein Verkäufer kann dir die Neulieferung nur verweigern, wenn die Kosten für die Nachbesserung in keinem gesunden Verhältnis zur Neulieferung stehen.(§439 Nacherfüllung)
Beispiel: Du kaufst eine Maschine für 30000€, wo ein Aufkleber im Wert von 1€ fehlt. -> Hersteller kann die Neulieferung verweigern und von seinem Nachbesserungsrecht gebrauch machen.

Kleine Aufklärung zu deinen Rechten! ;)


Ohne Jailbreak kann ich nur Apps aus dem Store installieren. Kein direkter Zugriff auf Hardware(z.B. kein WLAN Monitor usw...) Absolutes No-Go.

Sehr gut du hast genau das nochmal gesagt was ich vergessen hatte: der Anspruch besteh gegenüber dem Händler bzw Verkäufer und noch Apple es sei denn man kauft direkt hat. Ansonsten hast du geschrieben was ich auch gesagt hab. Du musst Beweisen das es von Anfang an ein Problem gab nach 6 Monaten. Und wie ich schon zu Atent sagte. Zeig mir doch besagtem Fall wo Apple Verkäufer war und trotz beweisen des Käufers nach 1,5 Jahren die Reparatur abgelehnt hatte. Ansonsten ist das nur ne haltlose Anschuldigung. Ich wüsste grad keinen Fall.

Wenn dein homebutton bei normaler Nutzung mach 23 Monaten kaputt geht ist das zwar doof und vielleicht schlechtes Material oder ein schlechtes Prodult aber kein Fall oder unter die Gewährleistung fällt. Somit hast du auch kein Anspruch.

Du kanns auch keine Neulieferung verlangen, der Händler hat das Recht zwei mal Nachzubesserung bzw. Nacherfüllung zu leisten. Wie er das macht liegt in seinem Gusto.

Mal so ne kleine Korrektur der Rechtsauslegung zu deinen Rechten ;)
 
AW: Error 53: Drittanbieter-Reparaturen können iPhones und iPads zerstören

Sehr gut du hast genau das nochmal gesagt was ich vergessen hatte: der Anspruch besteh gegenüber dem Händler bzw Verkäufer und noch Apple es sei denn man kauft direkt hat. Ansonsten hast du geschrieben was ich auch gesagt hab. Du musst Beweisen das es von Anfang an ein Problem gab nach 6 Monaten. Und wie ich schon zu Atent sagte. Zeig mir doch besagtem Fall wo Apple Verkäufer war und trotz beweisen des Käufers nach 1,5 Jahren die Reparatur abgelehnt hatte. Ansonsten ist das nur ne haltlose Anschuldigung. Ich wüsste grad keinen Fall.

Wenn dein homebutton bei normaler Nutzung mach 23 Monaten kaputt geht ist das zwar doof und vielleicht schlechtes Material oder ein schlechtes Prodult aber kein Fall oder unter die Gewährleistung fällt. Somit hast du auch kein Anspruch.

Du kanns auch keine Neulieferung verlangen, der Händler hat das Recht zwei mal Nachzubesserung bzw. Nacherfüllung zu leisten. Wie er das macht liegt in seinem Gusto.

Mal so ne kleine Korrektur der Rechtsauslegung zu deinen Rechten ;)
Hättest du richtig gelesen, dann hättest du auch entnommen das man eben nicht beweisen muss das der Fehler von Anfang an da war. Das ist für den Verbraucher nämlich niemals möglich. Dafür müsste das Gerät komplett in seine Einzelteile zerlegt werden. Zu beweisen ist nur der korrekte Gebrauch wärend der Gewährleistungszeit.

Lies einfach mal das BGB, bevor du irgendwelche Sachen aus dem Bauch entscheidest.
Bei einem Sachmangel in einem Kaufvertrag (was der Kauf eines Gerätes in einem Apple Store ist) hat der Käufer das Wahlrecht auf Neulieferung oder Nachbesserung. (nachzulesen im BGB § 439 Nacherfüllung)
BGB § 439 Absatz 1
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Bei einem Sachmangel in einem Werkvertrag (z.B. Einbau einer Steckdose durch einen Handwerker) hat der Handwerker das Recht nachzubessern.


...und ja man kann von Apple verlangen das man nach 23 Monaten ein neuen Handy bekommt, wenn der Homebutton defekt ist. Begründet dann Apple das die Neulieferung von den Kosten her unverhältnismäßig ist, dürfen sie das Gerät auch reparieren.

IWo genau kann ich nachlesen, dass dies das allgemeine Vorgehen von Apple ist?
Das sagt jedenfalls Apple dazu:
Apple – Rechtliche Hinweise – Apple-Produkte und deutsche Verbraucherschutzgesetze

Du verwechselt also selber Gewährleistung und Garantie.
Es bestimmt genug Leute die das erfahren durften. Ich habe selber Kumpels, die ihre Gewährleistungsansprüche gegen Apple nur per Gericht durch bekommen haben.

Übrigens steht auf der Seite genau, was ich gesagt habe. Die Gesätzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre, die freiwillige Garantie von Apple nur 1 Jahr. Nur weil Apple nur 1 Jahr Garantie gibt, bedeutet das noch lange nicht das man seine 2 jährige gesetzliche Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen kann.
Nochmal:
Garantie = Freiwillige Leistung der Herstellers für einen Mangel einzustehen
Gewährleistung = Gesetzliche Pflicht für einen Mangel einzustehen

Die gesetzliche Pflicht kann nicht gekürzt werden, egal was man schreibt. Es ist dann schlichtweg ungültig.
 
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Error 53: Drittanbieter-Reparaturen können iPhones und iPads zerstören

Es bestimmt genug Leute die das erfahren durften. Ich habe selber Kumpels, die ihre Gewährleistungsansprüche gegen Apple nur per Gericht durch bekommen haben.

Das interessiert mich nicht. Ich möchte von dir einen Beleg für deine verallgemeinerte Anschuldigung haben, dass Apple grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung untergräbt. Denn ohne Beleg, und damit meine ich nicht die berühmten "Kumpel" die dann immer bemüht werden, ist das nur eine haltlose Unterstellung von dir.
Für solche Anschuldigungen sollte man verdammt stichhaltige Belege haben.

Übrigens steht auf der Seite genau, was ich gesagt habe. Die Gesätzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre, die freiwillige Garantie von Apple nur 1 Jahr. Nur weil Apple nur 1 Jahr Garantie gibt, bedeutet das noch lange nicht das man seine 2 jährige gesetzliche Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen kann.
Nochmal:
Garantie = Freiwillige Leistung der Herstellers für einen Mangel einzustehen
Gewährleistung = Gesetzliche Pflicht für einen Mangel einzustehen

Die gesetzliche Pflicht kann nicht gekürzt werden, egal was man schreibt. Es ist dann schlichtweg ungültig.

Nein, da steht nicht genau das, was du gesagt hast. Du sagtest in Post #49:

Weil Apple die gesätzliche Gewährleistung von 2 Jahren pauschal nicht gewährt. Die sagen nach 1 Jahr ist Schluss.
Genau das tun sie aber nicht.. Und wenn du den von mir verlinkten Text mal richtig gelesen hättest, dann hättest du das auch erkannt:

"Gemäß den deutschen Verbraucherschutzgesetzen können Verbraucher für Waren, die Mängel aufweisen oder nicht dem Kaufvertrag entsprechen, vom Verkäufer unentgeltlich die Reparatur, den Ersatz, einen Preisnachlass oder die Kaufpreisrückerstattung verlangen. Diese Rechte gelten ZWEI JAHRE ab Übergang der Waren. Für Apple-Hardwareprodukte gilt ferner AUCH die Abdeckung durch die auf ein Jahr beschränkte Garantie von Apple. Diese Abdeckung gilt UNABHÄNGIG UND ZUSÄTZLICH zu Ihren gesetzlichen Rechten gemäß den deutschen Verbraucherschutzgesetzen"

"Ihre Verbraucherrechte gemäß den deutschen Verbraucherschutzgesetzen gelten NEBEN UND ZUSÄTZLICH zu Ihren Rechten aus der auf ein Jahr beschränkten Garantie von Apple sowie der optionalen Zusatzgarantien AppleCare Protection Plan oder AppleCare+."

Apple tut also genau das, was der Gesetzgeber vorschreibt. Und die einjährige ZUSÄTZLICH gewährte Garantie ersetzt, genau wie bei allen anderen Herstellern, auch bei Apple logischerweise nicht die gesetzliche Gewährleistung.


...und ja man kann von Apple verlangen das man nach 23 Monaten ein neuen Handy bekommt, wenn der Homebutton defekt ist. Begründet dann Apple das die Neulieferung von den Kosten her unverhältnismäßig ist, dürfen sie das Gerät auch reparieren.

Verlangen kann man viel, wenn der Tag lang ist. Dass Apple aber grundsätzlich nach den 6 Monaten eine Neulieferung ablehnt, ist aber wohl logisch, denn eine Neulieferung übersteigt die Kosten für die Reparatur des Homebuttons bei weitem. Und das wird im Allgemeinen so gehandhabt. Meine 7 Monate alte 800€ teure Panasonic Kaffeemachine wurde auch repariert, da konnte ich verlangen, was ich wollte.

PS: Du brauchst mich übrigens nicht über Garantie und Gewährleistung aufzuklären. Da weiß ich sehr genau selber drüber Bescheid. Ich armer Kerl muss bei üblichen Werkverträgen gemäß VOB sogar 5 Jahre Gewährleistung über mich ergehen lassen :ugly:
 
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Hättest du richtig gelesen, dann hättest du auch entnommen das man eben nicht beweisen muss das der Fehler von Anfang an da war. Das ist für den Verbraucher nämlich niemals möglich. Dafür müsste das Gerät komplett in seine Einzelteile zerlegt werden. Zu beweisen ist nur der korrekte Gebrauch wärend der Gewährleistungszeit.

Lies einfach mal das BGB, bevor du irgendwelche Sachen aus dem Bauch entscheidest.
Bei einem Sachmangel in einem Kaufvertrag (was der Kauf eines Gerätes in einem Apple Store ist) hat der Käufer das Wahlrecht auf Neulieferung oder Nachbesserung. (nachzulesen im BGB § 439 Nacherfüllung)

Bei einem Sachmangel in einem Werkvertrag (z.B. Einbau einer Steckdose durch einen Handwerker) hat der Handwerker das Recht nachzubessern.


...und ja man kann von Apple verlangen das man nach 23 Monaten ein neuen Handy bekommt, wenn der Homebutton defekt ist. Begründet dann Apple das die Neulieferung von den Kosten her unverhältnismäßig ist, dürfen sie das Gerät auch reparieren.


Es bestimmt genug Leute die das erfahren durften. Ich habe selber Kumpels, die ihre Gewährleistungsansprüche gegen Apple nur per Gericht durch bekommen haben.

Übrigens steht auf der Seite genau, was ich gesagt habe. Die Gesätzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre, die freiwillige Garantie von Apple nur 1 Jahr. Nur weil Apple nur 1 Jahr Garantie gibt, bedeutet das noch lange nicht das man seine 2 jährige gesetzliche Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen kann.
Nochmal:
Garantie = Freiwillige Leistung der Herstellers für einen Mangel einzustehen
Gewährleistung = Gesetzliche Pflicht für einen Mangel einzustehen

Die gesetzliche Pflicht kann nicht gekürzt werden, egal was man schreibt. Es ist dann schlichtweg ungültig.

Oh man.... also wir können festhalten, das wir uns beide über den Unterschied der beiden Regelungen im klaren sind. Wenn du die mir nochmal runterbetest fühle ich mich veräppelt ;)
Ich habe auch nie behauptet, dass das ein das andere in irgendeiner Art beeinträchtigt ich weiß nciht warum du auch das gebetsmühlenartig wiederholst. Und es kürzt auch niemand irgendwas, es werden einfach verschiedene Dinge geregelt.

Aus dem Bauch heraus entscheide ich das nicht. Ich habe bewusst RechtsAUSLEGUNG geschrieben. Es ist das eine einen Text zu lesen, dass andere ihn rechtlich auszulegen. Hier ließt du einen Text und erachtest deine Interpretation als eindeutig, ist sie aber nicht.
Allein der Begriff "mangelfreie Sache" ist nicht gleichbedeuten mit Lieferung einer Neuware. In sofern kannst du zwar bei deinem Händler viel verlangen, machen muss er aber trotzdem nicht.

Ich verstehe auch dich nicht so ganz: Du bist dir über den Knackpunkt der Gewählreistung bei Gefahrenübergang im Klaren, sagt aber, dass ein Homebutton nach 23 Monaten ordentlicher benutzung zu reparieren ist. Das ist er aber nciht das wäre ein Garantie fall, die jagarnatiert das über den Zeitraum X das Gerät heil bleibt, was die Gewägrelsitung nur für einen ZeitPUNKT X tut.

Das der Verbraucher dne Beweis in der Regel nicht führen kann stimmt. Das heißt aber nicht der er Ihn nicht zu erbringen hat. Viele Händler verzichten aus Kulanz darauf.
Aber ich möchte dich gerne mal sehen wenn du mit deinem Acer Notebook nach 1,5 Jahren zu Saturn gehst und sagst:"Der Akku ist kaputt geben Sie mir bitte sofort ein neues Notebook!" Der nette Verkäufer/Verkäuferin wird dich einmal nett anlächel dich ggf. zum Servicepoint schicken und die schicken dann deine Notebook ein. Da es aber auf den Akku keine Garantie mehr hat wird auch wahrscheinlich nicht mehr viel passieren, außer die sind kulant. ;)

Wenn du einen Händler hast der dein Wunschkonzert an Forderungen erfüllt dann bleib bei diesen, dort kannst du dann auch beruhigt Apple Geräte kaufen.

Das alles ist der Grund warum für mich die Gewährleistung ein zahnloser Papiertieger ist der durch Lobbyarbeit ausgehöhlt wurde. Das einzig spannenden was ich selbst leider schon zur Anwendung bringen musste ist §440 bzgl. des auserordentliches Rücktrittsrechts.


Ich denke wir können uns auf noch ein paar Dinge einigen:
Wir werden uns nicht einig,
du wirst keine Apple Produkte kaufen (auch wenn es in diesme Punkt eher um den Händler als den Hersteller geht),
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe,
den Präzedenzfall in dem Apple als Händler agierte und eine nachgewiesen Fall von Gewährleistung verweigert hat bist du mir noch schuldig,
wir drehen uns im Kreis :ugly:
Ich in kein Jurist aber Rechtsauslegung ist aber nie eindeutig.

Für heißt es jetzt dager BTT.
 
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