Toffelwurst
Software-Overclocker(in)
AW: Einwohnermeldeamt: Adressauskunft zu Werbezwecken möglich - Widerspruchsrecht ausgehebelt
Sie haben zwar keine gemeinsame Datenbank sind aber über ein eigenes Intranet miteinander Verbunden!
Ich weiß zwar nicht wo du wohnst, aber der Meldebeamte ist dazu verpflichtet zu überprüfen, ob an der angegebenen Adresse überhaupt eine Wohnung/Haus vorhanden ist!
Weis nicht ist ja dein erster Beitrag hier im Forum, hast du dich nur zum trollen hier angemeldet?
Falsch!Ein Hoch auf dieses Gesetz, das die Wirtschaft stärkt aber den Staat selbst alt aussehen lässt.
Als kleine Info dazu:
- Die einzelnen Meldeämter innerhalb Deutschlands sind nicht miteinander verbunden. Sollte man somit jemanden z.B. mit Haftbefehl suchen, so muss jedes einzelne Meldeamt angeschrieben werden.
Sie haben zwar keine gemeinsame Datenbank sind aber über ein eigenes Intranet miteinander Verbunden!
Falsch!- Anmelden kann man sich mitlerweile einfach so überall, also auch ohne Mietvertrag und ähnliches. Es passiert daher immer häufiger, daß sich gesuchte Straftäter in einem Industriegebiet anmelden, wo überhaupt keine Wohnungen vorhanden sind.
Ich weiß zwar nicht wo du wohnst, aber der Meldebeamte ist dazu verpflichtet zu überprüfen, ob an der angegebenen Adresse überhaupt eine Wohnung/Haus vorhanden ist!
Die Polizei hat eigene Datenbanken und wenn sie weiterreichende Informationen benötigt, dann bekommt sie dies auch in der Regel sofort! In den seltenen Fällen in denen wirklich mal wichtige Informationen am Wochenende gebraucht werden, werden diese auch zur Verfügung gestellt.- Ein Zugriff der Polizei auf Meldedaten ist nicht überall möglich, so daß die Daten teilweise tel. oder per Fax dort angefordert werden müssen. Macht sich immer toll, wenn solche Informationen am Wochenende benötigt werden, wo die Ämter nicht besetzt sind.
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