[Diskussionsthread] User-News-Regeln

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Mir ist klar, das es am Ende immer Einzelfallentscheidungen sind (leider), allerdings kann man sich bei gewissen Sachen, wie dem Impressum etc. doch sicherlich darauf einigen, dass das nicht notwendig ist. Man könnte ja auch über eine "Nicht als Zitat/Bildquelle geeignet"-Liste nachdenken. Das wäre eine große Hilfe insbesondere für neue Autoren. Da könnten dann z.B. Webseiten/Angebote des, nennen wir ihn mal "Hüpfer-Verlag" auftauchen, weil dieser dafür bekannt ist, gleich nen Affenzirkus zu veranstalten.

Also nochmals, von einer Einzelfallprüfung ist natürlich keine Rede, nur bzgl. den Regeln für User News, wie man eben sich selbst, aber auch den Schreibern unter die Arme greifen kann bzgl. Nicht zwingend notwendigen Ausführungen, bzw. Abgrenzungen. Ich denke da gerade an die Sache mit den Veränderungen von Bildern. Da wäre es doch sehr sehr sehr hilfreich, wenn man es etwas aufweichen könnte in die Richtung wie:

BSP.:
-Firmenlogos von PCGH wird verändert=NO GO!
-Mein Beispiel oben mit dem AIDA Screen=ja das ist zur Veranschaulichung möglich

So was kann ich nicht beantworten, und ich kann nicht einschätzen, in wie weit du das kannst Pokerclock. Eventuell kann hier ein Anwalt mit sehr viel Erfahrung auf dem Gebiet aber eine Einschätzung dazu abgeben.

Ich hab halt bei dem absoluten Verbot von Veränderungen wirklich Bauchschmerzen.

Btw.: Jetzt mal ne ganz ernst gemeinte Frage.
Ich hab gelesen, das ein Link auf ein Bild nicht als Kopie gilt, man dieses also immer machen kann. Deeplinks sind ja aber auch "verboten"/unerwünscht. Darf man jetzt also z.B. das Bild jetzt nicht direkt einbinden, so das es nicht angezeigt wird, aber eben darauf verlinkt wird, oder baut man damit dann auch wieder Mist :huh:

Wenn das nämlich auch nicht erlaubt ist vom Rechteinhaber, dann zwingt er ja mehr oder weniger dazu, das Bild selbst zu hosten, oder wie siehst du das?
 
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Reine (Hyper-)Links in Textform (Beispiel: http://extreme.pcgameshardware.de/u...s-regeln-diskussionsthread-2.html#post3477429) sind unproblematisch und sind auch keine Zitate im urheberrechtlichen Sinne.

Anders ist das jedoch bei Inline-Links oder Frame-Links, mit denen fremde Inhalte unmittelbar in die eigene Webpräsenz eingebunden werden (Bisges GRUR 2009, S. 730). Die unterfallen, dann dem Zitatrecht. Außerdem gibt es da noch ein paar telemedienrechtliche Dinge zu beachten. wenn du damit das Thema Suchmaschinen anschneiden willst: Das ist nochmal ein anderes Thema. Das kannst du ja im Kommentar dann nachlesen, was dort Sache ist.

Ich sehe jetzt auch nicht so ganz, warum du dich so sehr gegen die Impressumsangaben wehrst. Wer seriös arbeiten will, nimmt diese 30 Sekunden Arbeit auch gerne auf sich. Das mag vielleicht für manchen ein Schock sein in der rechtsfreien Zeit von Web 2.0 und Facebook wo jeder von jedem kopiert, weil es so einfach geht und selten bis nie etwas passiert, aber das sind notwendige Vorgaben. Wenn es kein Impressum gibt, dann muss man es auch nicht angeben, aber zumindest mal kurz nachschauen, ob es eins gibt, muss jedem zumutbar sein.
 
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Na, um mich geht es dabei nicht, auch wenn ich von mir aus das Impressum jetzt nicht angeben würde, sondern für mich selbst einen Link, in dem eben die Seite erkennbar ist, als ausreichend erachte, so denke ich da eben auch an andere, denen weniger=besser eher zusagt.

Wie gesagt, mich juckt es nicht, ich will die Hürden aber möglichst so tief wie möglich, damit so wenig Leute wie möglich abgeschreckt werden, und gerade beim Impressum wird es halt auch irgendwann in meinen Augen mehr zum Selbstzweck, zumal sich die ganze Sache auch sehr schnell aufblähen kann vom Umfang her. Deswegen sollte man wie gesagt darüber eventuell nochmals nachdenken, und es als kann deklarieren.

Wenn nicht, mir doch egal, dann schreib ich es halt dazu :schief: Darauf kommt es dann auch nicht mehr an, ob ich jetzt 20 min oder 22 min an einer News schreibe ist auch wurscht.
 
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Kleines Update zum Thema Veränderungen von Bildern.

Nach Rücksprache sollen Veränderungen erlaubt werden, jedoch nur um Bildinhalte zu verdeutlichen (bsp. durch Kästen oder Pfeile).

Um das ganze dann transparent zu machen, empfehle ich Veränderungen deutlich als solche auch ersichtlich zu machen und einen deutlichen Hinweis, dass die Veränderungen vom TE gemacht wurden.

Was aber dann definitiv zu weit geht, sind Inhalte im Bild, die vom TE kaum erkennbar oder gar entstellend eingefügt wurden.
 
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So hört sich das doch definitiv gut an :daumen:

Vorschlag:

Als Farben für Veränderung sind grelle Farben zu nehmen, die einen sehr starken Kontrast zum Bild ergeben. Also z.B. ROT, GRÜN, in Farbigen Bildern auch Schwarz

Und dann halt 2 Beispiele wies sein soll und 2 wies nicht sein soll.
 
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Verstehe ich nicht ganz. Zumindest in den User-News wird darauf auch schon heute geachtet und bei Kenntnis entsprechend gehandelt.
 
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Gut, jetzt verstehe ich.:)

Dafür muss ich etwas weiter ausholen. Grundsätzlich ist der Beitreiber eines Forums nicht verpflichtet Einschränkungen zu machen, wie sie jetzt im den User-News-Regeln und insbesondere im Leitfaden zu finden sind. Dieser sollte ohnehin in erster Linie als allgemeine rechtliche Informationsquelle angesehen werden. Was bedeutet das in der Praxis? Machen wir das an einem Bild fest, dass ursprünglich im Original von einer DVD-Packung stammt.

Dass ein solches Bild (wo auch immer) in einem Forum auftaucht, heißt nicht per se, dass die Verwendung auch rechtswidrig ist. Es heißt in diesem Moment nur, dass es eine Vervielfältigung und eine öffentliche Zugänglichmachung eines möglicherweise (!) geschützten Werkes ist. Der Betreiber muss jedoch erst restriktiv eingreifen (in Form von löschen oder sperren), wenn ihm die Rechtswidrigkeit bekannt ist. Er muss keine Nachforschungen anstellen, auch dann nicht wenn solche Bilder häufiger unerlaubt genutzt werden. Erst wenn ihm bekannt gemacht wurde, dass dieses bestimmte Bild, an einem bestimmten Ort im Forum, unerlaubt vervielfältigt und/oder öffentlich zugänglich wurde, muss er tätig werden. Wie erfolgt dieser Vorgang der Kenntnisnahme? In der Regel durch einen hinreichend spezifizierten auf Fundstelle und Art und Bestehen der Rechtswidrigkeit. Das geschieht im Geschäftsverkehr oftmals durch Abmahnungen, aber auch Benachrichtigungen über Melde-Systeme (Melde-Button) können eine Kenntnis auslösen. Voraussetzung ist aber weiterhin eine hinreichend fundierte Erklärung bezüglich der Rechtswidrigkeit und der Fundstelle. Pauschale Verweise oder Verdachtsmomente (z.B. weil es sich um DVD-Cover handelt) reichen hierfür nicht aus.

Warum unterbindet der Betreiber dennoch von sich aus bestimmte Verwertungshandlungen in bestimmten Forenteilen? Dies könnte in erster Linie eher pragmatische, als rechtliche Gründe haben. Die Zahl der Rechtsverletzungen und die Zahl der erfolgten Hinweise auf die Rechtswidrigkeit sind in den User-News um ein Vielfaches höher, als bei Benutzerbildern in Thumbnailgröße. 1) aus der praktischen Erfahrung erkennbar aus öffentlich zugänglichen Erfahungsberichten auch aus anderen Foren bzw. Webseiten und 2) mittlerweile auch (leider) aus der eigenen Erfahrung. Darüber hinaus korreliert die Zahl der Hinweise auf rechtswidrige Handlungen mit der wirtschaftlichen Verwendung der Bilder. Ist diese stärker ausgeprägt, bzw. hat diese eine spezifische Nähe mit den Verwertungsinteressen des Urhebers (bsp. Pressebilder, die für Nachrichten/User-News verwendet werden) und ist eher ein wettbewerbsähnliches Verhältnis zu erkennen, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung. Dieses Verhältnis fehlt nahezu vollständig im Falle von Benutzerbildern, weswegen hier die Zahl der Abmahnungen auch wesentlich niedriger ist. Mir persönlich ist auch kein Fall bekannt, indem diese konkrete Verwendung abgemahnt wurde. Um dem entgegen zu wirken wird bereits im Vorfeld versucht die mögliche rechtswidrige Verwendung zu minimieren, trotz einer fehlenden rechtlichen Verpflichtung dazu.

Man kann sich also merken, dass der Betreiber gar nicht verpflichtet ist eine Prüfung der rechtmäßigen Verwendung von Benutzerbildern durchzuführen (§10 TMG). Dazu besteht a) keine rechtliche Verpflichtung und wäre b) auch gar nicht praktisch umsetzbar, mangels Kapazitäten und fachlicher Qualifikation für die Beurteilung. Man müsste jeden einzelnen User anschreiben und nach einer Einwilligung bzw. nach dem konkreten Nutzungsrecht (einfach oder ausschließlich oder doch was dazwischen) fragen. Das wäre an sich bereits unangemessen benachteiligend. Der europäische (und als Vorbild hierfür dienend der US-amerikanische) Gesetzgeber haben das richtig erkannt und entsprechend in den nationalen Gesetzen bzw. Richtlinien umsetzen lassen. Doch selbst wenn keine Einwiligung vorhanden ist, kann dennoch die Nutzung rechtmäßig sein. Wie das? Auch hier nehme ich gerne das Beispiel des DVD-Covers auf. Wie unschwer zu erkennen ist, habe ich ein solches Benutzerbild. Das Original ist ein Cover einer DVD-Packung, die von mir importiert wurde und in einem ausländischen Geltungsbereich erschienen ist. Die inländischen Schutzregelungen finden keine Anwendung mangels Schutzbegehren im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Doch selbst wenn das der Fall wäre, würde die Vervielfältigung zu privaten Zwecken durch eine Schutznorm im UrhG gedeckt sein, da ich das Original rechtmäßig erworben habe, also "Berechtigter" im Sinne des Gesetzes bin. Bereits an diesem Fall kann man erkennen, dass es für einen Betreiber nahezu unmöglich ist Rechtmäßigkeit von Rechtswidrigkeit zu trennen und rechtssicher feststellen zu können.

Ich weiß das war jetzt viel auf einmal, aber das steckt u.a. in der Ungleichbehandlung zwischen Benutzerbildern in Thumbail-Größe und Bildern/Fotos für eine möglicherweise wettbewerbsähnliche Nutzung von Presse- und tagesaktuellen Bildern.
 
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Pokerclock, es gab aber schon Abmahnungen für Nutzerbilder.

Vielleicht erinnerst du dich an Marvel und Gesichtsbuch von letztem/vorletztem Jahr. Da gab es ja die Aktion mit dem Nutzerbild seiner Lieblings-Marvel-Figur. Das fand Marvel GAR nicht lustig, und hat die Leute abgemahnt :schief:

PS: Kann auch ne andere Firma gewesen sein, bin mir mit Marvel aber recht sicher.
 
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Pokerclock, es gab aber schon Abmahnungen für Nutzerbilder.

Vielleicht erinnerst du dich an Marvel und Gesichtsbuch von letztem/vorletztem Jahr. Da gab es ja die Aktion mit dem Nutzerbild seiner Lieblings-Marvel-Figur. Das fand Marvel GAR nicht lustig, und hat die Leute abgemahnt :schief:

PS: Kann auch ne andere Firma gewesen sein, bin mir mit Marvel aber recht sicher.
Klar gabs schon Abmahnungen von Firmen.
Bei Facebook soll ja regelrecht eine Abmahnungswelle gegeben haben.
Quelle:Facebook: Abmahnung wegen fremder Fotos kann teuer werden - Yahoo!

Aber in Grunde hat er recht.
 
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Habt ihr einen Link zu urheberrechtlichen Abmahnungen? Im oben verlinkten Artikel geht es hauptsächlich um Datenschutz und unredliche Abmahnungen.
 
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Ich hab jetzt keinen Link, aber ich erinnere mich noch recht genau daran, das ein Rechteinhaber bei Facebook ziemlich verärgert war, und eben ein Exempel statuieren wollte.

Im Prinzip hast du aber natürlich recht. Die meisten scheren sich einen Dreck um die Userbilder, sehen das sogar zu einem gewissen Grad als Werbung an. Man sollte sich allerdings NIE zu sicher sein...

Vote für neue klare Gesetzte :motz:
 
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@Dynamitarde

Den allgemeinen Kram kenne ich nur gut genug.;) Ich hätte aber gerne konkrete Fälle, in den es um die Nutzung von/für Benutzerbilder geht.
 
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Das verlinkte Urteil ist aus mehrerer Hinsicht ein schlechtes Beispiel:

a) betrifft es nicht eine Urheberrechtsverletzung sondern einen Aufruf zu einer Straftat und

b) ist dieses Urteil nicht nur in der Fachliteratur stark umstritten, da es offenkundig den Wortlaut des §10 TMG (früher §11 TDG) ignoriert und nicht konform mit der zu Grunde gelegten europäischen Richtlinie (E-Commerce-Richtlinie) ist. Eine Instanz höher wurde das dementsprechend (mit Einschränkungen) abgeändert (Hanseatisches OLG Hamburg Urteil vom 22.08.2006). Nachzulesen als Aufsatz, der meine Meinung bestätigt: Haftung für Foren-Einträge - Auswirkungen des Heise-Urteils (LG Hamburg, Urt. v. 02.12.2005 - Az.: 324 O 721/05) - Kanzlei Dr. Bahr
 
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