RyzA
PCGH-Community-Veteran(in)
Hallo!
Der Bundestag hat über ein neues "Anti-Abmahngesetz" entschieden.
Das Gesetz muß nur noch durch den Bundesrat.
Anti-Abmahngesetz beschlossen – Das müssen Sie jetzt wissen
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs: Anti-Abmahngesetz
Bundestag beschließt Anti-Abmahnungsgesetz
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Übertrieben hohe Abmahngebühren sollen damit dann der Vergangenheit angehören und das (unseriöse) Abmahnen generell erschwert bzw eingedämmt werden. Primär soll das Gesetz wohl Unternehmen betreffen und "unlauteren" Wettbewerb.
Der Bundestag hat über ein neues "Anti-Abmahngesetz" entschieden.
Das Gesetz muß nur noch durch den Bundesrat.
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Bundestag beschließt Anti-Abmahnungsgesetz
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Quelle: Das „Anti-Abmahn-Gesetz“ und seine FolgenWer ist betroffen?
Das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ beinhaltet im Wesentlichen Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG als Kern des deutschen Wettbewerbsrechts betrifft Verbraucher grundsätzlich nicht. Vielmehr soll durch seine Regelungen sichergestellt werden, dass Unternehmen sich gegenüber ihren Mitbewerbern stets fair verhalten und gesetzliche Regelungen etwa im Bereich der Werbung, des Datenschutzes oder des Verbraucherschutzes beachten. Untersagt sind Unternehmen so beispielsweise die Irreführung von Dritten, die Nachahmung fremder Produkte oder auch falsche Angaben über eigene Produkte.
Das UWG mitsamt seiner beschlossenen Änderung knüpft hierbei an den Begriff der „geschäftlichen Handlung“ an, den es in § 2 Absatz 1 Nr. 1 definiert als Verhalten in Zusammenhang mit dem Absatz von Waren oder Dienstleistungen zugunsten eines eigenen oder fremden Unternehmens. Es ist mit Blick auf die Rechtsprechung jedoch auch bei scheinbar privaten Geschäften Vorsicht geboten. Insbesondere im Bereich des E-Commerce, also etwa bei Onlinehandel über eBay, Amazon oder ähnliche Plattformen kann diese Voraussetzung schneller erfüllt sein, als man gemeinhin denkt.
Für Privatpersonen, die sich nicht als Wettbewerber innerhalb des geschäftlichen Verkehrs befinden, sind daher weder das UWG selbst, noch das neue „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ von besonderem Belang.
Übertrieben hohe Abmahngebühren sollen damit dann der Vergangenheit angehören und das (unseriöse) Abmahnen generell erschwert bzw eingedämmt werden. Primär soll das Gesetz wohl Unternehmen betreffen und "unlauteren" Wettbewerb.
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