Bundestag beschliesst "Anti-Abmahn" Gesetz

RyzA

PCGH-Community-Veteran(in)
Hallo!


Der Bundestag hat über ein neues "Anti-Abmahngesetz" entschieden.
Das Gesetz muß nur noch durch den Bundesrat.

Anti-Abmahngesetz beschlossen – Das müssen Sie jetzt wissen
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs: Anti-Abmahngesetz
Bundestag beschließt Anti-Abmahnungsgesetz

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Wer ist betroffen?

Das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ beinhaltet im Wesentlichen Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG als Kern des deutschen Wettbewerbsrechts betrifft Verbraucher grundsätzlich nicht. Vielmehr soll durch seine Regelungen sichergestellt werden, dass Unternehmen sich gegenüber ihren Mitbewerbern stets fair verhalten und gesetzliche Regelungen etwa im Bereich der Werbung, des Datenschutzes oder des Verbraucherschutzes beachten. Untersagt sind Unternehmen so beispielsweise die Irreführung von Dritten, die Nachahmung fremder Produkte oder auch falsche Angaben über eigene Produkte.

Das UWG mitsamt seiner beschlossenen Änderung knüpft hierbei an den Begriff der „geschäftlichen Handlung“ an, den es in § 2 Absatz 1 Nr. 1 definiert als Verhalten in Zusammenhang mit dem Absatz von Waren oder Dienstleistungen zugunsten eines eigenen oder fremden Unternehmens. Es ist mit Blick auf die Rechtsprechung jedoch auch bei scheinbar privaten Geschäften Vorsicht geboten. Insbesondere im Bereich des E-Commerce, also etwa bei Onlinehandel über eBay, Amazon oder ähnliche Plattformen kann diese Voraussetzung schneller erfüllt sein, als man gemeinhin denkt.

Für Privatpersonen, die sich nicht als Wettbewerber innerhalb des geschäftlichen Verkehrs befinden, sind daher weder das UWG selbst, noch das neue „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ von besonderem Belang.
Quelle: Das „Anti-Abmahn-Gesetz“ und seine Folgen

Übertrieben hohe Abmahngebühren sollen damit dann der Vergangenheit angehören und das (unseriöse) Abmahnen generell erschwert bzw eingedämmt werden. Primär soll das Gesetz wohl Unternehmen betreffen und "unlauteren" Wettbewerb.
 
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Wenn ich mir die Regeln für die User-News durchlese, erfüllst du aber nicht die Kriterien.
Alles was relevant ist im Video, das reicht doch nicht?!
Vor allem die zwei rot markierten Bereiche fehlen mir gänzlich, denn ohne das Video verstehen nur Juristen was du da schreibst.
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Ich habe oben noch andere Links eingefügt, welche das erklären, ohne das man das Video angucken muß.
Und meinen Text etwas ergänzt.
Alles habe ich auch noch nicht verstanden.
 
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Hier mal noch:

Der Vorteil ist vor allem, dass sich die Abmahner keine besonders laschen Gerichte, die als Content-Mafia-freundlich gelten, mehr raussuchen können:
Fliegender Gerichtsstand weitgehend abgeschafft
Die Neureglung zum sogenannten "fliegenden Gerichtsstand" ist besonders problematisch. Bisher konnte ein Unternehmen, das einen UWG-Verstoß geltend macht, an jedem Gericht klagen, in dessen Bezirk das angegriffene Verhalten stattgefunden hat. Bei einer Werbung im Internet waren damit praktisch alle Landgerichte in Deutschland zuständig. Nunmehr gilt: Bei allen Verstößen im Internet oder im Online-Handel ("im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien") ist nur noch das Gericht am Sitz des Beklagten zuständig.

Außerdem darf es keine Massenabmahnungen mehr geben:
Verschärfung des Missbrauchsverbots
Zudem gilt ein verschärftes Missbrauchsverbot. Danach wird vermutet, dass eine Abmahnung missbräuchlich ist, wenn ein Mitbewerber "eine erhebliche Anzahl von Verstößen gegen die gleiche Rechtsvorschrift geltend machen", wenn in der Abmahnung der Streitwert unangemessen hoch angesetzt oder eine überhöhte Vertragsstrafe gefordert oder vereinbart wird.
 
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Gut, wenn das vor 30 Jahren gewesen wäre. Heute zeigt das hauptsächlich, wie langsam Politik und Verwaltung arbeiten.
Die arbeiten absichtlich so langsam weil es irgendwem nützt, entweder irgendwelchen Politikern oder Lobbyisten. Oder es hat schlichtweg niemanden interessiert. Ich meine das Internet ist ja hier immer noch Neuland...
 
Wie das sich bei Privatpersonen verhält weiß ich nicht. So wie es aussieht betrifft das eher nur Unternehmen.
Ich habe das im Startpost noch ergänzt.
Wenn man aber z.B. ein kleines Gewerbe angemeldet hat, dann kann das neue Gesetz schon hilfreich sein.
 
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