Wenn Gott eine Klonfirma wäre, so glaub ich, wären die Chancen nich schlecht
Aber beim iPhone würde ich vermuten, wenn es ersichtlich außen auf dem Verkaufskarton angegeben wurde, dass das Display aufgrund der Ecken nicht unbedingt die volle Displaygröße hat, dann wird die Klage abgewiesen. Sollte allerdings auf dem Karton nur die volle Diagonale, ohne diesen Vermerk stehen, wird der Kläger wahrscheinlich recht bekommen. Bei ~10% könnte man schon von Kundentäuschung ausgehen (auch wenn es real nur wenige Millimeter sind, dies ist nicht entscheidend).
Ich persönlich finde eine solche Klage nicht übertrieben, ganz im Gegenteil. Hier bei uns darf ein Olivenöl, mit 51% Ölivenöl, 49% Sonnenblumenöl, laut Gesetz immer noch als vollwertiges Olivenöl beworben werden. Da wäre ein wenig mehr Klagemöglichkeit wünschenswert um die Firmen in Ihre Schranken zu weisen.