Am 10. Dezember wird das Schicksal Europas besiegelt sein....

In Österreich klappt das ja jetzt gut

12 Stunden Arbeitszeit und 60 Stunden Woche,

Es steht dem österreichischen Wähler doch offen, bei der nächsten Wahl diesbezüglich ein Votum abzugeben.

Und in Deutschland läuft sowas nicht über die offizielle Arbeitszeit, sondern über Überstunden:

Studie zur Mehrarbeit: Vier UEberstunden pro Woche | tagesschau.de

Hauptsache keine Flüchtlinge :D

Waren doch bisher schon keine Flüchtlinge, die Österreich erreicht haben.

Wird lustig allein wegen Probezeit und Konkurrenzdruck

Inwiefern?
 
Wo ist das Problem mit dem UN-Beschluss?

Präambel1. Dieser Globale Pakt beruht auf den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen.


2. Er beruht außerdem auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte; dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; den anderen grundlegenden internationalen Menschenrechtsverträgen¹; dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, einschließlich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg; dem Übereinkommen betreffend die Sklaverei und dem Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken; dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen; dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika; dem Übereinkommen von Paris² und den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Förderung menschenwürdiger Arbeit und Arbeitsmigration³ sowie auf der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, der Aktionsagenda von Addis Abeba der dritten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 und der Neuen Urbanen Agenda.

[...]

Ziele für eine sichere, geordnete und reguläre Migration
1. Erhebung und Nutzung korrekter und aufgeschlüsselter Daten als Grundlage für eine Politikgestaltung, die auf nachweisbaren Fakten beruht


2. Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen


3. Bereitstellung korrekter und zeitnaher Informationen in allen Phasen der Migration


4. Sicherstellung dessen, dass alle Migranten über den Nachweis einer rechtlichen Identität und ausreichende Dokumente verfügen


5. Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre Migration


6. Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit


7. Bewältigung und Minderung prekärer Situationen im Rahmen von Migration


8. Rettung von Menschenleben und Festlegung koordinierter internationaler Maßnahmen betreffend vermisste Migranten


9. Verstärkung der grenzübergreifenden Bekämpfung der Schleusung von Migranten


10. Prävention, Bekämpfung und Beseitigung von Menschenhandel im Kontext der internationalen Migration


11. Integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement


12. Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren zur Gewährleistung einer angemessenen Prüfung, Bewertung und Weiterverweisung


13. Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel und Bemühung um Alternativen


14. Verbesserung des konsularischen Schutzes und der konsularischen Hilfe und Zusammenarbeit im gesamten Migrationszyklus


15. Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen


16. Befähigung von Migranten und Gesellschaften zur Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts


17. Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration


18. Investition in Aus- und Weiterbildung und Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen


19. Herstellung von Bedingungen, unter denen Migranten und Diasporas in vollem Umfang zur nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern beitragen können


20. Schaffung von Möglichkeiten für schnellere, sicherere und kostengünstigere Rücküberweisungen und Förderung der finanziellen Inklusion von Migranten


21. Zusammenarbeit bei der Ermöglichung einer sicheren und würdevollen Rückkehr und Wiederaufnahme sowie einer nachhaltigen Reintegration


22. Schaffung von Mechanismen zur Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und erworbenen Leistungsansprüchen


23. Stärkung internationaler Zusammenarbeit und globaler Partnerschaften für eine sichere, geordnete und reguläre Migration

Ich sehe da nichts, das nicht auch mindestens indirekt im Grundgesetz oder der EMRK steht.


Dazu gibt es auch Pläne über Rückführungen, siehe 21.
Mit 22 wird nur das gemacht, was nach der Wiedervereinigung auch schon gemacht wurde.



Übrigens:
Nach USA und Ungarn macht seit heute auch Österreich nicht mehr mit: UN-Migrationspakt: Auch OEsterreich macht nicht mit | tagesschau.de
 
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