Entweder verstehst du meine Aussage nicht oder ich bilde mir jetzt einfach bloß ein, das du quasi zumindest vereinzelt das grad wiederholst, was ich dazu schon gepostet habe. O.o
Dir, sowie aber auch mir ist klar, das keine feste Einheitsgröße spezifiziert werden kann. Trotzdem kann man sich auf einen vom Anbieter zugesagten Spektrum von min - max. berufen.
(Daher doch auch extra mein link zu den AGBs)
Oder willst du mir jetzt aller Ernstes sagen, das beispielsweise bei einer zugesagten festen VDSL Leitung von 50.000 inkl. der zu erwartene Spektrumgröße, bloß meinetwegen überwiegend 10.000 ankommen und das auch noch in Ordnung sei? O.o
Falls der von dir genannte Punkt tatsächlich über einen längeren Zeitraum von Nöten wäre, sehe ich da einen konkreten Grund zur außerordentlichen Kündigung, aufgrund nicht erbrachte, vertraglich festgesetzte Leistung bzw. zumindest im VDSL Fall einer Preisminderung bzw. eines sofortigen Tarif Wechsels.
Ich weiß was du meinst bzw worauf du hinaus willst. Trotzdem darf der Anbieter das nicht willkürlich machen wie ihm danach ist. Zumindest nicht gravierend bzw. nicht über einen längeren Zeitraum hinaus.
(Glaub dazu gibt es auch nen Präzedentzfall)