Sicherheitsfrage und einkauf gebrauchter Hardware

Piratentruppe33

Komplett-PC-Käufer(in)
Ich habe hiermal eine Frage zum Thema Sicherheit von gebrauchter Hardware und deren Einkauf:

Wie schaut das aus, sei das jetz ein Netzteil oder ein Mainboard... was kann alles passieren auser das die einzelne Komponente nicht mehr läuft.
Kann alles kaputt gehen, weil ein Teil schrott geht und alles mit in den Tod zieht, Thema Netzteil oder ist das heute nicht mehr der Fall ich kenne das nurnoch von früher von einem Freund, da alles am "Arsch" war weils einmal geknallt hatte und da mehr wie das Netzteil kaputt ging...

Sowie wie schauts aus, Wwnn ich jetzt von jmd. die Rechnung zu einem Komponente erhalte beim Kauf habe ich noch Garantieanspruch, als nicht eigentlicher Käufer?

Wenn man sich auf Ebay nun eine Grafikkarte kauft, und diese nicht funktioniert, obwohl angegeben, dass sie funktionsfähig sei, dann kann man sein Geld zurück verlangen? Also habe durchaus das Problem gehört, dass der Verkäufer sagt ja bei ihm ginge Sie noch, Aussage gg Aussage ok, aber wenn ich alles per Kamera aufnehme samt auspacken, hätte er ja da keinerlei Anspruch mehr oder das Geld zu behalten, oder sowas generell nur kaufen wenn die Person in der Nähe wohnt und man vor Ort sich alles anschauen kann?

Ich danke
Beste Grüße
Der Pirat
 
Wenn du bei eBay kaufst, schau einfach vorher, ob der Verkäufer eine Rücknahme anbietet. Meist sind zwei Wochen möglich, allerdings auf deine Kosten (Versand).

Vorsicht(er) musst du natürlich bei Kleinanzeigen sein. Entweder du testest die Hardware vor Ort und überzeugst dich selbst oder nutzt wenigstens PayPal und dann natürlich nicht Friends & Family ;) Somit hast du zumindest den Käuferschutz und kannst im Zweifel immer noch einen Fall öffnen...

Wichtig wäre dann, dass du dich jeweils zeitnah von der korrekten Funktion überzeugst. Hab einmal auf Grund von noch fehlender Hardware fast zwei Monate warten müssen und dann ging der gebrauchte RAM nicht -.- ist natürlich ärgerlich, aber konnte ich dann nichts mehr dran ändern. Rechnungen/OVPs sollten natürlich immer dabei sein, sofern es denn noch Garantie gibt.

Zu guter Letzt kannst du bei eBay zumindest vorher einen Blick auf das Profil des Verkäufers werfen. Wenn's da Auffälligkeiten/Unstimmigkeiten, (zu viele) schlechte Bewertungen gibt würde ich die Finger davon lassen ^^
 
Natürlich kann nicht nur ein defektes Netzteil den gesamten PC schrotten. Wer garantiert dir, dass am 5V-Anschluss auch wirklich nur 5 V ankommen? Und wenn das (intern verstaubte) NT abbrennt. mag gleich der gesamte PC oder die Wohnung mit abbrennen. Alles unwahrscheinlich, aber das ganze für ein paar Euro, die so ein NT auch neu nur kostet?

Beim Mainboard ist es natürlich ähnlich, das kann problemlos die CPU oder eine Erweiterungskarte grillen, oder ein Gerät am USB-Post oder, oder oder.... Das ist auch 2017 noch (empfindliche) Elektronik, bei der einiges passieren kann. Wobei das für Neuware genauso gilt wie für Gebrauchtware.

Wer garantiert Dir bei einem gebrauchten Mainboard schon nur, dass der Verkäufer nicht seine CPU massivst übertaktet hatte und dafür die Kernspannung (für seine CPU noch verträglich, für Deine u,U,. nicht mehr) nicht viel zu hoch konfiguriert ist. Hat der Verkäufer das vor dem Verkauf zurück gesetzt, hast Du an einen Reset gedacht?

Auspacken und den Test filmen mag eine gute Idee sein, wenn Du ganz genau weisst, was Du tutst und dies auch so protokollierst. Sonst lässt sich das wunderbar gegen Dich verwenden, wenn etwas nicht mehr funktioniert. Ob der Verkäufer dann darauf eingeht oder Du im Zweifel das ganze doch vor Gericht klären musst, wird sich erst im Schadensfall zeigen. Wer sagt, dass nicht Dein Mainboard die Grafikkarte kaputt gemacht hat, u.U. hat der Verkäufer ja genauso ein Video, das die Funktionsfähigkeit direkt vor dem Versand belegt.

Nicht jeder Privatverkäufer wrd so kulant reagieren wie es ein Händler (Gewährleistung) oder Hersteller (Garantie) meist macht.

Und Garantie: lies Dir halt die Bedingungen ganz exakt durch. Im Fotobereich gibt es große Hersteller, die offiziell nur Garantie für den Erstkäufer leisten. Da dies eine vollkommen freiwillige Lesitung ist, kann der Hersteller seine Garantiebedingungen nahezu beliebig einschränken. Gewährleistung hast Du sowieso nur als Kunde gegenüber dem eigenen Händler. Im Fall des Gebrauchtkaufes muss also der Verkäufer zu seinem ehemaligen Händler gehen und für Dich dort die Gewährleistung einfordern. Bis auf wenige, große Elektronikketten dürfte das auch so gelebt werden.

Gebrauchtkauf ist schlicht Vertrauenssache, sowohl von privat wie vom Händler. Vertraust Du den Verkäufer nicht, dann lass es einfach. Das gilt insb. für Komponenten, die Du nicht einzeln auf ihre korrekte Funktionsfähigkeit prüfen kannst.
 
OK hatte erst gedacht nicht ein PSU sonder ein Mainboard mit Prozessor im Paket für relativ günstig neuwertig aber halt kurz in gebrauch zu ersteigern, aber gut zwecks garantie lass ich es lieber und hole es neu:

Mein hauptaugenmerktmal lag aber bei einem Gehäuse was mit Lüfter , Laufwerk und Steuerrung aufgerüstet wurde und knapp 6monate in betrieb war, hierbei kann mir ja eig. nichts passieren, wenns um schaden an der anderen hardware geht oder?Habe nochmal angefragt gehabt er meinmt kein Schaden dran viel Liebe steckt drin, keine Kratzer das Gehäuse ist im Gesamtwert von 150 auf 400gebracht kostet tuht es auf sofortpreis basis 150 aktuell 75 mit 8intressenten....es sind 7thermaltake rings drin thermaltake commander , laufwerk und noch staubfilter angebracht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

1. Inzwischen hat sich der Käuferschutz bei eBay massiv verbessert, während der Verkäuferschutz weiter zurück gefahren wird. Bei Überweisung als Bezahloption gibt es aber keinen Käuferschutz!

Als Verkäufer kannst Du die Rücknahme eine verkauften Artikels generell nicht mehr zu 100 % ablehnen.

Das Verkaufsformular hat dafür 2 Optionen. Eine mußt Du ankreuzen, sonst kommt kein Angebot zustande!!

Anhang anzeigen 988859


2. Eventuell noch vorhandene Restgarantie des bereits gebrauchten Artikels zu nutzen, ist schwierig, selbst mit vorhandener Orginalrechnung.

Normalerweise muß man seine Garantie-Ansprüche beim Hersteller "anmelden" . Dazu mußt Du eine eMil-Adresse angeben. Geht er dann später kaputt, gibt es keine Probleme (steht alles im Handbuch des Artikels).

Hat der Verkäufer dies aber unterlassen, wird/ könnte wohl die Frist für die Garantieanmeldung bereits abgelaufen sein!

Dann hast Du Pech.

MfG
 
2. Eventuell noch vorhandene Restgarantie des bereits gebrauchten Artikels zu nutzen, ist schwierig, selbst mit vorhandener Orginalrechnung.

Normalerweise muß man seine Garantie-Ansprüche beim Hersteller "anmelden" . Dazu mußt Du eine eMil-Adresse angeben. Geht er dann später kaputt, gibt es keine Probleme (steht alles im Handbuch des Artikels).

Hat der Verkäufer dies aber unterlassen, wird/ könnte wohl die Frist für die Garantieanmeldung bereits abgelaufen sein!

Rein rechtlich ist für einen Endverbraucher bei einem Garantiefall der Händler der erste Ansprechpartner und nicht der Hersteller.
Wenn also dein Netzteil nach einem Jahr den Geist aufgibt, dann trage es mit dem Kaufbeleg dorthin, wo du es erworben hast. Dann muss sich Media-Markt oder wer auch immer darum kümmern, dass der Gegenstand in Ordnung gebracht wird.
 
Rein rechtlich ist für einen Endverbraucher bei einem Garantiefall der Händler der erste Ansprechpartner und nicht der Hersteller.
Und wieder jemand, der den Unterschied zwischen Garantie (einzig eine freiwillige Leistung des Herstelers oder in seltenen Fällen des Händlers) und Gewährleistung (gesetzliche Leistung des Händlers, inkl. Beweislastumkehr nach 6 Monaten) immer noch nicht verstanden hat. Kann man sowas mal endlich in der Schule zum Pflichtlehrstoff machen.

Nur weil einige große Elektronikmärkte und Amazon die Gewährleistung meist sehr kundenfreundlich auslegen heisst das leider nicht, dass dies gesetzlich so verpflictend wäre.
 
Als Verkäufer kannst Du die Rücknahme eine verkauften Artikels generell nicht mehr zu 100 % ablehnen.

Das Verkaufsformular hat dafür 2 Optionen. Eine mußt Du ankreuzen, sonst kommt kein Angebot zustande!!

Anhang anzeigen 988859

Da sehe ich aber keine wirkliche Änderung durch diesen Zusatz. Das der Ausschluss von Gewährleistung bei Privatverkäufen nicht gilt wenn der Artikel nicht der Artikelbeschreibung entspricht ist doch schon lange so. Den Zusatz sehe ich mehr als einen Hinweis auf die Rechtslage.

Die Rückname zu 100% ausschließen kann man bei Privatverkäufen nicht, denn wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht und der VK nicht nachbessern kann, wird amn um eine Rücknahme nicht umher kommen. Da kannst man 1000 mal die Gewährleistung ausschließen. Und nichts anderes steht da in meinen Augen.
 
Die Rückname zu 100% ausschließen kann man bei Privatverkäufen nicht, denn wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht und der VK nicht nachbessern kann, wird amn um eine Rücknahme nicht umher kommen. Da kannst man 1000 mal die Gewährleistung ausschließen. Und nichts anderes steht da in meinen Augen.

Hallo,

mein Vertrauen bisher zu den Käufern, hat inzwischen ein paar Risse bekommen!

Sicher sind nicht alle Käufer unehrlich, aber leider sind einige Käufer nicht mehr ehrlich.

Und wenn Du Pay Pal als Bezahlmethode anbietest. , kann der Käufer bis 180 Tage den Käuferschutz in Anspruch nehmen.

Und der Käufer muß nicht mal nachweisen, ob er den gekauften Artikel pfleglich behandelt hat.

Im schlimmsten Fall bekommst Du Deinen Artikel als Schrott zurück und mußt den Kaufpreis zurück erstatten. Schöne Aussichten.

Und Käufer können sehr erfinderisch sein!

MfG
 
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