Urheberrechtsabgabe auf PCs: Streit endet nach 15 Jahren

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Der Streit um eine Urheberrechtsabgabe auf PCs für die Jahre 2001 bis 2007 ist beigelegt - nach 15 Jahren. Rückwirkend müssen die Systemanbieter 3,50 Euro pro in Privathaushalte verkaufte Rechner und 2,00 Euro für geschäftlich genutzt Systeme zahlen. Seit 2008 gibt es eine gesetzliche Regelung.

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Ich find sowas ja immer noch quatsch. Ich zahl pauschal für alle Speicher und Geräte. Somit zahl ich doch mehr als doppelt.
 
Die Verwertungsgesellschaften sind die modernen Geschwüre der Gesellschaft.
Wir bezahlen dafür dass wir anscheinend raubkopieren und dürfen das aber trotzdem nicht. Wenn es jemand macht darf man nochmal zahlen.
Dass hier davon ausgegangen wird dass jeder eigentlich pauschal ein Gesetzesbrecher ist ist eine Frechheit. Eigentlich fällt sowas unter Verleumdung.
 
Raubrittertum und Piraterie sollte doch vom Gesetz her verboten werden in der westlichen Welt aber man kann dem armen Mann ja immer in die Tasche greifen und vielleicht wieder die Leibeigenschaft einführen. Auch wenn es hier direkt nicht den Endkunden betrifft muss er die Suppe auslöffeln egal wie versalzen die ist. Pfui hoch Drei
 
Irgendwie verstehe ich das System der Abgabe noch nicht. Nehmen wir an, ein 3 Jahre alter Aldi PC (Gebühr bezahlt) kackt ab. Der Nutzer des Gerätes rennt zum nächsten Aldi und kauft sich einen neuen. (Zahlt wieder) Dann hat er zwei mal eine Gebühr bezahlt die er nur einmal Nutzen kann. In einem Land, wo der Staat Steuereintreiber für die Kirche ist wird Gebührentechnisch wohl alles erlaubt.:motz:
 
Irgendwie verstehe ich das System der Abgabe noch nicht. Nehmen wir an, ein 3 Jahre alter Aldi PC (Gebühr bezahlt) kackt ab. Der Nutzer des Gerätes rennt zum nächsten Aldi und kauft sich einen neuen. (Zahlt wieder) Dann hat er zwei mal eine Gebühr bezahlt die er nur einmal Nutzen kann. In einem Land, wo der Staat Steuereintreiber für die Kirche ist wird Gebührentechnisch wohl alles erlaubt.:motz:
So sieht es eben aus, die Gebühr fällt halt einmalig auf jedes gebaute Gerät an. Dort gibt es keine übertragbare Plakette
 
Die Verwertungsgesellschaften sind die modernen Geschwüre der Gesellschaft.
Wir bezahlen dafür dass wir anscheinend raubkopieren und dürfen das aber trotzdem nicht. Wenn es jemand macht darf man nochmal zahlen.
Dass hier davon ausgegangen wird dass jeder eigentlich pauschal ein Gesetzesbrecher ist ist eine Frechheit. Eigentlich fällt sowas unter Verleumdung.

Entgegen den von der GEMA vertretenen Medienschaffenden sind die der VG Wort zuzuzählenden Produkte in der Regel nicht kopiergeschützt. Bislang hat jedenfalls noch kein Ländercode verhindert, dass ich meine PCGH auf Reisen lese ;-)
Sie dürfen somit nicht nur zu privaten zwecken kopiert werden, sondern können das auch. Ob das zu Anfang dieses Jahrtausends so oft geschehen ist, dass es eine 0,2-Prozent-Abgabe rechtfertigt, wäre ein anderes Thema – aber man sollte trotzdem nicht jeden, der für die Nutzung seiner Verwertungsrechte eine Bezahlung verlangt, gleich mit den Abmahnwahnanwälten in einen Topf schmeißen.


So sieht es eben aus, die Gebühr fällt halt einmalig auf jedes gebaute Gerät an. Dort gibt es keine übertragbare Plakette

Für die Festlegung der Gebühren werden die pro Gerät zu erwartenden Vervielfältigungen zu Grunde gelegt. Der Ermittlung ist zwar durchaus diskutabel, berücksichtigt aber die typische Nutzung und damit auch die Lebensdauer der Geräte.
 
Die Verwertungsgesellschaften sind die modernen Geschwüre der Gesellschaft.
Wir bezahlen dafür dass wir anscheinend raubkopieren und dürfen das aber trotzdem nicht. Wenn es jemand macht darf man nochmal zahlen.
Dass hier davon ausgegangen wird dass jeder eigentlich pauschal ein Gesetzesbrecher ist ist eine Frechheit. Eigentlich fällt sowas unter Verleumdung.
Nein, die Banken, Verwertungsgesellschaften bilden nur deren Gliedmaßen. :devil:
 
Nicht wirklich so viel ich weis. Die Abgabe zahlst wenn du dir ne Festplatte kaufst, oder nen USB-Stick, oder oder oder...
Es bezieht sich in dem Sinn auf die Massenspeicher und nicht auf PC-Systeme.
 
Nicht wirklich so viel ich weis. Die Abgabe zahlst wenn du dir ne Festplatte kaufst, oder nen USB-Stick, oder oder oder...
Es bezieht sich in dem Sinn auf die Massenspeicher und nicht auf PC-Systeme.

Jo, und wer mehrere Platten in einem PC hat, noch nen USB Stick nutzt, hat eine Kiste aber zig mal die Gier bedient, Selbstbedienungsladen.

Und sicher Windows bloss nicht auf DVD, die Gier ist auch hier...usw, usf....

OT:

wurde heute nicht ein Großteil von 26 Rundfunk Klagen hochrichterlich entschieden, ein Thread darüber auf der Startseite wäre auch interessant gewesen....

Edit: Entscheidung soll morgen früh bekannt werden:
Weitere Verhandlungen: Bundesverwaltungsgericht pruft Rundfunkbeitrag - News - 17.3.216
 
Für was genau zahle ich dann da eigentlich ? Ich habe den Sinn einfach immer noch nicht verstanden :what:

Die VG Wort (eine Verwertungsgesellschaft in Deutschland) kassiert, wie ich das verstanden habe, Geld von all jenen, welche das geistige Eigentum anderer durch Digitalisierung oder Verleih nutzen, dies sind Speicher-, Scanner- und Druckerhersteller, Bibliotheken, Rundfunk- und Fernsehsender sowie Hersteller und Betreiber von Kopierern.

Heißt im Klartext: Die VG geht davon aus, das JEDER urheberrechtlich geschütztes Material reproduziert und kassiert dafür eine Abgabe, um diese an die Urheber weiterzuleiten.

Sollte man nur eigenes Material verwenden, zahlt man TROTZDEM !

Noch Fragen ? Ja ICH, habs immer noch nicht kapiert - ist mir zu widersprüchlich.:ugly:
 
Du kannst mit dem PC Schindluder treiben und daher wirst du bzw der Hersteller zu der Zwangsgebühr genötigt damit vorab schon ein paar Untaten im Vorfeld bezahlt werden
 
Die VG Wort (eine Verwertungsgesellschaft in Deutschland) kassiert, wie ich das verstanden habe, Geld von all jenen, welche das geistige Eigentum anderer durch Digitalisierung oder Verleih nutzen, dies sind Speicher-, Scanner- und Druckerhersteller, Bibliotheken, Rundfunk- und Fernsehsender sowie Hersteller und Betreiber von Kopierern.

Heißt im Klartext: Die VG geht davon aus, das JEDER urheberrechtlich geschütztes Material reproduziert und kassiert dafür eine Abgabe, um diese an die Urheber weiterzuleiten.

Sollte man nur eigenes Material verwenden, zahlt man TROTZDEM !

Noch Fragen ? Ja ICH, habs immer noch nicht kapiert - ist mir zu widersprüchlich.:ugly:
Als ob die Urheber je das geld dafür zurückbekommen.... Sowas kann man (heute) nie verwirklichen... Alleine der rechenaufwand wäre extrem.
Beispiel= Alle profilbilder dieses Forums zurückverfolgen zum ersteller und denen etwas geld abgeben :ugly:?
Meins ist ein Geschenk von jemanden :schief:, der Urheber des charakters darauf bin ich selber :P
 
So lange etwas für den Privatgebrauch frei zugänglich und ohne Kosten ist kann es doch egal sein. Erfreue ich mich an ein paar Cent die ich ev. mit jemanden teilen muss oder lieber mein Werk öfters sehen?
 
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