Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Urheberrechtsabgabe auf PCs: Streit endet nach 15 Jahren
Der Streit um eine Urheberrechtsabgabe auf PCs für die Jahre 2001 bis 2007 ist beigelegt - nach 15 Jahren. Rückwirkend müssen die Systemanbieter 3,50 Euro pro in Privathaushalte verkaufte Rechner und 2,00 Euro für geschäftlich genutzt Systeme zahlen. Seit 2008 gibt es eine gesetzliche Regelung.
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Der Streit um eine Urheberrechtsabgabe auf PCs für die Jahre 2001 bis 2007 ist beigelegt - nach 15 Jahren. Rückwirkend müssen die Systemanbieter 3,50 Euro pro in Privathaushalte verkaufte Rechner und 2,00 Euro für geschäftlich genutzt Systeme zahlen. Seit 2008 gibt es eine gesetzliche Regelung.
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