Landgericht stoppt DSL-Drosselung der Telekom

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Mit den DSL-Drosselplänen war die Telekom im Sommer groß in den Schlagzeilen und mittlerweile fanden sich mit Vodafone und Telefonica auch einige Nachahmer. Die Pläne allerdings dürften für das erste auf Eis liegen, denn das Landgericht Köln hat die DSL-Drosselung gerichtlich untersagt.

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Heureka!!!

OT: Hat die Telekom da echt ROSA Netzwerkkabel auf dem Bild? Ich möchte den Kunden sehen bei dem das verbaut wird!
 
*Kommentar-C&P aus der User-News*


Naja, in der Urteilsbegründung haben sie ja schon die Anleitung zum Umgehen mitgeliefert: Der Schmodder wird einfach umbenannt und fertig, in der Hauptsache geht es lediglich darum, dass man den werbewirksamen Begriff "Flatrate" nicht für diese Quasi-Volumentarife benutzen darf ... die PR-Abteilung der Telekom braucht nur mit einem täuschend ähnlichen Alternativnamen daher kommen, und der Drops ist gelutscht. Will mal wer raten, wie die Telekomiker ihre Verträge künftig nennen?! :ugly:
 
..., die Klauseln sind aber nun hinfällig.

Nope! Das LG Köln ist lediglich die Erstinstanz, das Urteil also noch nicht rechtskräftig. Da die Telekom schon angekündigt hat, dass sie wahrschinlich in Berufung gehen wird, kann sich die Sache noch einige Zeit hinziehen.

Wenn die Telekom an der Bezeichnung "Flatrate" festhalten möchte, werden sie wohl bis zum BGH gehen.
 
wtf? Flatrate bedeutet ich darf für einen Pauschalpreis soviel surfen wie ich will...mit welcher Begründung sagt ein Gericht, das das an irgendwelche Geschwindigkeiten gebunden ist...lol?
 
Da würde ich auch drauf tippen das die dem Kind einen neuen Namen verpassen wie zb " xxx Volumen - Flat " und so drosseln dürfen wie die wollen. Aber so wie es jetzt ausgegangen ist ist es mehr als gerecht da Flat ja quasi unbegrenzt bedeutet
 
Die Urteilssprecher begründen ihre Entscheidung damit, dass in solchen Fällen explizit "Flatrates" verkauft wurden. Daher erwarte der Kunde auch einen uneingeschränkten Zugang zum Internet zum Festpreis zur vereinbarten Übertragungsgeschwindigkeit.

Genau so sehe ich es auch sollen sie die Dinger doch einfach beim Namen nennen (Volumentarif) aber halt das verkauft sich ja nicht im Gegensatz zu Flatrate
 
1. Ist das Ganze noch längst nicht rechtskräftig, da die Telekom noch Berufung einlegen kann
2. Eigentlich könnte man die ganzen anderen Konzerne (Kabel Deutschland, 1&1 etc. s. hier) auch anklagen, da sie auch eine "Flatrate" anbieten, die auch gedrosselt werden können.

Aber immerhin tut sich was, vielleicht erreichen wir bald wenigstens ein bisschen Netzneutralität.
 
wtf? Flatrate bedeutet ich darf für einen Pauschalpreis soviel surfen wie ich will...mit welcher Begründung sagt ein Gericht, das das an irgendwelche Geschwindigkeiten gebunden ist...lol?

Inzwischen ist dem so, ja. Aber das ist bei der Definition von Flatrate eine Auslegungssache.

Eine "Flatrate" ist im Bezug auf Internetanschlüsse ein Pauschalpreis, zu dem man die Leistung beziehen kann.

Jetzt kommt Telekom und drosselt in der ADSL 16Mbit/s Flatrate auf 386kbit/s.

Da würde ich nach meiner Auslegung von "die Leistung beziehen kann" sagen, dass dies nicht mehr gegeben ist. Um die Leistung wieder herzustellen muss man dann vermutlich mehr Zahlen.
Wozu zahle ich da DSL? Kann ich auch gleich ein ISDN-Modem hinstellen.

Von daher finde ich den Ansatz sinnvoll. Insbesondere weil mit dem Wort "Flatrate" in letzter Zeit wirklich verdammt viel Schindluder getrieben wurde. Du findest kaum noch einen Tarif, in dem nicht "Flatrate" vorkommt.
Entgegen dessen findest du aber auch kaum noch einen Tarif, in dem nicht gedrosselt wird oder irgend etwas den "Pauschalpreis" erhöhen kann um eine (eigentlich Inklusiv-Leistung) wiederherzustellen.
 
2. Eigentlich könnte man die ganzen anderen Konzerne (Kabel Deutschland, 1&1 etc. s. hier) auch anklagen, da sie auch eine "Flatrate" anbieten, die auch gedrosselt werden können.

Das wird dann auch passieren, nur haben es die anderen Anbieter bisher nicht so übertrieben wie Telekom, sodass der Anlass nicht gegeben war.

Eine Kabel Deutschland drosselt eigentlich nur P2P, für andere Dienste behält sie es sich nur vor. 1&1 drosselt zwar mit einem Tarif ab 100GB Volumen, dieser kostet allerdings auch 10€ weniger als der Tarif ohne Drosselung, welchen 1&1 weiterhin anbietet und Bestandskunden nicht umschreibt.
 
"Die Urteilssprecher begründen ihre Entscheidung damit, dass in solchen Fällen explizit "Flatrates" verkauft wurden. Daher erwarte der Kunde auch einen uneingeschränkten Zugang zum Internet zum Festpreis zur vereinbarten Übertragungsgeschwindigkeit."


...Dieser Zugang ist auch mit Drosselung gegeben...also meiner Meinung schlechtes Argument des Gerichts!!
 
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