Kino.to: Gefängnisstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung für den Betreiber

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Kino.to: Gefängnisstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung für den Betreiber

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Kino.to: Gefängnisstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung für den Betreiber

Dirk B. ist vom Landgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Er legte ein umfassendes Geständnis ab. Er begünstige damit das Strafmaß. Bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug drohten ihm.

Wow für ein umfassendes Geständnis ganze 4 Monate weniger sitzen da hätte er auch gleich ungeständig bleiben können.
 
AW: Kino.to: Gefängnisstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung für den Betreiber

und wieviel hat er in der zeit verdient?
das würde mich mal sehr interessieren...

nehmen wir mal an, er hätte 10mio in der "kurzen" zeit verdient.
jetzt muss er als strafe 3,7mio zahlen und ein bisschen absitzen...
dann hat er nach der haftstrafe immer noch genug millionen über.
was will man als fliesenleger mehr?!
glaube auch nicht, daß er je was bereut...
 
AW: Kino.to: Gefängnisstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung für den Betreiber

Ich denke mal das die 3,7Mio noch nicht die Schadensersatzforderungen beinhalten und da dürfte noch eine Menge kommen.

Aber ein paar Jahre gesiebte Luft sind sicher mal ein guter Anfang.
 
AW: Kino.to: Gefängnisstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung für den Betreiber

Wow für ein umfassendes Geständnis ganze 4 Monate weniger sitzen da hätte er auch gleich ungeständig bleiben können.

Sehe ich aber genauso es sind allerdings rechnerisch 6 Monate weniger, das Jahr hat 12 Monate;)
Wenn man schon so eine lange Zeit Gefängnis bekommt da machen 6 Monate mehr oder weniger
auch nicht mehr viel aus...

Der Mann hat meiner Meinung nach einen schlechten Deal mit der Staatsanwaltschaft gemacht.
Hätte er geschwiegen wie wäre der Prozess wohl ausgegangen?

Durch die Verurteilung hat die Content Industrie nun das was Sie wollte einen Präzedenzfall geschaffen und eine
Abschreckung für Nachahmer.

@djviper 10 Millionen nur wenn er schlau genug war verdeckte Konten unter anderem Namen für die Zahlungen im Ausland angelegt hat... wie die Staasanwaltschaft auf die 3, irgendwas Millionen durch Illegale Geschäfte eingenommes Vermögen kommt weiß ich leider auch nicht.
 
AW: Kino.to: Gefängnisstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung für den Betreiber

Der hat doch nur durch die "Abofallen", Werbeeinahmen und durch Premiumaccount-Werbung Geld verdient. Das hatte so gar nichts mit Urheberrechtsverletzung zu tun und ich sehe da auch keinen Präzedenzfall, denn damit ist immer noch nicht geklärt ob das Verlinken von illegalen Inhalten nun auch illegal ist oder nicht. Ich finde das Urteil äußerst fragwürdig, da ich hier ehrlich gesagt keinen Anhaltspunkt für die Strafe sehe, so unsympathisch das einem auch sein mag. Er selbst hat den Kram nur verlinkt und damit Kohle verdient wenn die Leute auf die Abofallen reingefallen sind. Und solche Abofallen findet man überall im Netz und selbst im echten Briefkasten...

Für mich ist das im Prinzip nichts anderes wie diese Ahnensuche Seiten, oder "click for titties" oder sogar web.de usw. die einem aus heiterem Himmel auf einmal Geld abbuchen wollen weil man angeblich ein Abo abgeschlossen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Kino.to: Gefängnisstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung für den Betreiber

Das ist mal wieder typisch, verschis*ene, deutsche Rechtsstaatlichkeit.
Kinderschänder, Mörder und son Kruppzeug sind spätestens nach 15 Jahren wieder "draußen",
aber einem Betreiber solch einer Streaming-Plattform drohen 5Jahre Haft?!
Lächerlich...

Nicht dass ich das gut heiße was Herr B. gemacht hat, aber irgendwie stimmt in diesem Land
nach meinem Rechtsempfinden einfach das Verhältniss zwischen Straftat und Bestrafung nicht. :daumen2:
 
AW: Kino.to: Gefängnisstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung für den Betreiber

Nicht dass ich das gut heiße was Herr B. gemacht hat, aber irgendwie stimmt in diesem Land
nach meinem Rechtsempfinden einfach das Verhältniss zwischen Straftat und Bestrafung nicht. :daumen2:
Dann protestiere doch bitte dafür das "Kinderschänder, Mörder und son Kruppzeug" eine längere Strafe bekommen.
 
AW: Kino.to: Gefängnisstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung für den Betreiber

Sehe ich aber genauso es sind allerdings rechnerisch 6 Monate weniger, das Jahr hat 12 Monate;)
Wenn man schon so eine lange Zeit Gefängnis bekommt da machen 6 Monate mehr oder weniger
auch nicht mehr viel aus...

Der Mann hat meiner Meinung nach einen schlechten Deal mit der Staatsanwaltschaft gemacht.
Hätte er geschwiegen wie wäre der Prozess wohl ausgegangen?

Durch die Verurteilung hat die Content Industrie nun das was Sie wollte einen Präzedenzfall geschaffen und eine
Abschreckung für Nachahmer.

@djviper 10 Millionen nur wenn er schlau genug war verdeckte Konten unter anderem Namen für die Zahlungen im Ausland angelegt hat... wie die Staasanwaltschaft auf die 3, irgendwas Millionen durch Illegale Geschäfte eingenommes Vermögen kommt weiß ich leider auch nicht.

Es kommt ja auch drauf an ab wann man mit den Organen zusammen arbeite. Wenn man erst in allerletzter Instanz den reuigen Sünder rauskehrt ist da nicht mehr viel zu holen.
Da kann man nur hoffen das er die ganzen Kopeken noch nicht verpraßt hat, die Geldstrafe als solches ist ja kein sonderlich gutes Ruhekissen.
 
AW: Kino.to: Gefängnisstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung für den Betreiber

man darf nicht vergessen das er ggf. bei guter Führung früher entlassen wird und dann bis zum Lebensende dem Staat auf der Tasche liegen wird.

Ein Vergleich zu Ackerman & Co ist aber passender und von dehnen hat keiner gesessen.

Die Beträge hier sind dann auch dazu eher peanuts, man hat dann immer denn Verdacht das die Leute nicht genug Kohle schwarz verdient haben (um es zu verteilen *hust) und das hier auch außerdem eher ein Schauprozess war für die Content Industrie.
 
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