Leere Originalverpackung bei Ebay ersteigert: Kommentar zur Rechtslage

Danke Pokerclock :daumen:

Kleriker, Toffelwurst und Verminjaard:
Ihr rechtfertigt die (offensichtliche) betrügerische Masche der Verkäufer damit, dass die Käufer in gieriger, übervorteilender Art und Weise den Verkäufer abziehen wollen?
In keinster Weise. Ich sage nur das der Bieter/Kaeufer genauso Pflichten hat. Werden die vernachlaessigt kann das uebel fuer diesen ausgehen.

Ihr schiebt den vermeintlich dummen Käufer als Hauptschuldigen vor?
Noch immer nicht.
Hab ich aber mehrmals erwaehnt.

Das ist in etwa so, dass der Schalterbeamte Schuld ist, wenn er den Bankräuber nicht darauf aufmerksam macht, dass die Tat verboten ist.
Mag vielleicht fuer andere Falle zutreffen, aber fuer diesen hier nicht.
Hier wurde eher mit nichtgeschriebenen Worten ein Begehren erweckt.
Du vergleichst hier total unterschiedliche Dinge.

Es gibt Menschen, die des Lesens nicht gerade gut kundig sind. Wie sollen die eine betrügerisch formulierte Artikelbeschreibung durchschauen?
Ach ja, das ist eurer Auffassung nach ja egal. Die dummen, gierigen Übervorteiler, die pausenlos Schnäppchen machen, indem sie den Verkäufer betrügen, sind ja selber die kriminelleren Kriminellen

Gibt es durchaus solche Menschen.
Aber mal eine Frage dazu: dieser Text stand in der Auktion: copy/paste aus dem PCHG Artikel, auf die Orginalautkion gibt es glaube ich keinen Zugriff mehr.
Titel: "AMD Radeon R9 290X OVP + Rechnung 29.10.2013"
Text: "Hallo, ich verkaufe hier eine AMD Radeon R9 290X-Originalverpackung und die Rechnung. Alles in einem neuen Zustand."
Zudem wurde die Autkion in der Kategorie "Faltkartons & -schachteln" erstellt.

Nochmal zu der Aussage von dir:
Es gibt Menschen, die des Lesens nicht gerade gut kundig sind.

Dem gegenueber stelle ich mal die AGB's von eBay: wollte sie eigentlich hier reinkopieren, aber ein Link sollte reichen: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites

Willst du mir jetzt wirklich weismachen, das eine Person, die diese AGB's gelesen, verstanden und zugestimmt hat, um ueberhaupt die eBayplattform nutzen zu koennen, den Text oben nicht richtig lesen, verstehen und deuten konnte?

Irgendwie ist das doch ein riesen Widerspruch.

Ich finde auch Punkt 7 unter §6 Angebotsformate und Vertragsschluss interessant:
Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
Von diesem Recht hat keiner der Bietenden gebrauch gemacht.

Ich moechte ausdruecklich nochmal darauf hinweisen, das sich meine Aussagen nur auf diesen, im PCGH Artikel genannten, Fall beziehen.

Nochmal: Betruegerein sind mit der vollen Haerte unserer Justiz zu ahnden und moralisch mehr als verwerflich.

Das bei diesem Fall der Anbieter betruegerische Absichten hatte, ist nicht von der Hand zu weisen, aber er bewegte sich doch innerhalb der Regeln.
Und da kommen die Bieter ins Spiel, weil waeren sie ihren Pflichten nachgekommen, haette der Anbieter kein einziges Gebot bekommen.


Und jetzt erklaert mir mal wo ich mich auf die Stufe eines Betruegers stelle.

Ich spring halt nicht auf alles sofort an und renn mit Heugabel, Seil und Fackel los, sondern denke selbst ein bisschen nach.
 
Nochmal: Betruegerein sind mit der vollen Haerte unserer Justiz zu ahnden und moralisch mehr als verwerflich.

Das bei diesem Fall der Anbieter betruegerische Absichten hatte, ist nicht von der Hand zu weisen, aber er bewegte sich doch innerhalb der Regeln.
.

Nochmal es gibt dazu schon ein Grundsatzurteil bei dem der Verkäufer weit weniger neben der Spur lag wie diese Socke dort

Wie erklärst du dir dann das der Richter ihn trotzdem abgemahnt hat?!

Den Link poste ich jetzt nicht nochmal,denn er wurde hier im Thread schon zweimal präsentiert

Irgendwie scheint mir das die Judikative das mal vollkommen anders sieht, u erst recht wenn sie solch einen Fall verhandeln müsste

Der Verkäufer hat dafür zu Sorgen das das Angebot unmissverständlich ist, und wie im Urteil auch steht nicht in unrealistische Preisgefüge abrutscht!

Somit hätte dieser Typ hier mit seinem Pappkarton der 200 Euro Ära ,gleich zweimal ein Problem vor Gericht,wenn ein findiger Anwalt diesen Präzedenzfall mit in seine Ausführungen aufnimmt

Zudem finde ich die Mühe hier immer wieder zu versuchen das Ganze "regelkonform" auszulegen, schon schwer destruktiv,weil mit der Erkenntnis des Betrugsversuchs den du ja offen mit trägts ,und zu Grunde liegendem Richterspruch, man schlicht und ergreifend nicht zu so einer Schlussfolgerung kommen kann
 
Zuletzt bearbeitet:
@ PokerClock:
Danke fürs Ausmisten. Was unter "Subjekt" jedoch provokant sein soll, erschließt sich mir noch nicht. Bitte um Aufklärung diesbezüglich!

@ Verminaard
Ich verstehe, was du sagen willst. Dass die Absicht des Inserates betrügerischer Art war, dürfte uns beiden klar sein. Die Formulierung des Anbieters ist sehr geschickt gewählt, um "Unwissende" in die Falle zu locken. Man kann leider nicht mehr davon ausgehen, dass jeder Anbieter grammatikalisch korrekt formuliert. Genau darauf zielt die Formulierung des Verkäufers ab. Sie mag die Wahrheit sagen, ist aber so formuliert, dass auch das hineininterpretiert werden kann, was die Bieter offensichtlich erwarteten: Eine Graka mit Rechnung in Originalverpackung.

Zum Thema AGB:
Ich bin kein dummer Mensch. Ich habe ein Studium abgeschlossen, somit bin ich des Lesens mächtig. Ich habe mich aber noch NIE in meinem ganzen Leben durch etliche Seiten AGB gewurschtelt.
Sei mal ehrlich: Hast du die AGB bei der Installation von Windows oder Office gelesen? Liest du das Kleingedruckte auf der Rückseite einer Auftragsbestätigung im Möbelhaus?
Ich habe kürzlich das erste Mal vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. War jedoch mit dem Händler vereinbart, dass ich eine Trompete zur Ansicht und Probespielen haben wollte. Da es die Sendung zur Ansicht nicht nach Österreich gab, musste ich sie kaufen, testen und dann innerhalb von Tagen zurücksenden. Zu diesem Zwecke hab ich mir die AGB dieses Shops wirklich angetan. Von dem Juristendeutsch hab ich nicht mal die Hälfte wirklich verstanden.

Wenn du jetzt alle Menschen von Ebay, Facebook und Co ausschließen willst, die die AGB nicht verstehen, weil sie nicht ausreichend lesen können, ... naja.
 
Zum Thema AGB:
Ich bin kein dummer Mensch. Ich habe ein Studium abgeschlossen, somit bin ich des Lesens mächtig. Ich habe mich aber noch NIE in meinem ganzen Leben durch etliche Seiten AGB gewurschtelt.
Sei mal ehrlich: Hast du die AGB bei der Installation von Windows oder Office gelesen? Liest du das Kleingedruckte auf der Rückseite einer Auftragsbestätigung im Möbelhaus?
Ich habe kürzlich das erste Mal vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. War jedoch mit dem Händler vereinbart, dass ich eine Trompete zur Ansicht und Probespielen haben wollte. Da es die Sendung zur Ansicht nicht nach Österreich gab, musste ich sie kaufen, testen und dann innerhalb von Tagen zurücksenden. Zu diesem Zwecke hab ich mir die AGB dieses Shops wirklich angetan. Von dem Juristendeutsch hab ich nicht mal die Hälfte wirklich verstanden.

Wenn du jetzt alle Menschen von Ebay, Facebook und Co ausschließen willst, die die AGB nicht verstehen, weil sie nicht ausreichend lesen können, ... naja.

Es geht nicht darum wer alles die AGB wirklich gelesen hat, nur hast du ein Problem, wenn du dich entgegen der AGB verhälst. Hinterher kannst du dich nicht mit den Worten "Aber Herr Richter, wer liest denn schon AGB?" rausreden.
Jetzt mal unabhängig von dem hier diskutierten Fall gesehen, trittst du Ebay bei und bestätigst, dass du die AGB gelesen und verstanden hast, liest dann, wie es in den AGB und Ebayregeln steht, die Artikelbeschreibung nicht oder nicht richtig und bietest dann auf etwas was du gar nicht wolltest, kannst du Glück haben und der Verkäufer hat einen guten Tag erwischt und akzeptiert das so wenn du es ihm vernünftig erklärst. Akzeptiert er deine Bitte nicht, bist du mit deinem Gebot bei Zuschlag einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen. Dann interessiert es niemanden ob du die AGB wirklich gelesen hast oder nicht, dein Häkchen drunter zählt, mehr nicht.

Es geht auch nicht darum alle, die sie nicht gelesen haben auszuschließen. Es geht darum, dass wenn es hart auf hart kommt sich keiner, der bestätigt hat sie gelesen zu haben, rausreden kann.
 
Ich verstehe das Gehacke nicht. :ka:
Da ist ein Verkäufer der genau weiß wie Käufer ticken -- zumindest einige davon.
Er hat sein "Produkt" genauso platziert damit es eben eine ganz bestimmter Käuferschicht "entdeckt" und diese reagiert dann schnell und greift zu.
Es ist das Prinzip des Flohmarktes wo man hofft dass niemand auffällt dass die Fernbedienung des tollen fernsteuerbaren Strandbuggy nicht mehr funktioniert.
 
Ich verstehe das Gehacke nicht. :ka:
Da ist ein Verkäufer der genau weiß wie Käufer ticken -- zumindest einige davon.
Er hat sein "Produkt" genauso platziert damit es eben eine ganz bestimmter Käuferschicht "entdeckt" und diese reagiert dann schnell und greift zu.
Es ist das Prinzip des Flohmarktes wo man hofft dass niemand auffällt dass die Fernbedienung des tollen fernsteuerbaren Strandbuggy nicht mehr funktioniert.

Anscheinend ist es einfach eine Charakterfrage. Auch ein (vielleicht) legaler betrug ist für mich ein Betrug und der Mensch dahinter ein schlechter Mensch.

bye
Spinal
 
Anscheinend ist es einfach eine Charakterfrage. Auch ein (vielleicht) legaler betrug ist für mich ein Betrug und der Mensch dahinter ein schlechter Mensch.

Ich würde ihn jetzt nicht pauschal als "schlechten Menschen" darstellen.
Jeder von uns versucht irgendwo Vorteile zu bekommen.
In diesem Fall hat er einfach auf ein paar User gehofft die ohne groß zu denken zugreifen.
Sowas gibt es überall.
Bei den Banken war das Jahrelang ein Geschäftsmodell und hat zur Krise 2008 geführt.
 

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