Verminaard
BIOS-Overclocker(in)
Danke Pokerclock
Hab ich aber mehrmals erwaehnt.
Hier wurde eher mit nichtgeschriebenen Worten ein Begehren erweckt.
Du vergleichst hier total unterschiedliche Dinge.
Gibt es durchaus solche Menschen.
Aber mal eine Frage dazu: dieser Text stand in der Auktion: copy/paste aus dem PCHG Artikel, auf die Orginalautkion gibt es glaube ich keinen Zugriff mehr.
Titel: "AMD Radeon R9 290X OVP + Rechnung 29.10.2013"
Text: "Hallo, ich verkaufe hier eine AMD Radeon R9 290X-Originalverpackung und die Rechnung. Alles in einem neuen Zustand."
Zudem wurde die Autkion in der Kategorie "Faltkartons & -schachteln" erstellt.
Nochmal zu der Aussage von dir:
Dem gegenueber stelle ich mal die AGB's von eBay: wollte sie eigentlich hier reinkopieren, aber ein Link sollte reichen: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites
Willst du mir jetzt wirklich weismachen, das eine Person, die diese AGB's gelesen, verstanden und zugestimmt hat, um ueberhaupt die eBayplattform nutzen zu koennen, den Text oben nicht richtig lesen, verstehen und deuten konnte?
Irgendwie ist das doch ein riesen Widerspruch.
Ich finde auch Punkt 7 unter §6 Angebotsformate und Vertragsschluss interessant:
Von diesem Recht hat keiner der Bietenden gebrauch gemacht.
Ich moechte ausdruecklich nochmal darauf hinweisen, das sich meine Aussagen nur auf diesen, im PCGH Artikel genannten, Fall beziehen.
Nochmal: Betruegerein sind mit der vollen Haerte unserer Justiz zu ahnden und moralisch mehr als verwerflich.
Das bei diesem Fall der Anbieter betruegerische Absichten hatte, ist nicht von der Hand zu weisen, aber er bewegte sich doch innerhalb der Regeln.
Und da kommen die Bieter ins Spiel, weil waeren sie ihren Pflichten nachgekommen, haette der Anbieter kein einziges Gebot bekommen.
Und jetzt erklaert mir mal wo ich mich auf die Stufe eines Betruegers stelle.
Ich spring halt nicht auf alles sofort an und renn mit Heugabel, Seil und Fackel los, sondern denke selbst ein bisschen nach.
In keinster Weise. Ich sage nur das der Bieter/Kaeufer genauso Pflichten hat. Werden die vernachlaessigt kann das uebel fuer diesen ausgehen.Kleriker, Toffelwurst und Verminjaard:
Ihr rechtfertigt die (offensichtliche) betrügerische Masche der Verkäufer damit, dass die Käufer in gieriger, übervorteilender Art und Weise den Verkäufer abziehen wollen?
Noch immer nicht.Ihr schiebt den vermeintlich dummen Käufer als Hauptschuldigen vor?
Hab ich aber mehrmals erwaehnt.
Mag vielleicht fuer andere Falle zutreffen, aber fuer diesen hier nicht.Das ist in etwa so, dass der Schalterbeamte Schuld ist, wenn er den Bankräuber nicht darauf aufmerksam macht, dass die Tat verboten ist.
Hier wurde eher mit nichtgeschriebenen Worten ein Begehren erweckt.
Du vergleichst hier total unterschiedliche Dinge.
Es gibt Menschen, die des Lesens nicht gerade gut kundig sind. Wie sollen die eine betrügerisch formulierte Artikelbeschreibung durchschauen?
Ach ja, das ist eurer Auffassung nach ja egal. Die dummen, gierigen Übervorteiler, die pausenlos Schnäppchen machen, indem sie den Verkäufer betrügen, sind ja selber die kriminelleren Kriminellen
Gibt es durchaus solche Menschen.
Aber mal eine Frage dazu: dieser Text stand in der Auktion: copy/paste aus dem PCHG Artikel, auf die Orginalautkion gibt es glaube ich keinen Zugriff mehr.
Titel: "AMD Radeon R9 290X OVP + Rechnung 29.10.2013"
Text: "Hallo, ich verkaufe hier eine AMD Radeon R9 290X-Originalverpackung und die Rechnung. Alles in einem neuen Zustand."
Zudem wurde die Autkion in der Kategorie "Faltkartons & -schachteln" erstellt.
Nochmal zu der Aussage von dir:
Es gibt Menschen, die des Lesens nicht gerade gut kundig sind.
Dem gegenueber stelle ich mal die AGB's von eBay: wollte sie eigentlich hier reinkopieren, aber ein Link sollte reichen: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites
Willst du mir jetzt wirklich weismachen, das eine Person, die diese AGB's gelesen, verstanden und zugestimmt hat, um ueberhaupt die eBayplattform nutzen zu koennen, den Text oben nicht richtig lesen, verstehen und deuten konnte?
Irgendwie ist das doch ein riesen Widerspruch.
Ich finde auch Punkt 7 unter §6 Angebotsformate und Vertragsschluss interessant:
Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
Ich moechte ausdruecklich nochmal darauf hinweisen, das sich meine Aussagen nur auf diesen, im PCGH Artikel genannten, Fall beziehen.
Nochmal: Betruegerein sind mit der vollen Haerte unserer Justiz zu ahnden und moralisch mehr als verwerflich.
Das bei diesem Fall der Anbieter betruegerische Absichten hatte, ist nicht von der Hand zu weisen, aber er bewegte sich doch innerhalb der Regeln.
Und da kommen die Bieter ins Spiel, weil waeren sie ihren Pflichten nachgekommen, haette der Anbieter kein einziges Gebot bekommen.
Und jetzt erklaert mir mal wo ich mich auf die Stufe eines Betruegers stelle.
Ich spring halt nicht auf alles sofort an und renn mit Heugabel, Seil und Fackel los, sondern denke selbst ein bisschen nach.