Bildrechturteil des LG Köln: Beklagte gehen in Berufung

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Das Landgericht Köln hatte vor kurzem entschieden, dass ein Bild im Internet immer dann mit einer Quellenangabe versehen sein muss, wenn es sich um eine Mehrfachnutzung handelt - selbst dann, wenn es sich um lizenzfreies Material handelt, welches die Nennung des Urhebers fordert. Unter Mehrfachnutzung versteht man in Köln allerdings auch den Aufruf des Bildes im Browser über die URL, also losgelöst von der Webseite. Das wollen die Beklagten nicht hinnehmen und gehen in Berufung.

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Die Urheber stehen doch eh in den Exif-Daten.

Irgendwie hängts mir da grad die Kette aus.

Der Urheber ist ein Vorfahre vom Wagenheber?
 
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Es ist schon auffällig das es schon wieder Kölner Richter sind, die hier eine Möglichkeit zum Abzocken gewähren lassen. Ohne den Herren in Ihren Roben etwas unterstellen zu wollen.
 
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Solche Diskussionen sollten doch endlich mal technisch unmöglich gemacht werden!

Wie wäre es damit: Man entwickelt ein Hüllen-Dateiformat, das nichts weiter macht, als unverändert das Bild+die Urheberrechtsverweise zu enthalten.
Damit wären mindesten 90% aller Urheberrechtsstreitigkeiten bei Bildern Geschichte, gleichzeitig entsteht beim Nutzer kaum ein Nachteil (ein paar Bytes mehr runterladen halt)---jedenfalls solange Firmen wie Microsoft es nicht fertigbringen Ewigkeiten für entsprechende Updates zu benötigen!
 
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Na dann dauert es ja nichtmehr lange und Marions Mann (Marions Kochbuch) legt wieder mit seinen Sinnfrei-Klagen los. :lol: :ugly:
 
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Wie ist das denn mit selbst gemachten Fotos die man in eine Homepage einbaut. Braucht man da dann sowad auch?
 
AW: Bildrechturteil des LG Köln: Beklagte gehen in Berufung

Wie ist das denn mit selbst gemachten Fotos die man in eine Homepage einbaut. Braucht man da dann sowad auch?
Wenn es die Website oder die Quelle nicht vorschreibt / verlangt das Quellen angegeben werden, indem Fall wärst du die Quelle, dann meines (Vorsicht Laie) Wissens nicht.
Könnte dann halt nur sein das Betrügerische Abmahnanwälte trotzdem eine Abmahnung rausschicken (sobald das Urteil bestätigt wurde), weil diese eben gar nicht darauf achten sondern einfach mal alle anschreiben bei denen keine Quelle angegeben wurde, auch wenn es für ein Bild mal nicht verlangt wurde.
 
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Na dann dauert es ja nichtmehr lange und Marions Mann (Marions Kochbuch) legt wieder mit seinen Sinnfrei-Klagen los. :lol: :ugly:
Hehe war das die Sache mit dem geschmierten Brötchen, oder so etwas?
Die Story war ja sowas an den Haaren herbei... wieviel war das damals Streitwert im 4 stelligen Bereich?
 
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