Megaupload: US-Justizministerium veröffentlicht Ermittlungserkenntnisse

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Megaupload: US-Justizministerium veröffentlicht Ermittlungserkenntnisse

Den Kollegen von Gulli.com liegt eine 191-seitige Veröffentlichung des US-Justizministeriums vor. Darin wird ausführlich über die angeblich illegalen Aktivitäten des Sharehosters Megaupload berichtet. Bis zur Deaktivierung bestimmter gemeldeter Links seien diese 27,2 Milliarden Mal angeklickt worden.

[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]


lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: Megaupload: US-Justizministerium veröffentlicht Ermittlungserkenntnisse
 
AW: Megaupload: US-Justizministerium veröffentlicht Ermittlungserkenntnisse

Schönes Zahlenspielerei, aber das klärt immer noch nicht die Grundlegende Frage um die Rechtslage des Hosters.
 
AW: Megaupload: US-Justizministerium veröffentlicht Ermittlungserkenntnisse

Für jeden raubmordkopiererischen Klick musste ein Kätzchen sterben :(
 
AW: Megaupload: US-Justizministerium veröffentlicht Ermittlungserkenntnisse

Schönes Zahlenspielerei, aber das klärt immer noch nicht die Grundlegende Frage um die Rechtslage des Hosters.
Absolut.

Zudem hat man ja anscheinend reagiert auf Beschwerden der Rechteinhaber. Was will man groß mehr machen. Vor allem zum damaligen Zeitpunkt war die ganze Sache bzgl proaktivem Vorgehen ja noch gar nicht soo ausgetreten wie inzwischen.

Zudem ist die Sache mit Löschung und Deaktivierung eine ziemlich akademische Frage. Für die Nutzer kommt es aufs gleiche raus ob gelöscht oder deaktiviert. Das Zeug ist nicht mehr verfügbar. Der Nutzer hat nur den Vorteil im Zweifel eben belegen zu können, dass die Daten ihm rechtmäßig gehören. Wenn da einfach gelöscht wird, dann sind die Daten halt weg. Daher ist das Deaktivieren eigentlich dem Löschen vor zu ziehen. Zumindest für einen Zeitraum von 1-2 Jahren, einfach um dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben sich zu wehren.

Damit tut man den Rechteinhabern eigentlich sogar einen gefallen, da bei unberechtigter Löschung nicht die Daten ganz weg sind, was höhere Regressforderungen bedeuten würde! Man lässt dem Kunden auch die Möglichkeit, überhaupt sich zu verteidigen.

Hier also pauschal auf die Deaktivierung ein zu dreschen halte ich für verfehlt!
 
AW: Megaupload: US-Justizministerium veröffentlicht Ermittlungserkenntnisse

Wer interessiert sich denn jetzt noch für Megaupload ? An dessen Stelle sind x andere OCHs getreten - und wenn die platt gemacht werden sollten, kommen wieder x andere usw...gegen die OCHs sind die Behörden genauso machtlos wie gegen die Releasegruppen.

Bei Megaupload wollten sie ein Exempel statuieren und somit die anderen OCHs unter Druck setzten, was auch teilweise geklappt hat. Letztendlich hat es aber nichts gebracht...

Wenn die Behörden das Übel an der Wurzel packen wollen, müssen sie sowieso erstmal die Releasegruppen bzw. die Uploader hochnehmen ;)
 
AW: Megaupload: US-Justizministerium veröffentlicht Ermittlungserkenntnisse

Ach, das ist doch wie mit Silkroad oder den Film-Streamingseiten.
Man nehme den Betreiber einer Plattform fest und schließe die Seite und keine Woche später gibts 10 gleichwertige Alternativen.

So sieht die Verschwendung von Steuergeldern aus!
 
Zurück