Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Facebook: Nicht-öffentliche Beleidigung des Arbeitsgebers kann Kündigung auslösen
Das Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 5 Sa 451/12) stellte in seinem nun ergangenen Urteil fest, dass Beleidigungen und herabwürdigende Äußerungen gegenüber dem Arbeitgeber in Nicht-öffentlichen Facebook-Profilen zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Die Vorinstanz hatte die Kündigung noch für unwirksam erklärt.
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