Facebook: Nicht-öffentliche Beleidigung des Arbeitsgebers kann Kündigung auslösen

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Das Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 5 Sa 451/12) stellte in seinem nun ergangenen Urteil fest, dass Beleidigungen und herabwürdigende Äußerungen gegenüber dem Arbeitgeber in Nicht-öffentlichen Facebook-Profilen zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Die Vorinstanz hatte die Kündigung noch für unwirksam erklärt.

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AW: Facebook: Nicht-öffentliche Beleidigung des Arbeitsgebers kann Kündigung auslösen

also immer schön alles in die fresse sagen :daumen: :ugly: :lol:
 
AW: Facebook: Nicht-öffentliche Beleidigung des Arbeitsgebers kann Kündigung auslösen

Finde es jetzt eher schwachsinnig diese Kündigung durchgehen zu lassen, aber ok. Wie bereits erwähnt wurde ist es ja quasi ein "privates" Gespräch welches "belauscht" wurde. Sollen sie halt eine Stufe weiter gehen, vllt. klappt es da wieder. Zu sehr Grauzone wie ich finde.
 
AW: Facebook: Nicht-öffentliche Beleidigung des Arbeitsgebers kann Kündigung auslösen

also immer schön alles in die fresse sagen :daumen: :ugly: :lol:

Und das dann auch noch gut begründen. Einfach so zu sagen, die Firma in der man arbeitet wäre ein Drecksladen, geht ja dann auch nicht. Man muss schon Gründe nennen. Und wenn man das kann, zeigen die Chefs auch gerne mal Verständnis für den Unmut ihrer Mitarbeiter. Manchmal muss sowas halt einfach raus :D Aber dann nicht öffentlich oder halböffentlich bei FB^^

Wenn man seine Posts nicht öffentlich macht, ist es ja okay sowas zu schreiben. Man geht ja nicht davon aus, dass das jemand mitlesen kann. (Gut, wozu dann sowas überhaupt posten). Aber wenn man es nur für Freunde zugänglich macht, kommt es wieder auf die Größe des Freundeskreises an. Bei 10 Leuten kann, denke Ich, keiner was sagen. Aber wenn es 100 oder 500 Leute sind, sieht das schon anderst aus. Da stellt sich dann eben die Frage, was ist noch Privat/Nichtöffentlich und was ist Öffentlich.
 
AW: Facebook: Nicht-öffentliche Beleidigung des Arbeitsgebers kann Kündigung auslösen

Ich finde es eh interessant wie jemand meint mehrere 100 "Freunde" zu haben.
 
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Ich finde der Arbeitgeber hat recht, wenn ein Arbeitnehmer sich quasi öffentlich abfallend (vielleicht Wirtschaftlich schädigend) über den Arbeitsplatz äußert, dann geht das ein schritt zu weit.

Ich finde es eh interessant wie jemand meint mehrere 100 "Freunde" zu haben.
Das sind die Profilsüchtigen die das brauchen, sonst versinken sie vermeintlich in einem Sozialen Netzwerk in den Sozialen Abgrund :schief:
 
AW: Facebook: Nicht-öffentliche Beleidigung des Arbeitsgebers kann Kündigung auslösen

Selbst schuld. Sowas macht man wenn in einem Gespräch (im Freundeskreis) oder so aber schreibt das doch nicht in einen Chat/Account wo jeder (gesammelte Account) mitlesen kann.

Die von PCGH angegeben Quelle (Quelle: LAG Hamm, Az.: 5 Sa 451/12) stuft aber eine Unterlassungserklärung aus da dies unter Meinungsfreiheit eingestuft wird. Trotzdem ist die Kündigung rechtskräftig.
 
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Man sollte den betrieb nach innen und außen repräsentieren. Steht in jedem Arbeitsvertrag. Wer über seinen betrieb herzieht sollte sich eh fragen ob er den richtigen Arbeitgeber hat :D
 
AW: Facebook: Nicht-öffentliche Beleidigung des Arbeitsgebers kann Kündigung auslösen

Ich finde es überzogen u so stellt sich für mich die frage wo die Privatsphäre anfängt und oder endet, bzw was schon ausspionieren seitens Arbeitgeber ist in Bezug auf den Eingriff in die Privatsphäre des Mitarbeiters !?! Demnach könnten schon Gespräche von Angesicht zu Angesicht zu einer Kündigung führen wenn Person a der Person b (Person b z.b Familienmitglied oder Person seines Vertrauens) seinen Unmut kund gibt, u cheff das erfahren sollte.

Somit sind auch Türen für Unterstellungen etwas geöffnet.

Sicher sollte man nicht über seinen Arbeitgeber in der Öffentlichkeit sich schädigend äussern, keine frage.

Aber mal den fall von der AN Seite gesehen, wer kündigt den Chef bzw den AG wenn dieser seinen AN in der Öffentlichkeit schädigt bzw in seinen nähren Umfeld über seine AN evtl sich nicht positiv äußert?
 
AW: Facebook: Nicht-öffentliche Beleidigung des Arbeitsgebers kann Kündigung auslösen

Aber mal den fall von der AN Seite gesehen, wer kündigt den Chef bzw den AG wenn dieser seinen AN in der Öffentlichkeit schädigt bzw in seinen nähren Umfeld über seine AN evtl sich nicht positiv äußert?

In größeren Unternehmen der Betriebsrat, Vorstand oder Aufsichtsrat. In kleineren der Geschäftsführer.
 
AW: Facebook: Nicht-öffentliche Beleidigung des Arbeitsgebers kann Kündigung auslösen

Hmm. Wenn ein Mitarbeiter derart unzufrieden ist - und nicht die Eier hat zu gehen - sollte man ihm helfen. :devil:
 
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