Japan: Filesharing ist ab Oktober eine Straftat

Too bad, aber das Argument stimmt schon; du kannst mir nicht verzählen, dass jemand der sich ein paar hundert Filme/Spiele runtergeladen hat die auch gekauft hätte:schief:.
Wo ist der Schaden, wenn ich mir ein Spiel runterladen würde, welches ich sowiso nicht gekauft hätte, weil ich beispielsweise erst 2 Spiele a 50€ gekauft habe und einfach kein Geld mehr ausgeben kann/will ? Für mich entsteht da kein Schaden ob ich ein Spiel nicht kaufe und nicht Spiele oder ob ich es nicht kaufe und trotzdem spiele... .
Was ich damit sagen will, die Argumentation der Publisher etc., dass durch "Raubkopien" Schaden aufkommt ist ganau so schwach wie die Argumentation, dass die Spiele sowiso nicht gekauft worden wären, wenn man sie runtergeladen hat.
Man kann sich eine illegale Handlung auch sehr gut schön reden.
Wenn im Kino bei Filmbeginn noch Plätze frei sind, kann man sich ja auch rein schleichen, weil dort ja sowieso niemand sitzen würde.
Wenn jemand sein Fahrrad nicht absperrt, kann man es sich auch mal kurz ausleihen, wenn man es dann wieder rechtzeitig zurück bringt. ;)

Das System funktioniert nunmal so, dass Menschen durch ihre Filme, Spiele und Musik ihr geistiges Eigentum verkaufen und wenn man das ohne zu bezahlen konsumiert, ist das Diebstahl, egal wie viel Kohle diejenigen schon haben.
 
Filesharing ist rechtlich zb in der EU/USA keine "Straftat" sondern eine Urhebrechtsverletzung. Dies läuft alles Zivilrechtlich ab, nur jetzt in Japan ist es eine strafbare Handlung, quasi wie "Stehlen".

Falsch.

Einen Straftatbestand gibt es in Deutschland schon ewig: §106 UrhG

Ist nur eben ein Antragsdelikt, sprich kaum ein Staatsanwalt wird von selbst tätig.
 
unser system ist ungerecht, paar spacken die teilweise wirklich nichts draufhaben (ich kenn welche, also versucht bloß nicht mir was zuerzählen) die aber glauben die welt auszunehmen und gleichzeitig zu retten, kriegen den hals freiwillig so voll gestopft das man denkt man würde die als super weihnachtsgänse mästen, wollen für ihre (nicht)leistungen absurd hohe summen und verklagen jeden der ihnen 5 cent schuldet, weil man die leute an der spitze der nahrungskette ja nicht bescheißt. zitat: "meine leistung ist mein ding, aber wenn jemand denkt er muss nicht zahlen wird er ruiniert", soviel zur gerechtigkeit.
wenn jemand der illegal downloadet, solche typen ans bein pinkelt werd ich ihn garantiert nicht verklagen, und mal ehrlich die die den content erstellen werden bestimmt nicht reich, geld geht zu geld, ob idiot oder nicht. von daher sollen die doch erstmal was leisten bevor ich die aktiv oder passiv unterstütze.
 
Falsch.

Einen Straftatbestand gibt es in Deutschland schon ewig: §106 UrhG

Ist nur eben ein Antragsdelikt, sprich kaum ein Staatsanwalt wird von selbst tätig.

Hab ich grad nach geg**gled - Deutsches Urheberrecht
§ 106 UrhG (Geldstrafe – dreijährige Freiheitsstrafe)

Nur würd mich interessieren nach welchen Kriterien dieser passus angewendet wird ?
Wenn der her Müller von neben an zb sich den neusten Kino film zb ((graubereich Stream)) - uploaded - ((graubereich downloaded)) dann wäre ja auch schon ein Freiheitsenzug möglich !
Nur i.d.r wird es bei einer "Geldstrafe" bleiben.(FREIHEITSENTZUG WÄRE ABER MÖGLICH)

Trotz des Paragraphen 106 ist es hardcore das man bis zu 3 jahre freiheitsetzug verbüßen muss.:schief:
Mann muss diesen Pahragraphen um den Punkt eines Gewerblichen Urheberrechtsvergehen erweitern. (Dort könnte man zb das Strafmaß beibehalten siehe KINO.**)

So wie der Paragraph vormuliert ist, wird ja wirklich jeder der nur ein FILE shared gleich mit dem MAXIMALEN STRAFMAß konfrontiert:(


Aus welchem Land stammt der von dir zitierte 83 StGB überhaupt? Abgesehen davon: Es gibt noch zig andere Straftatbestände, wie die gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge etc., die eine höhere Strafe vorsehen.
Bitte:
http://www.jusline.at/83_Körperverletzung_StGB.html
 
Zuletzt bearbeitet:
das Orginal wird nicht beschädigt und bleibt beim Eigentümer......als für Körperverletztung, wo wirklich jemandem geschadet wird

Das Argument stimmt einfach nicht, auch wenn es noch so oft verbreitet wird. Natürlich schadest du durch Filesharen und Kopieren den Eigentümer. Du verweigerst ihm die Bezahlung für seine Werke.

Edit: der Mann mit den griechischen Schriftzeichen anstelle eines Usernamens war schneller.

Jetz geht das wieder los. Es muss dem Eigentümer kein einziger Cent entgehen, es heißt ja nicht, dass es sich der, der es gedownloadet hat auch gekauft hätte:wall:

Das Argument ist richtig, wenn wieder mal der wirtschaftliche Schaden berechnet wird, indem jede gesaugte Kopie
einer verkauften gleichgestellt wird.
In diesem Zusammenhang hier ist es aber Blödsinn, weil du eben wirklich das Werk eines anderen nutzt, ohne ihm den angemessenen Preis zu zahlen. Das du das Teil nicht gekauft hättest, spielt in der Schuldfrage keine Rolle.
Du nutzt es, du zahlst nix, du hast Schuld auf dich geladen und den Urheber um seinen Lohn betrogen.

Too bad, aber das Argument stimmt schon; du kannst mir nicht verzählen, dass jemand der sich ein paar hundert Filme/Spiele runtergeladen hat die auch gekauft hätte:schief:.
Wo ist der Schaden, wenn ich mir ein Spiel runterladen würde, welches ich sowiso nicht gekauft hätte, weil ich beispielsweise erst 2 Spiele a 50€ gekauft habe und einfach kein Geld mehr ausgeben kann/will ? Für mich entsteht da kein Schaden ob ich ein Spiel nicht kaufe und nicht Spiele oder ob ich es nicht kaufe und trotzdem spiele... .
Was ich damit sagen will, die Argumentation der Publisher etc., dass durch "Raubkopien" Schaden aufkommt ist ganau so schwach wie die Argumentation, dass die Spiele sowiso nicht gekauft worden wären, wenn man sie runtergeladen hat.

Du willst etwas, kannst es dir nicht leisten, und klaust es dir also einfach, und das findest du OK, weil kaufen hättest
du es ja nicht können? Armes Deutschland.

Vielleicht verstehst du das Beispiel besser:
Ich kann mir grad die Bibliotheksgebühren nicht leisten und kopiere deshalb ein Buch, anstatt es gegen Entgelt zu leihen - das Buch bleibt also in der Bibliothek, daher fehlt denen also nichts, also ist das OK, oder?
Nein, ist es nicht.

Und nochmal, natürlich kann man als wirtschaftlichen Schaden nicht jede gesaugte Kopie als eine verkaufte ansetzen.
Deshalb ist Saugen trotzdem nicht OK.

Für mich entsteht da kein Schaden ob ich ein Spiel nicht kaufe und nicht Spiele oder ob ich es nicht kaufe und trotzdem spiele... .

Natürlich entsteht ein Schaden. Du spielst ohne zu zahlen, Punkt.
Genauso könntest du argumentieren, dass du grundsätzlich in U-Bahn, Bus und Bahnen und am besten auch im Flugzeug schwarz fährst. Weil, müsstest du zahlen, würdest du ja zu Fuß gehen oder gar nicht reisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Argument stimmt einfach nicht, auch wenn es noch so oft verbreitet wird. Natürlich schadest du durch Filesharen und Kopieren den Eigentümer. Du verweigerst ihm die Bezahlung für seine Werke.

Edit: der Mann mit den griechischen Schriftzeichen anstelle eines Usernamens war schneller.
Wenn man es sonst kaufen würde ja, sonst nein
 
Wenn man es sonst kaufen würde ja, sonst nein

Ich habe meinen Post noch um einiges erweitert, bitte lies das und denk mal drüber nach. Vor allem das Schwarzfahrbeispiel
gefällt mir.

Du willst Leistungen beziehen ohne dafür zu löhnen, das ist einfach nicht richtig. Und es wird auch nicht dadurch richtig, dass
du die Leistung nicht beziehen würdest, wenn du dafür löhnen müsstest.

Ich treibe es (wild und hemmungslos) mit deiner Freundin, und das ist OK, weil du es nicht mitkriegst, und dir somit kein Schaden entsteht.
Vielleicht verstehst du das Beispiel besser.
 
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Ich habe meinen Post noch um einiges erweitert, bitte lies das und denk mal drüber nach. Vor allem das Schwarzfahrbeispiel
gefällt mir.

Du willst Leistungen beziehen ohne dafür zu löhnen, das ist einfach nicht richtig. Und es wird auch nicht dadurch richtig, dass
du die Leistung nicht beziehen würdest, wenn du dafür löhnen müsstest.

Ich treibe es (wild und hemmungslos) mit deiner Freundin, und das ist OK, weil du es nicht mitkriegst, und dir somit kein Schaden entsteht.
Vielleicht verstehst du das Beispiel besser.
Ich habe ja in irgendeinem vorherigen Post geschrieben, dass Raubkopieren nicht in Ordnung ist;), aber die Gesetzt imho nicht verschärft werden sollen

Ich rege mich bloß darüber auf, dass die Unternehmen jede Raubkopie als wirtschaftlichen Schaden rechnen und dann den ehrlichen Kunden mit immer schlimmerem DRM nerven, obwohl das Produkt trotzdem einen Tag nach dem Release gecrackt wird.
 
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Das scheint den Japanern nicht genung zu sein:http://torrentfreak.com/jail-for-file-sharing-not-enough-labels-want-isp-level-spying-regime-120624/
Die Labels wollen das die ISP die ganze Zeit den Internetverkehr überwachen. Sobald ein bestimmt Code gewunden wird, soll der ISP informiert werden und die Datei wird nie im Netz landen. Dazu soll wohl ein Strike System kommen ( Ich wäre ja für ein 1-Shot für die Leute die sowas erfinden bzw sich ausdenken :devil:)
Die lizenz soll es 600$ im Monat.


Mich erinnert das an an 1984 leider.:daumen2:
 
Das scheint den Japanern nicht genung zu sein:http://torrentfreak.com/jail-for-file-sharing-not-enough-labels-want-isp-level-spying-regime-120624/
Die Labels wollen das die ISP die ganze Zeit den Internetverkehr überwachen. Sobald ein bestimmt Code gewunden wird, soll der ISP informiert werden und die Datei wird nie im Netz landen. Dazu soll wohl ein Strike System kommen ( Ich wäre ja für ein 1-Shot für die Leute die sowas erfinden bzw sich ausdenken :devil:)
Die lizenz soll es 600$ im Monat.

Solange du eine Neoliberale Wirtschaftrichtung hast, wo nur *GELD* im Vordergrund steht, wird immer mehr und mehr Rechte, einfach beschnitten oder sogar aberkannt werden:(
Wozu gibts denn Sonst "Investmenbanken" einziges Ziel GEWINN hoch X(Da hat keiner interesse an der Substans des Unternehmens... Geht völlig in die flasche Richtung). Dass man dann sich komplexen Finazkonstrukten bedient is logisch.(Stichwort Shadow Banks, oder auch extrem agressives investment Banking)
Das System is seit längerem Krank und es wird noch eine Zeit weiterleben. Ist wie bei verstopften Herzkranzgefäßen, wenn die zu sind kann man einen Stant legen oder einen BAYPASS, und wenn der auch zu sein sollte, legt man einen neuen. Das geht eine Zeitlang gut nur irgendwann ja dann HEIßTs --> HERZVERSAGEN:ugly:
Mich erinnert das an an 1984 leider.:daumen2:

1984 müsste man neu schreiben :devil: - Eines der besten Bücher schlecht hin, die Quasi "Fortsetzung" --> Little Brother
Nur ist 1984 in der Form und auch Little Brother schon in viel Regimen der Welt quasi altag, denke an IRAN,CHINA usw
FACEBOOK is dann noch eine Bereicherung für die Geheimdienst, weil sie Kontet 100% gratis ohne Aufwand beziehen können.
Ipv6 - wird auch noch geiler werden (es gibt zwar eine anonymisierung der letzen paar stellen:devil:) jedoch muss das Provider seitig gelöst werden.Diese Loggen dann eh alles mit und schon haben wir eine Inet, wo es so viele Ip Adressen gibt ,dass wir jedes Fu**ing Device eine UNIC - Ip zuweisen können :what:.
Denk mal an die Mails! - wie viel % nutzt zb pGp ?
Chattprogramme - alles plain ........:schief:

Würde jeder USER öfters TOR benutzen, sich mehr mit VPNS auseinander setzten, PGP nutzen usw dann würde alle GEHEIMDIENSTE von heut auf Morgen zu weinen beginnen :ugly:

Aber daweil is es einfach DAVID GEGEN GOLIATH:devil:
 
Zuletzt bearbeitet:
Über die Art und Weise des Vorgehens kann man streiten, generell unterstütze ich allerdings Künstler, Softwareproduzenten, etc., die dadurch seit Jahren, inzwischen aufgrund angepasster Systeme wie günstig legal downloadbarer Musik nicht mehr sooo extrem, um ihre Entlohnung betrogen werden. Von uns möchte doch auch niemand gratis arbeiten.
 
Nur würd mich interessieren nach welchen Kriterien dieser passus angewendet wird ?
Wenn der her Müller von neben an zb sich den neusten Kino film zb ((graubereich Stream)) - uploaded - ((graubereich downloaded)) dann wäre ja auch schon ein Freiheitsenzug möglich !
Nur i.d.r wird es bei einer "Geldstrafe" bleiben.(FREIHEITSENTZUG WÄRE ABER MÖGLICH)

So wie der Paragraph vormuliert ist, wird ja wirklich jeder der nur ein FILE shared gleich mit dem MAXIMALEN STRAFMAß konfrontiert:(

Voraussetzungen:

- Ohne Einwilligung des Rechteinhabers
- Keine Schrankenbestimmung einschlägig z.B. die Privatkopie §53 UrhG, gerade bei Fällen des Streamings die flüchtige Kopie/Vervielfältigung §44a UrhG. Steht im Gesetz nicht drin, ist aber dennoch eine Voraussetzung für die Anwendbarkeit
- Vervielfältigungshandlung (Das Erstellen einer unerlaubten Kopie z.B. auf einem fremden File-Server).
- Verbreitungshandlung (z.B. Erstellen einer Datenträgers und das Verkaufen von diesem)
- Öffentliche Wiedergabe (alte Gesetzessprache. Gemeint ist eine öffentliche Zugänglichmachung §19a UrhG). Hier fällt das dann die Bereitstellung eines Downloads drunter und das Setzen eines Links zum Download. Der Downloader fällt unter die Vervielfältigungshandlung, außer, wenn er auch über seine Torrent-Software Datenteile wieder hochlädt.

Die öffentliche Wiedergabe ist am leichtesten nachzuweisen. Kannst ja mal in der Polizei-Kriminal-Statistik 2011 gucken wie oft der § verfolgt wurde.

Der Besitz einer Raubkopie ist nicht strafbar. Allerdings der Besitz einer raubkopierten Software (nicht Musik und Filme) zivilrechtlich verfolgbar (§69f UrhG).

Trotz des Paragraphen 106 ist es hardcore das man bis zu 3 jahre freiheitsetzug verbüßen muss.:schief:
Mann muss diesen Pahragraphen um den Punkt eines Gewerblichen Urheberrechtsvergehen erweitern. (Dort könnte man zb das Strafmaß beibehalten siehe KINO.**)
Gibt es. §108a UrhG. Bis zu fünf Jahre. Der wurde auch im Fall kino.to angewendet.
 
Was ich nicht ganz verstehe: Das kopieren einer Musik-CD ohne Kopierschutz ist rechtlich gesehen erlaubt. Und AFAIK darf ich diese an weitergeben.
Was ist der Unterschied dazwischen?
Gema fürs Medium wurde in DE ja schon gezahlt.
 
Der Unterschied ist, dass du das fragliche Werk im Falle von Filesharing an eine unbestimmte Zahl von Leuten weitergibst ("Öffentlichkeit").

Wenn du das mit einer Privatkopie machst, darfst du diese natürlich auch nicht unendlich an fremde Leute verteilen, nur an Freunde und Familienmitglieder.

Die Gema hat in beiden Fällen nichts damit zu tun. Die kommt erst ins Spiel, wenn es um Schadenersatzberechnungen geht. Deren Tarife werden nämlich gerne (mangels besserer Alternativen) als Berechnungsgrundlage herangezogen.
 
Ergänzend:
Die Gema fürs Medium hast du pauschal für die legale Privatkopie bezahlt.
 
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