Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

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Naja das liegt in erster Linie wohl daran, das der Verkäufer auf ebay durchschnittlich ein Schotte ist, kein Bock hat ein euro fuffzich an Gebühr zu bezahlen um einen Mindestpreis festzulegen..
Und als nächstes nichtmal Bock das Risiko zu tragen, das der Artikel weit unter Gebrauchtwert weggehen könnte.
Wenn solche Egomanen das nicht abkönnen, sollen sie auch nichts auf ebay einstellen. Das sind AUKTIONEN und nicht wünsch-dir-was-Verkaufsaktionen.
Auktionen abbrechen obwohl schon Gebote vorliegen zeugt nur von asozialen Verhalten und nichts Anderen.
Der Typ in dem Beispiel sollte auf Beschaffung von gleichwertigen Ersatz hinsichtlich des Materials verdonnert werden. Soll er doch zum Käufer hinfahren, auf Knien rumrutschen und ihn anflehen ihm seine Blödheit zu verzeihen, die Reifen abmontieren und dem Ebay-Bieter auf eigene Kosten verschicken/anliefern. Anders lernen es solche Spinner ja nicht.
 
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ja manchmal kann man garnicht so doof denken ;). wenn ich etwas verschicke, schreibe ich IMMER eine mail, dass wenn es probleme gibt diese bitte vor abgabe einer bewertung melden soll, schließlich kann man alles lösen.
ich steh aber auf einen lupenreinen 100% account, das ist ja das einzige was mich respresentiert.
 
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Ich fand diese Auktion sehr unterhaltsam :D Ich hab mich damals (vor 8 Monaten) scheckig gelacht, erst recht wenn ich drann denke das es ein Verlustgeschäft für sie war. 2 Anwälte kosten halt scho ne Stange Geld, jedenfalls mehr als der Artikel für 60 Euro.
 
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ich steh aber auf einen lupenreinen 100% account, das ist ja das einzige was mich respresentiert.
Ja, das "Problem" haben viele Leute. Du darfst halt nicht außer Acht lassen, dass es oftmals einfach nicht möglich ist. Irgendjemand findet immer irgendwas zu mäkeln. Dabei ist es völlig unerheblich ob Käufer oder Verkäufer. Umso wichtiger ist es, seine Rechte zu kennen, sie zu spezifizieren, darauf zu beharren und sie nötigenfalls auch rechtlich durchsetzen zu lassen.
Das gilt natürlich nicht nur bei ebay.
(...) erst recht wenn ich drann denke das es ein Verlustgeschäft für sie war. 2 Anwälte kosten halt scho ne Stange Geld, jedenfalls mehr als der Artikel für 60 Euro.
Ja, diese Ausgabe hätte man sich mit dem Versuch einer Kommunikation schenken können. :D


Trotz allem mag ich ebay. Es ist schlichtweg der beste Ort sein altes "Zeugs" loszuwerden. Aber kaufen tu' ich dort nur noch bei gewerblichen Händlern, das spart viele, viele graue Haare. XD
 
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ich mag ebay auch,trotz möglichen wahnsinns dem wir uns aussetzen :D. war jedenfalls eine schöne belebende und informative unterhaltung :daumen:
 
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Gut so.
Ich kenne selbst einige Verkäufer deren Masche es ist einfach Auktionen vorzeitig zu beenden wenn sie glauben es würde ihnen nicht den gewünschten Betrag einbringen. Hatte das jetzt schon mehrfach.
Daher: Gute Aktion. ;)
Wer so geizig ist und hochwertige Artikel ab 1€ einstellt nur um Gebühren zu sparen muss halt auch damit rechnen, dass es für weniger weggeht als erhofft.
 
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Ich finde das Urteil richtig, es gibt viel zu viele dreiste Verkäufer.
 
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Ich finde das Urteil auch richtig gut.
Aber was macht man gegen Käufer die etwas ersteigern und dann nicht bezahlen wollen, da die die Ware nicht mehr wollen. Das ist auch immer sehr nervig und ärgerlich!
 
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Ebay beispielsweise untersagt parallele Verkäufe von Artikeln, die auch in Ebay eingestellt sind.
Na das kann aber noch nicht sooo lange so sein. Ich habe seit ca. 2 Jahren nichts mehr bei eBay verkauft, aber als ich mal ein paar Fahrzeuge unseres Fuhrparks über eBay angeboten/verkauft habe, da konnte man beim Einstellen noch eine Option nutzen um die Fahrzeuge auf eBay und gleichzeitig Mobile.de reinzustellen.
 
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Naja, wer kein Mindestgebot einstellt, ist doch selber schuld, wenn er z.B. einen Satz Reifen für 1€ verkaufen muss.
Und wenn einer dafür eben nur diesen einen Euro bietet und er der Meistbietende ist, dann kommt eben ein Vertrag zwischen Käufer und Anbieter zustande. Daraus kann der Verkäufer sich auch nicht flüchten, wenn er die Auktion vorzeitig abbricht.
 
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Das Urteil wird nicht viel bringen, wenn man es halt zurückzieht bittet man davor einen Freund ein neues höchstes Gebot abzugeben und es haben sich alle Ansprüche der anderen Aufgelöst.
Deswegen wird das Urteil wohl nicht viel verändern imho ist es auch falsch.
 
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Tja wegen dem Geiz wird ja gerne 1 Taler angegeben um Gebühren zu sparen. Aber es gibt auf der anderen Seite ja die Scheinbieter im Auftrag die mal den Preis künstlich hochschieben. Wer es es so einstellt muß damit leben das es im ungünstigsten Falle nur den Taler gibt
 
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Das Urteil wird nicht viel bringen, wenn man es halt zurückzieht bittet man davor einen Freund ein neues höchstes Gebot abzugeben und es haben sich alle Ansprüche der anderen Aufgelöst.
Deswegen wird das Urteil wohl nicht viel verändern imho ist es auch falsch.

Darf man nachhaken warum es deiner Ansicht nach falsch ist?
 
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Nicht wirklich falsch, aber es wird nicht viel bringen.
Falsch ist wenn man annimmt das die Klägerin nicht auch am Ende die höchstbietente ist, das auch nicht wahrscheinlich ist da einige wohl erst kurz vor schluß mitbieten um den Preis nicht hochzutreiben.
Vorallem sehe ich nicht wo ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

In anderen Fällen in Zukunft wird ein Großteil der Verkäufer anderes vorgehen und
1) Keine Sachen mehr auf Ebay anbieten
2) Wenn sie abrechen wollen jemand bitten ein neues Höchstgebot abzugeb und dann beenden
3) Zustandsänderung der Ware, das kann dan keiner Nachweisen wenn ein Reifen kaputt ist.
 
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Glücklicherweise hatte ich in letzter Zeit nicht viel zu versteigern, aber es wird mal wieder das ein oder andere Teil kommen wo ich dann doch mal wieder eBay aufsuchen werde. Ansonsten ist eBay eh gestorben für mich, sind nicht mehr das was sie mal waren oder einfach gesagt, unverschämt teuer.
 
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Sauberes Urteil!!!

Ist mir auch schon oft passiert das vorzeitig beendet wurde. Das ist echt frustierend.

Glaube auch das einige die Auktion vorher benden aus angst zu wenig zu bekommen.
 
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Die Auktionen in Ebay hab ich mir komplett abgewöhnt. Weil auf dreiste Verkäufer kommen nochmal X Dutzend Käufer die sich wie sau benehmen. Vorallem mieserable Zahlungsmoral und Spaßbieter.
Toll sind auch die Heinze, die als Käufer! zuerst eine Bewertung verlangen.... Prinzip," Ich erhalte Ware und bewerte dann den Verkauf ", scheint ziemlich vielen unbekannt zu sein.
Daher vertick ich nur zu Festpreis ( man kann ja sehr leicht ermitteln für wieviel ein Artikel in Ebay normalerweise weggeht )
Die paar Mehrgebühren machen den wenigeren Ärger alle mal wett.
Dazu ein paar ordentliche Bedingungen ins Angebot reingeschrieben ( Zahlungsziel, Privatverkauf, Ausschluß von Gewährl., etc. )
Sollte trotz stimmigen Angebots aus irgendwelchen Gründen die man selbst nicht zu verschulden hat eine Rote reinkommen, dem Käufer klar machen das man bereit ist wegen Rufschädigung, nicht Beachtung der Ebay und "Angeobts" AGBs bereit ist rechtliche Schritte einzuleiten.
Und da sind die Gerichte durchaus auf der Seite des Verkäufers:

"Negative Bewertung muss sachlich gerechtfertigt sein
Das Gericht sah in der streitgegenständlichen Bewertung eine Nebenpflichtverletzung des Beklagten, aus der ein Anspruch der Klägerin auf Zustimmung zur Löschung gemäß §§ 280 Abs.1, § 241 Abs.2 BGB resultierte. Die abgegebene negative Bewertung sei offenkundig sachlich nicht gerechtfertigt gewesen und sie verstoße deshalb gegen das von eBay propagierte Bewertungssystem, dem sich auch der Beklagte unterworfen habe. Dieses Bewertungssystem könne nur dann funktionieren, wenn der Bewertungskommentar eine faire und sachliche inhaltliche Darstellung der Bewertung beinhalte. Fehle dagegen jeglicher Bezug zur Abwicklung des konkreten Kaufvertrages und enthalte die Bewertung statt dessen unsachliche, überspitzte und mehrdeutige Meinungsäußerungen, so liege ein Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit vor, aus dem zumindest in evidenten Fällen ein Löschungsanspruch resultiere. Die Beurteilung des Beklagten sei allein abwertend ohne sachliche Begründung erfolgt und sie sei zudem sehr allgemein gehalten, so dass sie Spekulationen Tür und Tor geöffnet habe."


Tipp von mir: Die Ausschlußliste ( abgemahnte Käufer, etc. ) soweit ausdehen wie möglich.
Oder gleich auf Amazon verkaufen, genauso teuer aber weniger Streß.
 
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Vorallem sehe ich nicht wo ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Der kommt durch die Abgabe des Gebotes zustande. Genauso wie für einen Käufer ein Gebot bindend ist ist es für den Verkäufer bindend die Ware dann enstprechend der Beschreibung auszuhändigen.

...das kann dan keiner Nachweisen wenn ein Reifen kaputt ist.

Das wirst du dann aber unter umständen belegen müssen wenn shart auf hart kommt.

Toll sind auch die Heinze, die als Käufer! zuerst eine Bewertung verlangen.... Prinzip," Ich erhalte Ware und bewerte dann den Verkauf ", scheint ziemlich vielen unbekannt zu sein.

Das ist mir persönlich schon egal - dann soll er halt keine Bewertung abgeben, auf eine mehr oder weniger kommts mir nicht an.

mfg
 
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