AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen
Hihi, kann man also noch nicht mal mehr auf die Worte eines Anwalts vertrauen
Sie sprechen oftmals eine andere Sprache als wir ... das erlebe ich auch immer wieder. Größter Fehler den wir "Normalos" begehen: Unser RechtsEMPFINDEN kollidiert mit der tatsächlichen RechtsLAGE.
Die Tante hatte das mit der Zahlungsfrist in der Auktion. Es ging halt schief wegen dem Zahlendreher. Ihr und mein Anwalt telefonierten und haben das bereinigt und er es mir später so erklärt. Sie hat jedenfalls alles bezahlt (beide Anwälte) und ich meine Ware bekommen
Naja, vermutlich konntest Du die Einhaltung der Zahlungsfrist ja nachweisen, wenngleich das Geld wohl auf das falsche Konto ging. Ich nehme an, dass sich eure Anwälte deshalb gütlich einigen konnten. Es hätte anders ausgesehen, wenn es von Dir keinen Versuch zur Zahlung gegeben hätte.
Es ist nun einmal so, dass mal als VERkäufer auch gewisse Rechte hat und Bedingungen in seiner Artikelbeschreibung vorformulieren kann.
Davon mache ich auch sehr gerne Gebrauch und sichere mich auf viele (nicht alle) Eventualitäten ab.
ja da liegt der hund ja begraben, wenn du als verkäufer stunk machst, musst du mit einer negativen bewertung seitens des käufers rechnen und kannst nichts machen, außer knien und betteln, da du selber ja nur noch eine positive oder garkeine bewertung abgeben kannst...und ebay hilft dir einen scheiss: "reden sie mit dem käufer...!" - lmaa ebay
Wayne @ negative Bewertungen? Natürlich ist mir ein lupenreiner VK lieber, aber ich habe auch gelernt, dass die Pseudo 100% Verkäufer sich diese Bewertungen oftmals erschleichen und in der Vergangenheit durch Drohungen angeeignet haben (wenn Du mich negativ bewertest, räche ich mich auch mit negativ).
Sobald ich beabsichtige bei jemandem etwas zu kaufen, filze ich seine Bewertungen. Ich lese mir die Kommentare des Verkäufers und des Negativwerters durch (viele Negativwerter haben nämlich ziemlich oft Ärger mit vielen anderen Verkäufern und stänkern nur aus Spass an der Freude herum).
Insofern solltest Du solchen Bewertungen nicht allzuviel Gewicht beimessen. Nicht jeder Käufer ist dumm und lässt sich von nackten Zahlen "abschrecken" und versucht den Blick "hinter die Kulissen".
Das Schärfste, dass ich als VK mal erlebt habe:
Jemand kauft ein Mainboard von mir. Ziemlich neu, keine Woche alt. Aber es entsprach nicht meinen Erwartungen. Es hatte zwei Audioanschlüsse, einmal hinten an der Blende und einmal als Header. Im Gegensatz zu heutigen Boards musste man sich via Jumper entscheiden, was man nutzen wollte.
Ich habe also dieses praktisch nagelneue Mainboard zu einem Preis von 75% verkauft. Der Käufer hatte es innerhalb von 3 Tagen nach Ersteigerung.
Kurze Zeit später bekomme ich eine negative Bewertung, ohne dass ich vorher angeschrieben worden wäre: Der Typ kritisierte, dass der Onboardsound defekt sei ... (er hat nur den Jumper nicht platziert!).
Das war das letzte Mal, dass ich mich über einen dümmlichen Käufer geärgert habe.
Für die Zukunft empfiehlt sich also für alle, die eh schon rechtlich äußerst bedenkliche Dinge tun (als solches ist das Zurückziehen eines Angebots ja durchaus zu bezeichnen), folgende Vorgehensweise:
Du solltest diesen ironischen Beitrag als solchen kennzeichen, denn sollte es ernst gemeint sein: Ganz dünnes Eis für den Verkäufer, der sich hiermit des vorsätzlichen Betruges schuldig machen könnte ...