Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

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wenn etwas früher rausgenommen wird, ist das für mich meine sache und da das auktionsende nicht erreicht ist,kann mich jeder bieter mal gerne haben. die käufer haben sowieso viel zu viele rechts bei ebay. sicher gab es trotzdem-bewertungen aber es gibt auch super dämliche käufer, den man alles recht machen muss, nur nicht selber mal aktiv werden und eventuell mal google fragen...


Nuja, so ganz recht kann ich Dir auch net geben, ein gewisses Maß an Geschäftsgebaren darf schon sein! Aber ich kann auch Dich verstehen.

Und was Google betrifft,..... das ist nicht nur bei Ebay so, sondern das sieht man auch tagtäglich hier im Forum :D
 
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ich bin auch ein seriöser käufer und verkäufer (370 bewertungen), mir geht es nur gegen den strich dass käufer auf ebay soviele rechte haben. der typ hätte einfach angeben müssen, dass der artikel sich in seiner beschaffenheit geändert hat und ruhe ist. aber sicherlich gäbe es auch einen potenziellen käufer der das nachgewiesen haben möchte...:schief:
 
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@ Memphis_83

ok du scheinst einer zu sein mit dem man alles machen kann, schön für dich ;)

Andere Leute lassen sich nicht auf der Nase rumtanzen und setzen ihr (gutes) Recht eben durch, und das ist auch gut so.

Entweder handelt man bei eBay nach den AGBs bzw dem Gesetz oder man lässt es gleich bleiben!

Edit: und BTW das ist nicht das erste Urteil das so ausgegangen ist, da gab es schon weitere.
 
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Bei ebay kommt schon bei Abgabe eines Gebots ein Kaufvertrag zwischen Bieter und VK zustande, da die Auktion ein Angebot und ein Gebot die Annahme darstellt - wirksam ist allerdings nur das Hoechstgebot. Tritt der VK vom Kaufvertrag zurueck, hat der Hoechstbietende Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschades, der hier aber nur 1€ betraegt. Das Beenden einer Auktion ohne rechtlichen Grund fechtet den Vertrag nicht wirksam an. Haette der Kaeufer z.b. 400€ geboten, haette der Verkaeufer diesen Betrag zahlen oder die Reifen rausgeben muessen. Also liebe ebayer: Beendet die Auktion lieber nicht, es sei denn ihr koennt glaubhaft nachweisen, dass der Artikel zerstoert worden ist ^^
 
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(...) mir geht es nur gegen den strich dass käufer auf ebay soviele rechte haben. der typ hätte einfach angeben müssen, dass der artikel sich in seiner beschaffenheit geändert hat und ruhe ist. aber sicherlich gäbe es auch einen potenziellen käufer der das nachgewiesen haben möchte...:schief:

Nimm's mir nicht übel, aber irgendwie haben hier Einige doch ordentlich was am Kopf. Wenn ich bei ebay, hood oder weiß der Geier wo, einen Gegenstand in Form einer Auktion zum Verkauf anbiete, dann habe ich zum Zeitpunkt des Einstellens schlichtweg nicht mehr die Verfügungsgewalt über diesen Artikel!
Was denkst denn Du, warum bei "offline Auktionen" zu versteigernde Artikel durch einen Treuhänder in "Gewahrsam" genommen werden und dann gegen Höchstgebot versteigert werden.

Spätestens zu dem Zeitpunkt, wo Du etwas in Form einer Auktion anbietest, hast Du als Eigentümer nur noch begrenzte Rechte an dem Artikel. Das ist gut so. Und wer damit nicht zurechtkommt, möge sich bitte von Auktionen fernhalten.

Natürlich ist es etwas Anderes, wenn der zu versteigernde Gegenstand gestohlen worden oder durch Dritteinwirkung zerstört worden ist. Doch muss man sich als VK auch gefallen lassen, diese Behauptung ggf. beweisen zu können.
 
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was mich aufregt ist, wenn käufer ewig brauchen zum bezahlen (2 Wochen), da setz ich eine frist oder eröffne einen fall, wenn nicht auf meine mails reagiert wird. und dann kann man nicht mal eine neutrale oder negative bewertung abgeben für lange zahlungsdauer. ja klar ich muss auch keine bewertung abgeben, aber ich könnte ja anderen ebay-ern zeigen, dass der typ ewig zum bezahlen braucht^^
 
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Bezahldauer,...... da gibts nu aber auch gesetzliche Vorgaben und die lauten halt 14 Tage!
 
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Bezahldauer,...... da gibts nu aber auch gesetzliche Vorgaben und die lauten halt 14 Tage!

und wie sieht es aus,wenn ich sage: bezahlt wird innerhalb einer woche? wenn ich sowas schreibe, muss sowas mit einem gebot vom käufer akzeptiert werden?! grauzone? es wird immer verworrener... :ugly:
 
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Das mit den 5 Tagen stand auch mal in einer Auktion die ich gekauft habe. Durch einen Zahlendreher bei der Überweisung kam das Geld wieder zurück und ich habe erst gemerkt als mich die Verkäuferin anschrieb wo denn ihr Geld bliebe.

Das ganze schaukelte sich auf und die Tusse ging zu einem Anwalt, woraufhin ich auch zu einem musste! Endstand der Dinge:

Diese 5 Tage Frist interessiert gesetzlich keinen Schimmer! 14 Tage hast Du Zeit das die Kohle beim Verkäufer ankommt, alles andere ist eine Erfindung solcher Plattformen um das "gute Geschäftsgebaren" zu formen!
 
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@Memphis_83
In Sachen Zahlungsmoralität muß ich Dir Recht geben.
Bezahldauer,...... da gibts nu aber auch gesetzliche Vorgaben und die lauten halt 14 Tage!
Ohne nähere Kennzeichnung gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Dies ergibt sich aus dem Schuldrecht. Daher ist es umso wichtiger unmißverständlich selbst ein Zahlungsziel anzugeben. Ich selber verlange Zahlungen innerhalb von 7 Tagen. Das ist ausreichend Zeit und wurde bisher größtenteils auch so akzeptiert.
Ich vergleiche es gerne mit dem Einkauf im Supermarkt: Dort muß ich das Geld auch auf den Tisch legen und darf nicht 30 Tage später auftauchen um die "bestellten Waren" abzuholen ...
und wie sieht es aus,wenn ich sage: bezahlt wird innerhalb einer woche? wenn ich sowas schreibe, muss sowas mit einem gebot vom käufer akzeptiert werden?! grauzone? es wird immer verworrener... :ugly:
Der Käufer hat Deine Bedingungen, sofern Du sie klar und deutlich sichtbar VOR einer Gebotsabgabe sichtlich machst, zu akzeptieren oder er darf nicht mitbieten. Bzw. bietet es sich hier an Verzugszinsen nach Ablauf das Zahlungsziels zu vereinbaren.
Diese 5 Tage Frist interessiert gesetzlich keinen Schimmer! 14 Tage hast Du Zeit das die Kohle beim Verkäufer ankommt, alles andere ist eine Erfindung solcher Plattformen um das "gute Geschäftsgebaren" zu formen!
Auch hier eine deutliche Fehlinformation. Ich gehe eher davon aus, dass die gute Frau es versäumt hat bereits in ihrer Artikelbeschreibung auf das Zahlungsziel hinzuweisen. Denn Käufer zu verarschen alá "Ja bietet mal" um dann später in der Kaufabwicklung zu sagen "aber euer Geld will ich in 5 Tagen haben" ist eindeutig nicht rechtskräftig.
Derartiges muss vor Abgabe eines Gebotes sichtbar sein.
 
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ah ok. ehrlich gesagt lasse ich ja immer mehr zeit zum bezahlen, man weiß ja nie was auf der käufer-seite so für probleme auftreten können. man sollte nur mal kommunizieren, das können viele leider nicht...
 
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ah ok. ehrlich gesagt lasse ich ja immer mehr zeit zum bezahlen, man weiß ja nie was auf der käufer-seite so für probleme auftreten können. man sollte nur mal kommunizieren, das können viele leider nicht...
Da bist Du zu freundlich. "Probleme" seitens des Käufers interessieren mich nicht, wenn ich etwas verkaufe. Die Abgabe eines Gebotes kann und darf nur dann erfolgen, wenn der Bieter zum Zeitpunkt seiner Gebotsabgabe auch absehbar über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt.
Anderenfalls könnte man es dem Käufer auch als Betrug zuschreiben, was man jedoch beweisen müsste. Steht der Beweis nicht zur Verfügung, sollte man das B-Wort meiden.
 
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Vollkommen korrekt diese Entscheidung:daumen: Richtige Schnäppchen macht man eh schon lange nicht mehr auf Ebay (künstliches Hochgepeitsche durch die schon erwähnten Mehrfach-Accounts oder das mitbieten von Freunden, Bekannten des Verkäufers),

Es sei denn, man will gebrauchte Topflappen ersteigern:D

Gruß
 
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Auch hier eine deutliche Fehlinformation. Ich gehe eher davon aus, dass die gute Frau es versäumt hat bereits in ihrer Artikelbeschreibung auf das Zahlungsziel hinzuweisen. Denn Käufer zu verarschen alá "Ja bietet mal" um dann später in der Kaufabwicklung zu sagen "aber euer Geld will ich in 5 Tagen haben" ist eindeutig nicht rechtskräftig.
Derartiges muss vor Abgabe eines Gebotes sichtbar sein.


Hihi, kann man also noch nicht mal mehr auf die Worte eines Anwalts vertrauen :ugly:

Die Tante hatte das mit der Zahlungsfrist in der Auktion. Es ging halt schief wegen dem Zahlendreher. Ihr und mein Anwalt telefonierten und haben das bereinigt und er es mir später so erklärt. Sie hat jedenfalls alles bezahlt (beide Anwälte) und ich meine Ware bekommen :lol:
 
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Da bist Du zu freundlich. "Probleme" seitens des Käufers interessieren mich nicht, wenn ich etwas verkaufe. Die Abgabe eines Gebotes kann und darf nur dann erfolgen, wenn der Bieter zum Zeitpunkt seiner Gebotsabgabe auch absehbar über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt.
Anderenfalls könnte man es dem Käufer auch als Betrug zuschreiben.

ja da liegt der hund ja begraben, wenn du als verkäufer stunk machst, musst du mit einer negativen bewertung seitens des käufers rechnen und kannst nichts machen, außer knien und betteln, da du selber ja nur noch eine positive oder garkeine bewertung abgeben kannst...und ebay hilft dir einen scheiss: "reden sie mit dem käufer...!" - lmaa ebay :D
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

Die Tante hatte das mit der Zahlungsfrist in der Auktion. Es ging halt schief wegen dem Zahlendreher. Ihr und mein Anwalt telefonierten und haben das bereinigt und er es mir später so erklärt. Sie hat jedenfalls alles bezahlt (beide Anwälte) und ich meine Ware bekommen :lol:

schade, dass verkäufer gleich so aus der haut fahren und auf ihr recht oder so ähnlich pochen :daumen2:
 
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Für die Zukunft empfiehlt sich also für alle, die eh schon rechtlich äußerst bedenkliche Dinge tun (als solches ist das Zurückziehen eines Angebots ja durchaus zu bezeichnen), folgende Vorgehensweise:

Der außerhalb von eBay gefundene Käufer überbietet auf eBay alle anderen Bieter, und _dann_ zieht man das Angebot zurück mit der Begründung "geirrt über Artikelbeschaffenheit: Reifen nicht mehr verkehrstauglich".

Und dann soll erst mal bei einem Zwischenstand von 250€ für ein paar "nicht verkehrstaugliche Reifen" jemand auf die Idee kommen, dass ihm rechtlich die Reifen für 2€ zustehen, weil da verbotenerweise hochgeboten wurde...
 
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Hihi, kann man also noch nicht mal mehr auf die Worte eines Anwalts vertrauen :ugly:
Sie sprechen oftmals eine andere Sprache als wir ... das erlebe ich auch immer wieder. Größter Fehler den wir "Normalos" begehen: Unser RechtsEMPFINDEN kollidiert mit der tatsächlichen RechtsLAGE.
Die Tante hatte das mit der Zahlungsfrist in der Auktion. Es ging halt schief wegen dem Zahlendreher. Ihr und mein Anwalt telefonierten und haben das bereinigt und er es mir später so erklärt. Sie hat jedenfalls alles bezahlt (beide Anwälte) und ich meine Ware bekommen :lol:
Naja, vermutlich konntest Du die Einhaltung der Zahlungsfrist ja nachweisen, wenngleich das Geld wohl auf das falsche Konto ging. Ich nehme an, dass sich eure Anwälte deshalb gütlich einigen konnten. Es hätte anders ausgesehen, wenn es von Dir keinen Versuch zur Zahlung gegeben hätte.

Es ist nun einmal so, dass mal als VERkäufer auch gewisse Rechte hat und Bedingungen in seiner Artikelbeschreibung vorformulieren kann. :D Davon mache ich auch sehr gerne Gebrauch und sichere mich auf viele (nicht alle) Eventualitäten ab.

ja da liegt der hund ja begraben, wenn du als verkäufer stunk machst, musst du mit einer negativen bewertung seitens des käufers rechnen und kannst nichts machen, außer knien und betteln, da du selber ja nur noch eine positive oder garkeine bewertung abgeben kannst...und ebay hilft dir einen scheiss: "reden sie mit dem käufer...!" - lmaa ebay :D
Wayne @ negative Bewertungen? Natürlich ist mir ein lupenreiner VK lieber, aber ich habe auch gelernt, dass die Pseudo 100% Verkäufer sich diese Bewertungen oftmals erschleichen und in der Vergangenheit durch Drohungen angeeignet haben (wenn Du mich negativ bewertest, räche ich mich auch mit negativ).
Sobald ich beabsichtige bei jemandem etwas zu kaufen, filze ich seine Bewertungen. Ich lese mir die Kommentare des Verkäufers und des Negativwerters durch (viele Negativwerter haben nämlich ziemlich oft Ärger mit vielen anderen Verkäufern und stänkern nur aus Spass an der Freude herum).
Insofern solltest Du solchen Bewertungen nicht allzuviel Gewicht beimessen. Nicht jeder Käufer ist dumm und lässt sich von nackten Zahlen "abschrecken" und versucht den Blick "hinter die Kulissen".

Das Schärfste, dass ich als VK mal erlebt habe:
Jemand kauft ein Mainboard von mir. Ziemlich neu, keine Woche alt. Aber es entsprach nicht meinen Erwartungen. Es hatte zwei Audioanschlüsse, einmal hinten an der Blende und einmal als Header. Im Gegensatz zu heutigen Boards musste man sich via Jumper entscheiden, was man nutzen wollte.
Ich habe also dieses praktisch nagelneue Mainboard zu einem Preis von 75% verkauft. Der Käufer hatte es innerhalb von 3 Tagen nach Ersteigerung.
Kurze Zeit später bekomme ich eine negative Bewertung, ohne dass ich vorher angeschrieben worden wäre: Der Typ kritisierte, dass der Onboardsound defekt sei ... (er hat nur den Jumper nicht platziert!).

Das war das letzte Mal, dass ich mich über einen dümmlichen Käufer geärgert habe.

Für die Zukunft empfiehlt sich also für alle, die eh schon rechtlich äußerst bedenkliche Dinge tun (als solches ist das Zurückziehen eines Angebots ja durchaus zu bezeichnen), folgende Vorgehensweise:
Du solltest diesen ironischen Beitrag als solchen kennzeichen, denn sollte es ernst gemeint sein: Ganz dünnes Eis für den Verkäufer, der sich hiermit des vorsätzlichen Betruges schuldig machen könnte ... :)
 
Zuletzt bearbeitet:
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Naja, vermutlich konntest Du die Einhaltung der Zahlungsfrist ja nachweisen, wenngleich das Geld wohl auf das falsche Konto ging. Ich nehme an, dass sich eure Anwälte deshalb gütlich einigen konnten. Es hätte anders ausgesehen, wenn es von Dir keinen Versuch zur Zahlung gegeben hätte.


Na klar konnte ich das nachweisen. Gemerkt hab ich das am 6 o. 7 Tag, bin dann sofort zur Bank, hab die Kontoauszüge kontrolliert und sofort die Überweisung neu gemacht. Ich hab diese Tante auch sofort angeschrieben und ihr alles erklärt, aber sie war halt schneller beim Anwalt als man schauen konnte. Ich selbst musste zum Anwalt, da war das Geld schon nachweislich auf ihrem Konto. Die fehlgelaufene Überweisung war am 2ten Tag. Manche haben echt was am Koffer, deshalb reagiere ich da auch "empfindlich" wenn ich sowas wie den Grund dieses Threads lese. :schief:
 
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Also nach 5 Tagen gleich zum Anwalt zu gehen, ist schon ... merkwürdig.

Wenn ich als VK eine Zahlungsfrist setze, dann folgt logischerweise erst eine Mahnung bevor ich einen Anwalt einschalte. Aber vielleicht wusste die Frau auch nicht, dass man mahnen sollte ... jedenfalls hätte sie ohne Mahnung Schwierigkeiten gehabt ihren Anspruch durchzusetzen. :D
 
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