Urteil: Anklicken von Kinderpornographie ist strafbar

Oh man, gehts noch polemischer? Hast du überhaupt die vielen Buchstaben gelesen und verstanden, die in dem Artikel und diversen Beiträgen zusammengeschrieben wurden? Nein? Dann versuch das doch mal. Und wenn du verstanden hast, worum es geht, sprechen wir weiter...
1. Sage mir was ich deiner Meinung nach nicht verstanden habe
2. Gib mir einen Grund deinen vorangegangenen Text ernst zu nehmen, in dem du mir aufzeigst wie du den Konsum nachweisen willst. Ohne das sich jemand die Dinger beschafft oder Besitzt. :what:
 
Du hast leider eine sehr typische Verhaltensweise an den Tag gelegt: Ich versteh etwas nicht (meine Ausführung), also mach ich mich erstmal drüber lustig. zur Klärung:

1. Du hast anscheinend nicht verstanden, dass es bei der ganzen Sache nicht um versehentliche Klicks geht, sondern um den bewussten Aufruf bestimmter Inhalte. Es ist ein Unterschied, ob jemand auf einer Kinderporno-Seite surft und sich da die bilder anschaut oder ob jemand über einen ander betitelten Link auf so einer seite landet und sie sofort wieder verlässt.

2. Mein Vorschlag war einfach, statt im Fall gecachter Inhalte von Besitz zu reden, das ganze als Konsum zu bezeichnen, um den juristischen Begriff "Besitz" nicht aufzuweichen. Am eigenlich Vorgang will ich nichts ändern.
 
1. Du hast anscheinend nicht verstanden, dass es bei der ganzen Sache nicht um versehentliche Klicks geht, sondern um den bewussten Aufruf bestimmter Inhalte.

und wie soll bitte herausgefunden werden ob man absichtlich auf der seite war oder versehentlich? im verlauf und im cache sieht beides gleich aus! :rolleyes:
 
und wie soll bitte herausgefunden werden ob man absichtlich auf der seite war oder versehentlich? im verlauf und im cache sieht beides gleich aus! :rolleyes:

Hat zwar nichts mit meinem Vorschlag zu tun, sondern ist eine grundsätzliche Frage, aber ich kann mir vorstellen, dass über die IP wunderbar zugeordnet werden kann, wie lange ein Seite angesurft wurde (besser Informierte bitte korriegieren, falls falsch). Und bevor der Einwand kommt, das damit noch nicht geklärt ist, wer am Rechner saß... das ist mir auch klar.
 
Du hast leider eine sehr typische Verhaltensweise an den Tag gelegt: Ich versteh etwas nicht (meine Ausführung), also mach ich mich erstmal drüber lustig. zur Klärung:

1. Du hast anscheinend nicht verstanden, dass es bei der ganzen Sache nicht um versehentliche Klicks geht, sondern um den bewussten Aufruf bestimmter Inhalte. Es ist ein Unterschied, ob jemand auf einer Kinderporno-Seite surft und sich da die bilder anschaut oder ob jemand über einen ander betitelten Link auf so einer seite landet und sie sofort wieder verlässt.

2. Mein Vorschlag war einfach, statt im Fall gecachter Inhalte von Besitz zu reden, das ganze als Konsum zu bezeichnen, um den juristischen Begriff "Besitz" nicht aufzuweichen. Am eigenlich Vorgang will ich nichts ändern.
Zu 1
http://extreme.pcgameshardware.de/1545329-post23.html
Soviel dazu...

Zu 2
Wie willst du Konsum nachweisen. Bei Drogen & Alk machst du ein Test aber bei KiPo? Der Besitzt ist ja kein Konsum.
 
Hat zwar nichts mit meinem Vorschlag zu tun, sondern ist eine grundsätzliche Frage, aber ich kann mir vorstellen, dass über die IP wunderbar zugeordnet werden kann, wie lange ein Seite angesurft wurde (besser Informierte bitte korriegieren, falls falsch).

Du liegst falsch. Registrieren lassen sich nur Aufrufe, aber ohne spezielle Plug-Ins lässt sich nicht überprüfen, wie lange die runtergeladene Seite dann auch geöffnet bleibt. Erst recht nicht lässt sich überprüfen, wie lange sie betrachtet wird. Bei mir z.B. können bei extremen multi-tabbing schon mal 30 Minuten vergehen zwischen dem Zeitpunkt, zu dem ich einen Link im Hintergrund öffne und dem Zeitpunkt, zu dem ich alle davor liegenden Seiten abgearbeitet habe. Sollte ich mich mit der Zeit verschätzen, kann es auch sein, dass ich den Rechner abschalte, ohne die Seite je gesehen zu haben, um das ganze dann später als komplette Sitzung wieder neuzuladen. Und ganz schnell hab ich mehrfach im Abstand von ein paar Stunden auf eine Seite zugegriffen, ohne sie einmal "konsumiert" zu haben...
 
Das Ganze ist doch sowas von lächerlich.
In dem Fall gibt es einfach keinen vernünfitgen Zwischenweg.

Entweder man geht davon aus, dass jeglicher kinderpornographischer Inhalt im Cache strafbar ist. Das ist aber Schwachsinn, weil das dann auf jeden Klick auf Spam oder besagten Post im Forum auch zutreffen würde.

Oder man geht davon aus, dass nur beabsichtigter Besuch solcher Seiten strafbar ist. Das Dumme daran ist, dass man das erstmal beweisen muss. Auch wenn ich 20 mal so eine Seite Aufrufe, kann mir keiner beweisen, dass das nicht durch 20 verschiedene Spammails passiert ist, die ich im Nachhinein gelöscht habe.

Die einzig richtige und vernünftige Lösung ist immer noch die, auf abgespeicherte Inhalte abzuzielen. Alles andere ist schwammig und sollte eigentlich nicht zulässig sein.

@Thema Todesstrafe:

Ich gehe mal davon aus, dass die Befürworter hier nicht meinen, dass der Konsument hingerichtet werden sollte, sondern eher der Hersteller und Verteiler. Jedenfalls hoffe ich das.
Inm Härtefällen würde ich das ebenfalls gutheißen, denn wer so brutal über das Leben von Kindern entscheiden kann, hat es nicht besser verdient.
 
Genau das frage ich mich seit gestern auch und ist imho das eigentlich bedeutende an diesem Urteil:
Wortwörtlich übertragen befinde ich mich damit in diesem Moment im Besitz eines Teils des PCGH-X Forums sowie mehrerer Elemente der PCGH-Seite. Darunter geistiges Eigentum von Computec und dritten. Da kein Lizenzvertrag zur Nutzung besteht, mache ich mich eigentlich der Raubkopie schuldig. Umgekehrt, wenn sich das ganze tatsächlich "in meinem Besitz" befindet, hätte ich das Recht damit zu tun und lassen, was ich möchte. Ich könnte z.B. ganze Webseiten in meinen "Besitz" bringen und die Inhalte selbst vermarkten.

Diese Begründung kann imho nicht Bestand haben.

Jup, dies ist der Beigeschmack des Urteils. Da reiben sich schon die Anwälte der Phono- und Videoindustrie die Hände um uns mit Urheberrechtsklagen zu überschütten. Mit jedem Besuch auf Myvideo, Youtube und Co. läuft man Gefahr straffällig zu werden, da man fast bei jedem musikalisch untermalten Video laut dem Urteil illegal im Besitz des Musikstück kommt.
Das Gleiche gilt auch für die Werbung. geschützte Bilder und Logos, etc.
 
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