Eidos bestraft illegale Batman-Cracks mit absichtlichem Fehler

Bitte die Ursprungsidee beachten: DVD samt enthaltener Daten sind in Szenario 1 ein von mir erworbenes Produkt, und ob ich das jetzt wie vom Hersteller erdacht nutze, einfach anzüde, in den nächstbesten Baum hänge, mit dem Lötkolben ein hübsches Mandala reinbrenne oder ein paar Nullen und Einsen die reingebrannt sind mithilfe eines externen Werkzeugs (PC) verändere ist meines Wissens nach mir überlassen, unabhängig davon was der Hersteller meint, wie ich das Ganze zu nutzen habe.

Darum gehts.


So weit ich weiß hat mir niemand zu sagen, was ich mit meinem "Eigentum" mache, so lange ich es nicht vervielfätige und in die Welt verteile.


Ich glaube, ich schau mich mal nach einer Website für deutsches Recht um ....
Du musst unterscheiden. Du erwirbst eine "Lizens" zur Nutzung des Inhaltes. Das Medium ansich, die DVD, gehört natürlich Dir alleine und du kannst sie mit dem Lötkolben bearbeiten wie du willst. :ugly:

MfG
 
Eingebrannte Nullen und Einsen darfst du nicht verändern, denn die sind geistiges Eigentum vom Urheber. Man hat nur die "Lizenz to use".;)
 
Du musst unterscheiden. Du erwirbst eine "Lizens" zur Nutzung des Inhaltes. Das Medium ansich, die DVD, gehört natürlich Dir alleine und du kannst sie mit dem Lötkolben bearbeiten wie du willst. :ugly:

MfG
Ebend darum gehts mir ja, wie es da im Zweifelsfalle vor Gericht aussieht.

Eigentum ist:

"Eigentum im Sinne des deutschen Zivilrechts (insbesondere des Sachenrechts) ist das grundsätzlich unbeschränkte absolute Recht an einer Sache. Es wird auch als dingliches Vollrecht bezeichnet. Der Eigentümer darf nach Belieben mit seinem Eigentum verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit nicht Rechte Dritter oder Gesetze dagegen stehen, (§ 903 BGB [6]). Über Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche (§ 1004 BGB[7]) sowie Herausgabe- (§ 985 BGB [8]) und Schadensersatzansprüche nach Verletzung (§ 823 BGB[9]) Abs. 1 BGB ist das Eigentum umfassend geschützt."


Was wiegt da schwerer, mein absolutes Nutzungsrecht an einer Sache die ich gekauft habe, oder dieses Lizenz-BlaBla, das mich einschränkt? Ich hatte mal was gelesen von wegen EULAs haben teils keinen Bestand vor Gericht, wenn es zu so lustigen Sachen wie Weiterverkauf etc. kommt, daher versuche ich ja hier gerade ein Klärung des Ganzen zu bekommen.




Mir kommt da gerade noch ein Gedanke: Ich habe mit dem Kauf eines Spiels erst mal etwas erworben, den Lizenzbestimmungen stimmt man ja erst bei Installation zu, ist man dadurch überhaupt daran gebunden ?! :ugly:
 
Ebend darum gehts mir ja, wie es da im Zweifelsfalle vor Gericht aussieht.

Eigentum ist:

"Eigentum im Sinne des deutschen Zivilrechts (insbesondere des Sachenrechts) ist das grundsätzlich unbeschränkte absolute Recht an einer Sache. Es wird auch als dingliches Vollrecht bezeichnet. Der Eigentümer darf nach Belieben mit seinem Eigentum verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit nicht Rechte Dritter oder Gesetze dagegen stehen, (§ 903 BGB [6]). Über Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche (§ 1004 BGB[7]) sowie Herausgabe- (§ 985 BGB [8]) und Schadensersatzansprüche nach Verletzung (§ 823 BGB[9]) Abs. 1 BGB ist das Eigentum umfassend geschützt."


Was wiegt da schwerer, mein absolutes Nutzungsrecht an einer Sache die ich gekauft habe, oder dieses Lizenz-BlaBla, das mich einschränkt? Ich hatte mal was gelesen von wegen EULAs haben teils keinen Bestand vor Gericht, wenn es zu so lustigen Sachen wie Weiterverkauf etc. kommt, daher versuche ich ja hier gerade ein Klärung des Ganzen zu bekommen.




Mir kommt da gerade noch ein Gedanke: Ich habe mit dem Kauf eines Spiels erst mal etwas erworben, den Lizenzbestimmungen stimmt man ja erst bei Installation zu, ist man dadurch überhaupt daran gebunden ?! :ugly:
Du hast das absolute Nutzungsrecht an einer Sache die du gekauft hast, nämlich die Lizens zum Spielen. Das Programm an sich welches das Spielen möglich macht gehört quasi immernoch dem Urheber. Hört sich blöd und nicht nachvollziehbar an aber so steht es in den Nutzungsbestimmungen drinne. Die Frage ob das generell legal ist nicht ist dabei eine ganz andere.

MfG
 
ihr diskutiert da über rechtliche haarspaltereien, aber dabei handelt es sich bei einem einfachen crack ja wohl kaum um eine maßnahme zum umgehen des kopierschutzes. der ist ja weiterhin auf der dvd vorhanden! es wird lediglich der mechanismus umgangen, der prüft ob die dvd auch im laufwerk liegt.
man kann sich natürlich fragen, ob der kopierschutz der teil ist, der die dvd vor dem kopieren schützen soll, oder auch der teil, der beim spielen überprüft, ob die dvd im laufwerk liegt... ich finde es ist eher ersterer.

von der rechtlichen situation abgesehen finde ich, dass ich grundsätzliche mit ALLEN dateien auf meiner festplatte machen darf, was ich möchte! ob das nun löschen, verschieben, kopieren etc. ist. davon hat erstens niemand einen schaden und zweitens wird dabei auch kein urheberrecht verletzt, da ich das produkt ja gekauft habe und es nicht vervielfältige oder kopierte dateien verkaufe/weitergebe.
deswegen finde ich, dass man in der beziehung mal den ball flach halten sollte was rechtliches angeht. zumal eh niemand nachprüfen kann was die leute mit den daten auf ihren platten anstellen und wenn ich als ehrlich zahlender kunde lieber ohne dvd im laufwerk spiele, braucht da gar kein entwickler irgendwas zu meinen.
 
Ich finde die Idee klasse. Wenn das an mehreren Schlüsselstellen im Spiel gemacht wird hat kein Raupkopierer mehr Spaß an dem Spiel, es muss nur für den ehrlichen Kunden auch funktionieren. Aber wesentlich angenehmer als die ganze SecuRom und Aktivierungsscheiße
 
Du hast das absolute Nutzungsrecht an einer Sache die du gekauft hast, nämlich die Lizens zum Spielen. Das Programm an sich welches das Spielen möglich macht gehört quasi immernoch dem Urheber. Hört sich blöd und nicht nachvollziehbar an aber so steht es in den Nutzungsbestimmungen drinne. Die Frage ob das generell legal ist nicht ist dabei eine ganz andere.

MfG
Nur weil die es in ihre Nutzungsbestimmungen schreiben muss es noch lange nicht geltendes Recht sein, das mir ernsthaft irgendetwas vorzuschreiben hat.

Würdest du dich daran gebunden fühlen, wenn die da reinkritzeln "an Montagen nur im Hühnerkostüm spielbar" ?!


Und imo habe ich nirgendwo etwas unterschrieben, dass mich zu deren EULAs verpflichten würde, die Spiele werden vertragsfrei in den Läden vertickt (selbst schuld, wenn sie es mir verkaufen bevor irgendwo meine Unterschrift drauf steht, wäre ja noch schöner etwas erst zu bezahlen und nachher erst den zuzustimmenden Vertrag zu sehen), meist mit einem kleinen Hinweis auf der Rückseite, der weitere Nutzungsbestimmungen nur ankündigt, so gesehen dürfte ich jederzeit das geöffnete Spiel einfach wieder zurück geben, mit der Begründung "die vorher nicht einzusehenden Bestimmungen sagten mir nicht zu", oder aber ich stimme nicht zu, ignoriere die Anweisungen, wie ich das Produkt zu nutzen habe, behalte mein Geld, und mache was ich will damit, großartig zwingen wie ich da irgendwas zu nutzen habe können die mich mit vorher unbekannten Bestimmungen meiner Aufassung nach ganz einfach nicht.
ihr diskutiert da über rechtliche haarspaltereien, aber dabei handelt es sich bei einem einfachen crack ja wohl kaum um eine maßnahme zum umgehen des kopierschutzes. der ist ja weiterhin auf der dvd vorhanden! es wird lediglich der mechanismus umgangen, der prüft ob die dvd auch im laufwerk liegt.
man kann sich natürlich fragen, ob der kopierschutz der teil ist, der die dvd vor dem kopieren schützen soll, oder auch der teil, der beim spielen überprüft, ob die dvd im laufwerk liegt... ich finde es ist eher ersterer.

von der rechtlichen situation abgesehen finde ich, dass ich grundsätzliche mit ALLEN dateien auf meiner festplatte machen darf, was ich möchte! ob das nun löschen, verschieben, kopieren etc. ist. davon hat erstens niemand einen schaden und zweitens wird dabei auch kein urheberrecht verletzt, da ich das produkt ja gekauft habe und es nicht vervielfältige oder kopierte dateien verkaufe/weitergebe.
deswegen finde ich, dass man in der beziehung mal den ball flach halten sollte was rechtliches angeht. zumal eh niemand nachprüfen kann was die leute mit den daten auf ihren platten anstellen und wenn ich als ehrlich zahlender kunde lieber ohne dvd im laufwerk spiele, braucht da gar kein entwickler irgendwas zu meinen.
Das, was du "rechtliche Haarspalterei" nennst betrifft genau DAS was du als aus deiner Sicht selbstverständlich ansiehst, die EULAs (das Zeugs, wo du bei Installation einfach nen Haken drunter setzt und zustimmst) zwingen dich nämlich, das Spiel in keinster Weise zu verändern, also auch keine no-disc-.exe

Imo ist es auch so, dass wenn es auf meiner Platte ist, ich damit auch tun und lassen kann was ich will, ich habe es ja im Laden gekauft - Lizenzträumereien der Hersteller hin oder her - auf den Packungen steht nichts von Lizenzen, es wird als Spiel angepriesen, und ob ich da nachher sonst was mit mache (außer unberechtigt kopiere und damit Geschäfte mache, da greift ein ganz anderes Recht dann) geht niemanden etwas an, bei einem Schachbrett käme auch niemand auf die Idee mich anzumachen, weil ich den König blöd finde und durch ne Figur von nem Mensch-ärgere-dich-nicht-Spiel ersetze, nur weil es irgendwo hinten drauf als verboten angegeben wird.

Wenn ich am Spiel "herumbastel" verliere ich meinetwegen die Garantie, ist bei materiellen Gütern ja auch so, da kann ich auch nicht einfach dran rumfrickeln und nachher Ansprüche geltend machen - und jetzt nicht mit "immateriellem" Zeugs kommen - ich zahle reales Geld dafür, also gehört mir die Kopie auch, und kann damit tun und lassen was ich will, fertig. Und ob es mir als Kunde nachher gefällt eine Kleinigkeit zu ändern, damit mir das Produkt im Nachhinein besser gefällt hat die nicht zu kümmern, die haben ihr Geld, ich mein Produkt.

Weil ich mich im Recht sehe, überlege ich so langsam sogar mal zu meinem Anwalt zu gehen, und dem ein paar Scheinchen zuzustecken, dass er mir das Ganze mal darlegt, wie es derzeit Rechtslage ist, dass man wegen Änderung von lokal gespeicherten Dateien (die man bezahlt hat!) und nur im Privatgebrauch hat ernsthaft rechtlich belangt werden kann will sich mir nämlich nicht erschließen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur weil die es in ihre Nutzungsbestimmungen schreiben muss es noch lange nicht geltendes Recht sein, das mir ernsthaft irgendetwas vorzuschreiben hat.
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Und imo habe ich nirgendwo etwas unterschrieben, dass mich zu deren EULAs verpflichten würde...

Solange es nicht gegen geltenes Recht verstößt, ist das sehr wohl der Fall.
Du musst den Lizenzbedingungen zustimmen, ehe du in irgendeiner Weise Daten auf deine Festplatte kopieren darfst und dann bist du auch daran gebunden.
Wenn sie dir nicht gefallen, solltest du aber tatsächlich das Recht haben, dass Spiel zurückzugeben.
(Da wäre eine rechtliche Klärung mal wirklich interessant. Denn im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Rückgabe-nur-verpackt-Klauseln nicht zulässig sind -so ja schon nur durch Ausnahmeregelung bei Vernabsatz erlaubt-, sobald sich das aber in der Raubkopiererszene rumgesprochen hat, wären die Softwarehersteller ganz schnell gezwungen, eine andere Regelung zu finden)
 
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