Frage zu Gewährleistungspflicht / Garantie

taks

PCGH-Community-Veteran(in)
Frage zu Gewährleistungspflicht / Garantie

Hallo zusammen

Ich hab vor ner Weile ein Paar Studiomonitore eingeschickt weil offenbar ein Totalausfall vorhanden war.
Jetzt hab die Nachricht erhalten, dass ich einfach eine Gutschrift von 40€ bekomme :ugly:

Aber eigentlich will ich die Monitore zurück und nicht die lappigen 40€,
Ist für mich ja auch ein Witz da ich die Dinger dann gleich selbst repariert hätte...

Jetzt einfach meine Frage: Hat man nicht Grundsätzlich Anrecht die defekt Ware wieder zu erhalten?


PS: Ich will keine Rechtsberatung, es geht mir nur um den Sachverhalt und ob ich da eine komische Ansicht habe oder nicht ^^


Gruss taks
 
AW: Frage zu Gewährleistungspflicht / Garantie

Gewährleistung bestand höchstwahrscheinlich keine. Diese bezieht sich auf die Händlerpflicht und besagt, dass er dir einwandfreie und funktionierende Ware verkaufen muss, wenn diese über den Tresen gehen. Mehr umfasst die Gewährleistung nicht. Effektiv gilt die auch nur 6 Monate und oft wird trotzdem über den Hersteller abgewickelt.

Das andere ist die Garantie. Diese ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und bezieht sich auf die komplette Garantiedauer, die dir der Hersteller gibt. Die Pflicht in der Garantie ist seitens des Herstellers das Gerät zu reparieren, Ersatz zu stellen und wenn nicht möglich ein entsprechende (Rest-)Werterstattung durchzuführen.

Das zu den Basics. Jetzt kommt es natürlich darauf an ob du innerhalb der Garantiezeit warst und was du genau zugestimmt hast. Prinzipiell sollten die 40€ein Angebot sein, das kannst du ablehnen und auch deine Boxen zurückfordern. Eventuelle Versandkosten können dir aber in dem Fall geltend gemacht werden.
 
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Kleine Anmerkung: Nach 6 Monaten erfolgt eine Beweislastumkehr, die gesetzliche Gewährleistung liegt, je nach Fall, bei 30, 5 oder 2 Jahren.
 
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AW: Frage zu Gewährleistungspflicht / Garantie

Das ist keine Frage von Gewährleistung und Garantie sondern von Besitz und Eigentum.

Wenn dir die Monitore 1. verbindlich angeboten, 2. von dir bezahlt und 3. an dich übergeben wurden ist der Kaufvertrag in seiner Gänze erfüllt und das Eigentum an dich übergegangen.

Solltest du die Monitore jetzt nicht weiter veräußert oder kostenfrei überlassen haben, hat sich an diesem Eiegntumsverhältnis nichts geändert. Du kannst die Monitore also zurückfordern.
 
AW: Frage zu Gewährleistungspflicht / Garantie

Ich hab die AGBs des Shops durchvorstet, aber da hatte ich eben keine schlüssige Antwort darauf gefunden was im Falle passiert, wenn die Ware nicht ersetzt wird.
Da steht nur, dass auch eine "Minderung" ausbezahlt werden kann. Was in meinem Fall wohl zutrifft.

Im Email welches ich vom Shop bekommen habe steht nur, dass ich diese Minderung von 40€ bekomme aber nicht, dass ich die Boxen zurückhaben kann.

Aber mir stellt sich auch die Frage wer denn da verantwortlich ist, der Shop oder der Hersteller?

Die Boxen hatte etwa 30 Betriebsstunden und sind einfach während dem benutzen ausgegangen. Nach eigener Recherche vermutlich ein defekter Kondensator (dutzende dieser Fälle auf google zu finden).
 
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Wenn die Ware noch innerhalb der Gewährleistung liegt, eine Nachbesserung nicht möglich ist, bleiben eigentlich ja nur zwei Wege übrig. Man behält die kaputte Ware und hat nichts oder man löst den Kaufvertrag auf und erhält so sein Geld zurück, da der Verkäufer seine Pflicht nicht nachgekommen ist.
 
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Nach Rücksprache mit dem Shop sind die schon vom Hersteller nicht zurück gekommen.
Hab mir jetzt ein paar neue bestellt. Hoffentlich halten die länger...


Danke für eure Antworten :-)
 
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