Leserbriefe

der_knoben

Lötkolbengott/-göttin
Hallo,

ich kann mich an Zeiten erinnern, da gab es noch Leserbriefe. Sind die Zeiten vorbei oder gab es keine Themen mehr bzw. war das Feedback zu schlecht.

Ich hätte da nämlich eine interessante Frage, die mir so keiner beantworten kann. Vllt könntet ihr mal wieder sowas starten.

Was mir halt häufig auffällt ist, dass der Händler die Gewährleistung wegen mechanischer Beschädigung ausschließt und man sich dann mit dem Hersteller rumnschlagen muss.
Im Gewährleistungsrecht habe ich da nicht so richtig etwas zu gefunden, dass die ganze Sache rechtens ist. Vllt könnt ihr mir und den anderen das beantworten.

MfG
knoben
 
Was mir halt häufig auffällt ist, dass der Händler die Gewährleistung wegen mechanischer Beschädigung ausschließt und man sich dann mit dem Hersteller rumnschlagen muss.
Im Gewährleistungsrecht habe ich da nicht so richtig etwas zu gefunden, dass die ganze Sache rechtens ist. Vllt könnt ihr mir und den anderen das beantworten.

Der Ausschluss mechanischer Beschädigungen geschieht denke ich mal zumeist in den AGB oder zumindest in Form einer AGB. Schließt ein Händler gegenüber Verbrauchern (!) pauschal alle mechanischen Beschädigungen aus, wird diese Klausel sehr wahrscheinlich gemäß §309 Nr.8 BGB bzw. §307 I S.1 BGB unwirksam sein.

Darüber hinaus wäre die Beweislastumkehr gemäß §476 BGB zu beachten. Diese sieht eine gesetzliche Vermutung vor, dass ein innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auftretender Mangel dem Kaufzeitpunkt zugeordnet wird. Das heißt der Händler muss diese Vermutung widerlegen, also beweisen, dass der Mangel nicht zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Im konkreten Fall müsste der Händler also nachweisen, dass die mechanische Beschädigung vom Käufer verursacht wurde oder zumindest fahrlässig nicht verhindert wurde. Nach den sechs Monaten muss allerdings der Käufer beweisen, dass der Mangel nicht von ihm verursacht wurde und zum Kaufzeitpunkt bereits bestand.

Hast du vielleicht ein konkretes Beispiel wie ein Händler das ausschließt?
 
Oh, mit der Antwort hätte ich nie gerechnet:

Konkrete Beispiele treten immer wieder im FOrum auf, wo es genau um solche Sachen geht.
Mainboard kommt mit verbogenen Pins an, Händler will es aufgrund mechanischer Bschädigung nicht zurücknehmen.

Mein eigener Fall:
Hatt ein Mionix Keid, was na ca 5,5Monaten kaputt war, nicht elektrisch, sondern mechanisch, war der eine Bügel direkt an der Stelle gebrochen, wo es beim Schriftzug "Keid 20" in diese Halterung reingeht. Das Headset war nicht runtergefallen oder ähnliches.
Daraufhin hat mein Händler das zu Caseking als offiziellen RMA-Partner geschickt, die eine RMA wegen mechanischer Beschädigung ausschlossen. Daraufhin musste ich mich umständlich mit nem englischen Support auseinandersetzen, woraufhin ich dann doch ein neues Headset bekam, was übrigens wieder nach knapp 6 Monaten an der gleichen Stelle futsch war. Den Ärger habe ich mir allerdings nicht nochmal angetan.
Das 1. kaputte Headset habe ich dann an der Stelle mal richtig geöffnet, und konnte feststellen, dass der Bügel (ca. 5mm Flachband) genau an der Stelle, wo es in die Einspannung geht, mit einem Loch versehen war, das 2. hat diese Problem auch. Jeder, der etwas von technischer Mechanik versteht weiß, dass an der Einspannung die höchsten Biegemomente auftreten, weshalb dort auch am meisten Material sein muss, dem war natürlich aufgrund des Loches nicht so. Für mich ein Konstruktionsfehler.
 
Das konkrete Beispiel war mehr auf eine Garantieerklärung bezogen. Würde gerne mal einen ausformulierten Text sehen, der mechanische Beschädigungen ausschließt.
 
War damals ne Rechnung bei. Muss ich mal gucken, ob ich das noch irgendwo finde. Ist ja auch schon ne Weile her. Und Papier von Teilen die SChrott sind, hebt man ja nicht auf.
Nach gesetzlichen Sichtpunkten ist ja bei Neuteilen eine Eingrenzung der Gewährleistung für Endverbraucher sowieso nicht statthaft.
 
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