Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

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Das Amtsgericht Leipzig hat eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung abgewiesen, weil der PC des Beklagten zu alt war, um The Witcher 2 spielen zu können. Geklagt hatte eine Hamburger Kanzlei im Auftrag von Entwickler CD Projekt Red.

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AW: Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

Für mich nicht nachzuvollziehen. Da darf man es also auf alten PCs saugen um dann auf den schnellen PC zu kopieren?
Sehr schlechtes Urteil.
 
AW: Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

Dass der PC zu alt fürs Spiel sei, wird in der Urteilsverkündung nicht als primärer Punkt aufgeführt.
Sehr schade, dass die Überschrift so ziemlich das Gegenteil suggeriert.

@ drebbin
Klick auf die Quelle unter dem Artikel. Da ist der vollständige Text.
 
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AW: Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

Na da hat der Verteidiger aber gut was rausgerissen..."zu alt" ok...freispruch O,o
 
AW: Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

Na da hat der Verteidiger aber gut was rausgerissen..."zu alt" ok...freispruch O,o
Für mich auch nicht nachvollziehbar, wenn ich bedenke, dass manch einer bereits wegen eines schlecht gesicherten W-Lan Signals für Downloads haften musste.
In dem Fall interessiert es dann nicht, wenn derjenige glaubhaft darstellen kann, dass er fürs Filesharing nicht verantwortlich war.
Ist aber mit ziemlicher Sicherheit auch vom zuständigen Richter abhängig. Fürs Urteil gibt es je nach Argumentation einen riesigen Spielraum.
 
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Es ist ja gar nicht nachzuweisen, ob wirklich etwas über diesen PC heruntergeladen wurde.
Die IPs könnten genauso gut gewürfelt sein. Aber wie man ja bei den Redtube-Abmahnungen gesehen hat geben die Gerichte doch einfach die Adressen heraus.

Wenn der PC zu alt ist, um das Spiel zu spielen, warum sollte man es dann überhaupt herunterladen. Kommt jetzt natürlich auch darauf an, ob im Nebenzimmer noch ein Gamer-PC steht.
 
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Offensichtlich war der Sohn der Schuldige, angeklagt wurde jedoch der Vater.

Was allerdings das Alter des PCs, und dessen Fähigkeit ein Computerspiel darzustellen, mit der unerlaubten Verbreitung zu tun hat, das verstehe ich nicht.
 
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Da wurde halt anhand der vorhandenen Daten einfach der Anschlussinhaber verklagt. Gut, der PC des beschuldigten kann das Spiel nicht zum laufen bringen - aber es können doch auch andere Geräte im Haus vorhanden sein? Oder verbreitet die Kopie im Freundeskreis? Aber das dann noch der Sohnemann (welcher vermutlich der eigentliche Täter war) noch als Zeuge aussagt, das ist schon irgendwie Realsatire.
 
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An dem Urteil ist nichts auszusetzen. Es sprechen laut selbigen genug Gründe dafür das der Beklagte wohl kaum TW2 illegal gedownloaded haben wird. Das schließt aber nicht aus das sein Sohn etwas in der Art gemacht haben könnte, wofür der Vater bei erstmaliger Tat aber wohl nur schwer belangt werden kann, was ja schon in älteren Urteilen zu dem Thema Kinder / illigaler Download und Haftung der Eltern geurteilt wurde.

@Überschrift:
Da hat PCGH mal wieder mal eine Überschrift auf bestem Bild Niveau gewählt. Das Alter des PCs ist definitiv nur ein sekundärer Beweis und bei Leibe nicht der ausschlaggebende Punkt dafür das der Kläger nicht mit seiner Klage durchgekommen ist.
Viel mehr ausschlaggebend dürfte die Tatsache gewesen sein das der Beklagte dem Gericht, mit hilfe eines vom Gerichts als glaubhaft erachteten Zeugen, glaubhaft machen konnte das er zum einen keine nennenswerten PC-Spiele spielt, bis auf Solitär und was die Nutzung des PCs angeht auch zimlich unbeholfen zu sein scheint.
Das der PC denn der Beklagte nutzt da viel zu betagt ist um TW2 überhaupt zu nutzen stützt nur die obrige Aussagen und ist sicher nicht der springende Punkt der zum kippen der Klage geführt haben dürfte. Ich bin mir zimlich sicher das die Zeugenaussage da mit gewichtiger gewesen sein dürfte als der alte PC.
 
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PCGH, ihr habt echt den Vogel abgeschossen...

Im Urteil ist NICHT EIN WORT darüber zu lesen, dass der Computer zu alt gewesen sei. Da wird die Hardware nichtmal erwähnt.

Die Klage wude abgewiesen, weil der Beklagte (der Vater) glaubhaft nachweisen konnte, dass er keinerlei Bezug zu Computerspielen im Allgemeinen hat und es somit nicht glaubhaft ist, dass er ein solches via Filesharing angeboten haben solle. Damit wurde die Klage (gerichtet gegen den Vater) abgewiesen.

Wie man jetzt auf den Trichter kommt, dass alte Hardware einen maßgeblichen Anteil an dieser ABwägung hatte, ist unerklärlich. Dieses Argument taucht in den Akten auf, wurde vom Gericht aber augenscheinlich nicht beachtet und findet im Urteil keine erwähnung.

PCGH :daumen2::daumen2::daumen2::daumen2:
Ganz ganz fieses clickbait...
 
AW: Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

Die Urheberrechtsverletzung kommt durch den Up-/Download zustande. Warum sollte es relevant sein, was der Up-/Downloader mit dem runtergeladenen Produkt anstellt/anstellen könnte? Klingt nach Unsinn.
 
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PCGH, ihr habt echt den Vogel abgeschossen...

Im Urteil ist NICHT EIN WORT darüber zu lesen, dass der Computer zu alt gewesen sei. Da wird die Hardware nichtmal erwähnt.....

.....

Echt unverschämt wie uns die PCGH hier Lügen auftischt nur um Clicks zu generieren. Wieviele Lügen stehen noch auf der Main?

enero
 
AW: Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

PCGH, ihr habt echt den Vogel abgeschossen...

Im Urteil ist NICHT EIN WORT darüber zu lesen, dass der Computer zu alt gewesen sei. Da wird die Hardware nichtmal erwähnt.

Die Klage wude abgewiesen, weil der Beklagte (der Vater) glaubhaft nachweisen konnte, dass er keinerlei Bezug zu Computerspielen im Allgemeinen hat und es somit nicht glaubhaft ist, dass er ein solches via Filesharing angeboten haben solle. Damit wurde die Klage (gerichtet gegen den Vater) abgewiesen.

Wie man jetzt auf den Trichter kommt, dass alte Hardware einen maßgeblichen Anteil an dieser ABwägung hatte, ist unerklärlich. Dieses Argument taucht in den Akten auf, wurde vom Gericht aber augenscheinlich nicht beachtet und findet im Urteil keine erwähnung.

PCGH :daumen2::daumen2::daumen2::daumen2:
Ganz ganz fieses clickbait...

Aha und wieso steht dann in der Urteilsbegründung "Außerdem wäre es aufgrund des Alters des Computers und der dazugehörigen Grafikkarte gar nicht möglich gewesen, auf dem Computer des Vaters die streitgegenständlichen Spiele anzubieten. Den Computer, den sein Vater sich anläßlich der Anschaffung des Internetanschlusses im Jahr 2007 angeschafft habe, sei sein, des Zeugen, Vorgängermodell des PCs gewesen, den er selbst schon ein paar Jahre genutzt habe."? :rollen:
 
AW: Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

Aha und wieso steht dann in der Urteilsbegründung "Außerdem wäre es aufgrund des Alters des Computers und der dazugehörigen Grafikkarte gar nicht möglich gewesen, auf dem Computer des Vaters die streitgegenständlichen Spiele anzubieten. Den Computer, den sein Vater sich anläßlich der Anschaffung des Internetanschlusses im Jahr 2007 angeschafft habe, sei sein, des Zeugen, Vorgängermodell des PCs gewesen, den er selbst schon ein paar Jahre genutzt habe."? :rollen:
Wieso geht man nicht auf die durchaus fundiert und meiner Meinung nach berechtigt, geäußerte Kritik an der Überschrift in manchem Kommentar ein, sondern auf die, die von jemandem stammt, der die Entscheidungsgründe nicht komplett gelesen hat?

Natürlich ist es Schwachsinn wie hier manch einer reagiert. Aber beschäftigte man sich ausschließlich mit Schwachsinn, käme nie etwas Produktives dabei raus.
 
AW: Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

Da kann mein Opa auch jemanden umbringen und dann sagen "Bin zu alt dafür" :D Würde aber wahrscheinlich nicht funktionieren, man muss dann noch beweisen, dass er nicht mit der Mordwaffe umgehen kann...
 
AW: Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

Aha und wieso steht dann in der Urteilsbegründung "Außerdem wäre es aufgrund des Alters des Computers und der dazugehörigen Grafikkarte gar nicht möglich gewesen, auf dem Computer des Vaters die streitgegenständlichen Spiele anzubieten. Den Computer, den sein Vater sich anläßlich der Anschaffung des Internetanschlusses im Jahr 2007 angeschafft habe, sei sein, des Zeugen, Vorgängermodell des PCs gewesen, den er selbst schon ein paar Jahre genutzt habe."? :rollen:

Wirklich jetzt? Ihr wisst aber schon wie man ein Urteil liest?
Das ist indirekte Rede, sprich eine Wiedergabe des Vortrags des Zeugen, aber nicht die Urteilsbegründung selber. Hätte der Zeuge vorgetragen, dass eine Ziege durchs Dach geflogen kam und seinen Internetanschluß manipuliert hat stünde dies auch an dieser Stelle...
Das Gericht selber bezieht sich in der Abweisung der Klage aber eben nicht darauf!

Bitte lasst es doch einfach solche Artikel zu schreiben, wenn ihr dazu fachlich einfach nicht in der Lage seid. IHR seid durch solche Artikel mit dafür verantwortlich, dass immer mehr junge Menschen das Vertrauen in den Staat, insbesondere seine Rechtsprechung, verlieren, weil ihr Tatsachen so umdreht dass sich der größtmögliche "Oh wie krass! Das muss ich lesen!"-Faktor ergibt.
PFUI!
 
AW: Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

Aha und wieso steht dann in der Urteilsbegründung "Außerdem wäre es aufgrund des Alters des Computers und der dazugehörigen Grafikkarte gar nicht möglich gewesen, auf dem Computer des Vaters die streitgegenständlichen Spiele anzubieten. Den Computer, den sein Vater sich anläßlich der Anschaffung des Internetanschlusses im Jahr 2007 angeschafft habe, sei sein, des Zeugen, Vorgängermodell des PCs gewesen, den er selbst schon ein paar Jahre genutzt habe."? :rollen:
Im Text steht das die Richter anzweifeln, das der Anschlussinhaber das Spiel öffentlich Zugänglich gemacht hat.
Das er nur Solitär spielt und sonst keine Spiele und das er von PCs keine/wenig Ahnung hat ist als Untermauerung dessen verwendet worden.

Das der PC zu alt ist war nicht der ausschlaggebende, eher unbedeutender Grund bzw. eine Aussage. PCGH bitte lasst solche Bild Berichte oder schreibt die richtigen Gründe dazu.
 
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AW: Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

Die Aussage ist in dem Dokument im Abschnitt "Entscheidungsgründe" aufgeführt. Das Amtsgericht Leipzig fügt dort keinen Text zur Belustigung ein, sondern eben "Entscheidungsgründe". Und selbstverständlich wird indirekte Rede verwendet, wenn die für ein Urteil relevanten Inhalte durch eine Anhörung eines Zeugen ermittelt werden.

Und wieso soll das Vertrauen in die Rechtssprechung erschüttert werden? Ich bin mir relativ sicher, dass die meisten Leser explizit auch diesen Entscheidungsgrund für relevant halten und nachvollziehen können. Im Artikel steht explizit, dass die Entscheidung keinen Freifahrtschein darstellt.

Dass das Alter des PCs nicht der wesentliche oder gar einzige Grund für das Urteil ist, bestreite ich gar nicht. Das liegt auf der Hand. Der Umstand, dass das Alter aber auch ein Grund für die Abweisung der Klage ist, ist in den Augen des Verfasser des Artikels - der bin übrigens nicht ich - eben der interessanteste Aspekt gewesen und wird deshalb auch in der Überschrift herausgestellt.
 
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:ugly: Ich stelle mir ab jetzt nen K6-300 mit ner Voodoo³ hin und sauge mir alles an spielen, was ich kriege. :lol:

Im ernst: Ich kaufe mir eh meine Spiele nur "legal", also geht mir das Urteil am Allerwertesten vorbei. :D
 
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Genau da liegt aber dein/euer Denkfehler!
Bzw. eure mangelhafte Kentnis der ZPO, die ich euch deshalb vorhalte, weil ihr vollkommen unreflektiert irgendetwas daherbrabbelt was sich gut verkaufen lässt (u.a. auch von der Anwaltskanzlei).

Im Urteil werden eben nicht nur die relevanten Dinge aufgeschrieben, sondern der komplette Vortrag. Man beschränkt sich hier nicht, wie so oft einige Medien, auf das was im Auge des Betrachters relevant sein könnte, sondern gibt alles wieder was vorgtragen wurde ohne zu werten. Desweiteren fällt die Beweisaufnahme im Urteil nunmal unter den Punkt "Entscheidungsgründe".
Die Wertung des Gerichts findet in direkter Rede statt, ebenfalls unter "Entscheidungsgründe", dort findet sich keinerlei Hinweis auf das Alter des PCs.

Dass das Alter des PCs nicht der wesentliche oder gar einzige Grund für das Urteil ist, bestreite ich gar nicht. Das liegt auf der Hand.
Ja und wieso erscheint dann der Artikel so, wie er ist?
 
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