Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Urteil: Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landgericht in Essen erstritten, dass die Routerfreiheit auch für Bestandskunden gilt. Das Gesetz hatte nach Ansicht eines Betreibers Spielraum für Auslegungen wegen undeutlicher Formulierungen. Dem wollte man aber vor Gericht nicht folgen. Die Routerfreiheit gelte für alle, ohne Ausnahme.
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