Gainward GTX 1080 Garantiefall falls der Händler nicht mehr existiert?

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Gainward GTX 1080 Garantiefall falls der Händler nicht mehr existiert?

Hallo zusammen,

Ich weiss zwar nicht, ob ich hier in das richtige Abteil des Forums schreibe aber ich habe momentan das Problem dass meine Grafikkarte hin ist. Natürlich habe ich noch Rechnung parat und wollte sofort den Händler anschreiben. Leider gibt es wie es aussieht keine Kontaktmöglichkeit mehr zu dem Händler. (E-mail Adresse nicht erreichbar und Telefonnummer gibt es nicht mehr) also gibt es den Händler wohl nicht mehr. Nach etwas Umherfragen habe ich dann schliesslich bei Xpert Vision angerufen, da diese Firma unter anderem für Garantiefälle bei Gainward zuständig ist. Dort wurde mir jedoch gesagt, dass die Garantie in diesem Fall wegfällt. Kann das sein? Ich hoffe darauf, dass sich hier irgendjemand mit dem Thema auskennt, denn ich war leider (gottseidank) noch nie in der Situation. Kann mir Gainward in dem Fall die Garantie einfach "wegnehmen"?

Ich entschuldige mich nochmal, falls ich in dem falschen Themenbereich gepostet habe.

Gruss,
Chris
 
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Schau hier mal rein und versuche dein Glück.
Tricks von Herstellern und Handlern: Warum die Garantie nicht immer garantiert ist

Ansonsten mal auf die Rechnung schauen. Da müssten Informationen stehen die du dann evtl im Handelsregister findest und schauen kannst ob die Firma insolvent ist oder aufgelöst wurde.
Ist es ein normaler Kaufmann (keine GmbH) ist er, wenn du die fristen einhälst, bzw diese noch nicht abgelaufen sind, auch privat haftbar.

Viel Glück
 
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Leider hat Gainward keinen Endkunden-Support für Garantieabwicklungen wie das z.B. bei EVGA, Corsair, etc. der Fall ist. Das ist auch das Hauptproblem, da die Garantie anscheinend nur gegenüber dem Händler gilt. Nun kannst du als Kunde natürlich nichts dafür, dass der Händler pleite geht. Ich würde nochmals versuchen, Gainward zu kontaktieren und darum bitten, eine Ausnahme in deinem Fall zu machen. Es wäre schon ziemlich mies, wenn die den Garantiefall einfach ablehnen.

Leider ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers, die in deinem Fall an den Händler geknüpft ist. Deswegen in Zukunft am besten bei großen Händlern oder nur von Herstellern mit Endkunden-Support kaufen.

Ansonsten könntest du noch versuchen, herauszufinden, was mit deinem Händler genau passiert ist. Ist er insolvent, dann könntest du dich evtl. an den Insolvenzverwalter wenden.
 
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Garantie ist freiwillig aber die 24 Monate Gewährleistung nicht. Aus diese müsste der Hersteller eingehen da sie in Deutschland gesetzlich zugesichert ist auch wenn der Händler bzw. Verkäufer insolvent geht, auch bei ausländischen Herstellern

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Garantie ist freiwillig aber die 24 Monate Gewährleistung nicht. Aus diese müsste der Hersteller eingehen da sie in Deutschland gesetzlich zugesichert ist auch wenn der Händler bzw. Verkäufer insolvent geht, auch bei ausländischen Herstellern

Nicht ganz richtig. Gewährleistungsansprüch hat man als Verbraucher nur gegenüber dem Händer. Wenn dieser nicht mehr existent ist hat man auch keine Gewährleistung mehr. Ist doof aber nicht zu ändern.

Einzig die (freiwilligen) Garantieleistungen des Herstellers würden hier noch greifen.
 
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Leider bedeutet dies dann, dass ich nichts machen kann, falls Gainward jetzt noch ein zweites mal meine Garantie ablehnt? Da diese ja freiwillig ist.

Und die Gewährleistung kommt auch nur ins Spiel, wenn die Ware schon bei dem Verkauf nicht richtig funktionierte und man dies nachweisen kann, ist das richtig? Garantie wäre für einen Defekt nach dem Verkauf. Leider bin ich in dem Fall ein kompletter Laie, also bitte Geduld haben bei eventuellen dummen Fragen :D
 
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Leider bedeutet dies dann, dass ich nichts machen kann, falls Gainward jetzt noch ein zweites mal meine Garantie ablehnt? Da diese ja freiwillig ist.

Und die Gewährleistung kommt auch nur ins Spiel, wenn die Ware schon bei dem Verkauf nicht richtig funktionierte und man dies nachweisen kann, ist das richtig? Garantie wäre für einen Defekt nach dem Verkauf. Leider bin ich in dem Fall ein kompletter Laie, also bitte Geduld haben bei eventuellen dummen Fragen :D

Ich kann dir leider nur einen (sehr unbefriedigen) Rat geben: In Zukunft Finger weg von Gainward und sich im Vorfeld die Garantiebestimmungen durchlesen. Ist langwierig, nervtötend und macht Arbeit. Aber solchen Stress hat man dann nicht.

Ich persönlich habe bisher NIE die Garantiebestimmungen durchgelesen. Durch deinen Post allerdings werde ich mich da in Zukunft besser informieren. Sowas ist schon SEHR ärgerlich.

Merke: Auf meiner persönlichen Herstellerliste wird Gainward jetzt gestrichen.
 
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Du könntest auch vielleicht versuchen über einen anderen Händler die Karte einschicken zu lassen (gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr).

Ein Versuch wer ist es auf jeden Fall.

mfg
 
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Soweit ich weiß MUSS der Hersteller die Garantie übernehmen wenn der Händler nicht mehr existiert.

Die Garantie übernimmt immer der Hersteller - und das unabhängig vom Händler. ABER: Zu seinen eigenen Bestimmungen. Und die kann er machen wie er lustig ist.

Es ging hier aber und die GEWÄHRLEISTUNG. Und die ist, wie hier bereits mehrfach gesagt, nur über den Händler "einklagbar". Kein Händler mehr = keine Gewährleistung.
 
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Wie ich aber vorhin schon sagte, tritt die Gewährleistung soweit ich weiss nur in Kraft, wenn der Defekt am Tag des verkaufs schon vorhanden war. Also würde in meinem Fall sowieso die Garantie in Anspruch kommen. (Glaube ich?)
 
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Wie ich aber vorhin schon sagte, tritt die Gewährleistung soweit ich weiss nur in Kraft, wenn der Defekt am Tag des verkaufs schon vorhanden war. Also würde in meinem Fall sowieso die Garantie in Anspruch kommen. (Glaube ich?)

Jein...

Also mit der Gewährleistung ist es so:

Die soll nur greifen wenn der Verbraucher den Defekt nicht verursacht hat (z.B. durch unsachgemäße Behandlung). Daher sagt man auch, dass der Defekt bereits bei Kauf vorhanden sein muss.

In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist es recht einfach: Da geht der Gesetzgeber davon aus, dass dem wohl so war. Ist es anders, muss der Händler das beweisen können. In aller Regel kann er das nicht.

Ab dem 6. bis 24. Monat tritt die s.g. Beweislastumkehr in Kraft. D.h., der Käufer muss beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war. In aller Regel wird er aber das nicht können. Sprich: Die 24 Monate Gewährleistung sind de facto nur Augenwischerei. Wenn der Händler einer von der ganz bequemen Sorte ist kann ab dem 6. Monat sagen "Ätschibätsch!".

Fairerweise muss man aber sagen, dass größere Händler wie Amazon darauf pfeiffen und binnen 24 Monaten so ziemlich alles austauschen.
 
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Hm, nun gut. Danke für die verdeutlichung Grimmex! :)

Sollte ich denn Gainward jetzt auf Garantie oder Gewährleistung ansprechen? Die Garantie von Gainward gilt ja so oder so 2 Jahre, und die sollte jeden Defekt miteinbegreifen. Die Karte wurde bei mir definitiv nicht unsachgemäß Behandelt :D, von daher sollte die Garantie in dem Fall ja greifen. Falls Gainward ihre "freiwillige" Garantie in meinem Fall zulässt.
 
AW: Gainward GTX 1080 Garantiefall falls der Händler nicht mehr existiert?

Sprich sie auf jeden Fall auf die GARANTIE an. Kommst du denen mit Gewährleistung werden sie, völlig zu Recht, sagen: Nö! ;-)
 
AW: Gainward GTX 1080 Garantiefall falls der Händler nicht mehr existiert?

Wie ich aber vorhin schon sagte, tritt die Gewährleistung soweit ich weiss nur in Kraft, wenn der Defekt am Tag des verkaufs schon vorhanden war. Also würde in meinem Fall sowieso die Garantie in Anspruch kommen. (Glaube ich?)

Geht die Karte innerhalb von 6 Monaten nach Kauf defekt, wird angenommen dass dieser Defekt schon bei Aushändigung bestand.
 
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AW: Gainward GTX 1080 Garantiefall falls der Händler nicht mehr existiert?

Grafikkarten: Garantiebedingungen von Abwicklung bis Kuhlerwechsel - ComputerBase

Auszug:

Was passiert, wenn der Händler pleite geht?

Der Großteil der Hersteller bietet keine direkte Garantieabwicklung an, im Normalfall muss der Händler dafür herhalten. Denn genau genommen gewährt der Hersteller die Garantie nur ihm und nicht dem Kunden. Das kann von Nachteil sein, wenn Händler sich der Garantieabwicklung nicht gerne annehmen. In diesem Fall werden Garantie (gewährt durch Hersteller für Probleme im Betrieb) und Gewährleistung (gewährt durch Händler für Probleme, die schon bei Kauf vorlagen) vermengt und der Händler verlangt, dass der Kunde nach sechs Monaten beweist, dass die Ursache für den Defekt schon beim Kauf vorlag. Kann er das nicht, muss der Händler keine Gewährleistung leisten und geht auf Distanz – der Hersteller ist für den Käufer mit seinem Garantieversprechen dann nur schwer zu erreichen.

In diesem Fall und wenn der Händler pleite geht, sitzt der Kunde aber keinesfalls auf dem Trockenen. Dann sollten sich Kunden mit der Rechnung der Grafikkarte und einer Beschreibung des Defekts in jedem Fall direkt an den Hersteller wenden und die Situation schildern. Nur MSI erklärt, ein anderer Händler müsse in diesem Fall einspringen.
 
AW: Gainward GTX 1080 Garantiefall falls der Händler nicht mehr existiert?

Wenn ich das gerade richtig sehe wurde immer noch keine Anfrage direkt bei Gainward gestartet. Genau das sollte aber die erste Handlung sein.Unter Umständen ist eine englische Mail an den HQ-Support auch nochmal effektiver als ein Anruf bei irgend einem deutschsprachigen Dienstleister.

Dritt-Abwickler und Händler sagen gerne mal Nein, obwohl der Hersteller selbst durchaus kulant wäre.
Das habe ich selbst z.B. zwei mal mit gebrauchten Samsung-Platten hinter mir. MF war der Meinung da ich nicht Erstkäufer war haben sie nichts zu leisten, Samsung ließ mich die eigentlich über Händler laufende Garantie dann aber doch direkt über ihren Dienstleister abwickeln.

Wer nicht fragt hat schon verloren.
 
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Zur Info:

Sämtliche Beiträge zum Thema Betrug wurden ausgeblendet.
 
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Karte an einen anderen Händler schicken würde auch nicht funktionieren, da das aufgrund der unterschiedlichen Seriennummer ausfällt.
 
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