Ist Casemodding "legal"?

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Klemens92

Schraubenverwechsler(in)
Moin,

ich möchte mein Pc Gehäuse auch mal ein bisschen veränden.
Doch ich habe gehört das dies illeagal sei und ich im Fall der Fälle dafür hafte, wenn sich jemand an meinen verändertem Gehäuse verletzt, einen Stromschlag bekommt etc. Ich halte das zwar für sehr unwarscheinlich aber theoretisch möglich.

Stimmt das nun das ich dafür dann haftbar bin?

Viele Grüße

Klemens92
 
Du bist für alles was du tust haftbar. Wenn du ein Gehäuse veränderst, spitze Messer dran machst und jemand drauf fällt, bist du dafür haftbar. Wenn du dein Fahrrad irgendwo abstellst wo es nicht hin soll, jemand darüber stolpert, bist du haftbar. Wenn du vor deinem eigenen haus kein Schnee weg räumst, jemand ausrutscht und sich verletzt, geht die Rechnung direkt an dich. Wenn du deine Autotür aufmachst und jemand drann knallt, bist du haftbar.
Man ist immer und überall für etwas haftbar.

Speziell beim Modding. Änderst du ein Gehäuse und verkaufst es ohne den Kunden darüber aufzuklären, und dieser verletzt sich aus irgend einem Grund schwer am Gehäuse, bist du der Depp sofern er nicht grob Fahrlässig war.

Das ist aber nichts woran man sich jetzt festmachen muss. Das ist alles ein wenig Auslegungssache und wie der Umstand des Schadens/Verletztung am Ende wirklich zustande gekommen ist. Aber nicht umsonst muss die Industrie alles was sie entwickeln und verkaufen wollen erst Staatlich prüfen lassen ob es auch bestimmten Normen, darunter auch Sicherheitsnormen, entspricht.
 
illegal ist es nicht ^^
wenn du z.b. abisolierte stromleiter etc... nutz ist dieses grob fahrlässig und wenn dann wer zu schaden kommen sollte bist du ersatzpflichtig, ähnlich wie wenn der einbrecher in deinem garten in dein ausgehobenes teichloch stürzt, dann hast du auch grob fahrlässig (in deinem garten) gehandelt und musst dem einbrecher z.b. für gebrochene knochen entschädigen xD
 
Naja wenn du grob-fahrlässig handelst sicher ists dann nicht "legal" allerdings dann müsstest du schon ziemlich doof sein...offenes Kabel z.B vom Netzteil ans Case kleben oder so...Aber bei normalen Modding etc wird wenig passieren...und der erste den du verletzt bist du...also warum solltest du dich selber Anzeigen oder so???

Wenn du am Netzteil was veränderst und deine Wohnung abfackelt...wirst du wohl die Strafe bekommen aber so...eigentlich nichts "illegales" dranne.

Weis nichtmal wie ich dir das hier erklären soll...
 
danke an alle

also ist es nicht so schlimm:D

mit elektronik wollte ich da (noch) nichts machen, nur die Form des Gehäuses verändern.

Dann mal an die Arbeit ... ;)
 
Speziell beim Modding. Änderst du ein Gehäuse und verkaufst es ohne den Kunden darüber aufzuklären, und dieser verletzt sich aus irgend einem Grund schwer am Gehäuse, bist du der Depp sofern er nicht grob Fahrlässig war.

Also wenn ich das so sehe, frage ich mich, wie fahrlässig so mancher Hersteller da handelt.

Ich hatte schon Gehäuse hier, wo man mit so mancher Kante locker Schrumpfschlauch schneiden konnte. ;-)
 
@kuki122
Naja... so einfach ist das nicht. Die Gehäuse müssen bestimmten Kriterien unterliegen die Staatlich geprüft werden. Wenn die sagen es wäre ok, dann ist der Kunde der Depp. Nur kannst du als Modder nicht sagen "Hey, ist ja unabhängig geprüft worden. Und es liegt innerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Dein Problem"
 
ähnlich wie wenn der einbrecher in deinem garten in dein ausgehobenes teichloch stürzt, dann hast du auch grob fahrlässig (in deinem garten) gehandelt und musst dem einbrecher z.b. für gebrochene knochen entschädigen xD

So ein Quatsch.. Es ist Privatgrundstück und deshalb davon ausgeschlossen. Er hat kein Recht dein Eigentum zu betreten! Er ist selbst verantwortlich für seine Handlungen in diesem Fall.
Oder hast du schonmal eine Nachts beleuchtete und mit allerlei Warnschildern ausgehängte Baustelle gesehen? Ist doch das gleiche. Er hat da einfach nix zu Suchen und ist dann selbst verantwortlich wenn er die Baustelle betritt und sich verletzt.

BTT: Casemodding ist auf ungefährliche Weise gestattet (Wasserkühlung, andere Gehäusefarbe, weiss der Geier...). Du verletzt allerdings deinen Garantieanspruch.
 
@Lenox
Wenn er aber ein Loch im Garten hat, Gäste einlädt, und diese in das Loch fallen weil es nicht gesichert wurde, dann hat man als Besitzer schuld und kann zur Rechenschaft gezogen werden.
 
Ja wenn ich sie Einlade ;). Dann würde es auch in meinem Interesse liegen, meine Gäste auf das Loch aufmerksam zu machen.

Das Beispiel mit dem Einbrecher (Nachts hat der da schon dreimal nichts zu suchen in deinem Garten..) ist unwahr.
 
:lol::lol: "Hey lieber Gast... da vorne ist ein Loch... nein... nein... nicht rein springen... ich wollte.. verdammt... du.. ach.... *******" - "Argh... ich dachte das wäre ein Swimmingpool... mein Bein.. mein Bein" :lol::lol::lol:
 
Da bin ich überfragt. Aber selbst für Gartenhütten muss man eigentlich eine Genehmigung einholen. ICh weiß noch was für ein Ärger meine Mutter hatte als sie im Garten so ein typische 3m x 2,5m Gartenhütte in ihren Garten stellen wollte. Das musste 40 cm vom Gartenzaun weg stehen. Die Nachbarn mussten befragt werden wegen Schatteneinfall u.s.w.! Beim Teich wird es wohl auf die Größe ankommen. So ein 1,5m x 1,5m Teich wird du wohl nicht melden müssen, aber ein Teich von 3 m x 3m wird man wohl einiges beachten müssen. Was wenn das Ding undicht wird und das Wasser an die Hauswand kommt?
 
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