3.3 Bilderpflicht
Haben vom Verkäufer eingestellte Artikel einen angegebenen Preis von mehr als 100 € (Mindest- oder Sofortkaufpreis), müssen bei Erstellung des Threads, Fotos eingestellt werden, die identifizierbar den angebotenen Artikel und einen physischen Zettel mit handgeschriebenen Nickname und Datum zeigen. Diese Fotos müssen im Startpost des Threads hoch geladen werden (kein Bildhoster oder Ähnliches)!
[HowTo] Bilderupload im Forum
Diese Regel gilt auch für zum Tausch eingestellte Artikel und für eingestellte Artikel im Rahmen eines Such-Threads, soweit der geschätzte Verkehrswert der Ware über 100€ liegt. Die Moderation behält sich vor, auch bei Preisen knapp unter 100€, Bundle-Preisen über 100 € oder unabhängig vom Preis zur Klärung bestimmter Sachverhalte Bilder zu verlangen.
Fotos, die diese Kriterien nicht erfüllen sind
Fotos mit digitalen Wasserzeichen
Fotos, die im Hintergrund ein Erkennungszeichen des Users zeigen
Fotos, die nur unzureichend den zum Verkauf stehenden Artikel zeigen (das gilt insbesondere für verbaute CPUs)
Fotos, die nur die Verpackung des angebotenen Artikels zeigen (außer verschweißte Ware, die als solche erkennbar ist)
Fotos, die nur die Rechnung des angebotenen Artikels zeigen
Fotos, auf denen der zum Verkauf stehende Gegenstand verdeckt wird (beispielsweise von CPU-Kühlern, PC-Gehäusen etc.)
Fotos, die den oben genannten Ausschlusskriterien ähnlich sind
Eine Reduzierung des Kaufpreises auf unter 100 € entbindet nicht von der Bilderpflicht. Das gilt insbesondere, wenn der Verkäufer auf fehlende Bilder hingewiesen wurde.
Ist die erforderliche Pflicht zur Einstellung der geforderten Fotos nicht erfüllt, wird der Thread geschlossen. Eine Einräumung von Fristen (max. 24h) wird nur in Ausnahmefällen, wie bereits aufgenommene Vertragsverhandlungen gewährt. Posts von Moderatoren werden gelöscht, wenn die geforderten Fotos eingestellt wurden.
Spiele und Software, die nur im Zusammenhang mit Datenträger verkauft werden dürfen, unterliegen ebenfalls einer Bilderpflicht. Auf dem Foto muss je Lizenz ein original Datenträger, der (unkenntlich gemachte) Key, andere zur Echtheit notwendige (Echtheitszertifikat) Zeichen und ein physischer Zettel mit darauf handgeschriebenen Nickname und Datum zu sehen sein. Dieses Foto muss im Startpost des Threads hoch geladen werden (kein Bilderhoster oder Ähnliches)! [HowTo] Bilderupload im Forum
4.2 Anbieten von Software ohne Datenträger, unvollständiger Software, accountgebundener Software
Auf Grund neuer Rechtsprechung (
siehe BGH-Urteil) muss der Handel von accountgebundener Software, Accounts sowie Lizenzen (z.B. „Steam-Packs“) vollständig untersagt werden. Dies gilt insbesondere für Spiele mit Accountbindung von Valve Steam, EA-Origin und Blizzard Battle.net. Beachtet dazu die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Plattformen. Der Handel von noch versiegelter oder nicht durch eine Installation an einen Account gebundene Software, ist erlaubt.
Der Handel von unvollständiger Software, unvollständigen Spielen, und anderen immateriellen Gütern (z.B. virtuelles Spielgeld) ist untersagt. Dies betrifft insbesondere den Handel von
•
einzelnen Keys (ebenso Volumenlizenzen) einer Software oder eines Spiels
• Software oder zum Spiel gehörender Datenträger ohne den zur Installation notwendigen Key
• Software, die in Form eines Gutscheins vorliegt oder einer anderen Ware (z.B. Grafikkarte) in Form eines Keys beigelegen hat
• installierbaren Lizenzen oder Kopien in anderer Anzahl als der Anzahl der mit diesen Lizenzen oder Kopien verkauften Datenträger (z.B. 3 PC-Versionen von Antiviren Programmen. In diesen Fällen dürfen nur alle drei Lizenzen/Kopien mit dem Datenträger verkauft werden)