AW: Widerrufsrecht bei Ebay & Co: BGH stärkt Käufern den Rücken
@CentaX
1.liegt es nicht an eBay sondern an der Gesetzgebung, dass Käufer mehr Rechte bekommen, man beachte aber dies gilt nur bei GEWERBLICHEN Verkäufern!!!
2.beantrage doch einfach eine Bewertungsentfernung über Kontakt!
3.es ist sogar noch transparenter ... man muss nur lesen können!
@R.e.A.c.T.
Wenn du unbedingt meinst ... trotzdem mal ne rhetorische Frage: Kannst du bei Amazon Auktionen machen oder hockst du ewig auf deiner Ware und zahlst Gebühren?
@Pixeplanet
Bingo!
@Naennon
Das betrifft aber nicht nur die Plattform eBay, sondern den gesamten Internethandel. eBay wird gerne als Musterbeispiel genommen, als größte Handelsplattform. Und ja ich finds auch korrekt!
@Zsinj
Bei den ersten 2 Absätzen -> Gratulation! Richtig!
Keine Versandrabatte mehr? Was für einen Mist verzapfst du den da ? Den Versandrabatt stellt den Händler ein! Tip: Mein eBay ->Mitgliedskonto -> Einstellungen -> VErsandeinstellungen (automatische Einstellungen) oder bei "Zahlungsinfos senden" !!! Nebenbei - eBay verdient nix am Versand, aber gute Idee werd ich mal vorschlagen *scherz+ironie*
@mattinator
1. Versandkostenbegrenzung ist auf WUNSCH der Käufer und SOGAR der Verkäufer geschehen, da diverse Verkäufer damit Andere über den Tisch gezogen haben
2. kostenloser Versand - eBay ist eines der letzten Unternehmen im Internet, welches den kostenlosen Versand in verschiedenen Kategorien eingeführt hat. Du wird überall im Netz darauf stossen! - Warum ? - Weil die Käufer wie blöde darauf schauen, dass sie kostenlosen Versand bekommen und nicht mehr wirklich wieviel sie zahlen. Was nutzen eBay Verkäufer wenn sie nicht verkaufen? antwort: nen Scheiss!!! Nebenbei sei erwähnt, das kostenloser Versand den Umsatz bei den Verkäufern wieder erhöht hat ... was ist also schlecht? Keiner zwingt dich einen Artikel für 1 Euro einzustellen ... und falls du mir Gebühren kommst a) eBay ist nicht die Wohlfahrt b) du willst Geld machen, also investiere!
3. Getrennte Verkäufer- und Käuferbewertung ? - *kotz* - schau mal bitte in deine Bewertungen rein ... 2 Reiter ... Bewertungen als Käufer ... Bewertungen als Verkäufer ... willst du das Rad jetzt auch neu erfinden?
4. Du wartest nicht sinnlos auf dein Geld, du hälst Fristen ein! Dein Vorschlag ist eigentlich generell für den Arsch ... seid 18.10. wurde der Fall "Nicht bezahlter Artikel" angepasst -> es erfolgt ein Vermerk beim Käufer -> der Vermerk an sich kann dazu führen, dass ein Käufer von eBay ausgeschlossen wird ... nebenbei können Verkäufer in den Einstellungen einen Schutzmechanismus aktivieren, so dass Käufer mit Verwarnungen gar nicht erst auf die Artikel bieten können.
5. Die Wartezeit zum eröffnen eines nicht bezahlten Artikelfalles ist von 7 auf 4 Tage gefallen du Brot ... oder willst du dies schon 2s nach Auktionsende?
6. Du bekommst und wirst auch nie mitbekommen was eBay mit den Leuten tut. Es gibt da sowas wie Datenschutz ... sollte sich auch zu dir durchgesprochen haben ... soll heissen ... eBay darf niemanden Infos geben, welche Sanktionen es auf diverse Mitglieder unternommen hat. Ausserdem gilt hier im Zweifelsfalle für den Angeklagten. Bzw. schon mal vorbestraft in Betracht gezogen.... wenn du dafür kein Verständnis hast, dann sorry, aber dann sollte dein Konto das erste sein was gesperrt wird .. und täglich werden weltweit x-Tausende gesperrt.
@Freakless08
Kompletter 1. Absatz - Du hast immer die Möglichkeit zum Rechtsanwalt zu gehen und den Kaufvertrag durchzusetzen. Die Kosten werden normalerweise auf den unterlegenen abgewälzt. Nebenbei werden solche Spassbieter auf jeden Fall gesperrt ... aber zum Spassbieter gehört mehr als das 1x bieten auf deinen Artikel!
2. Absatz - meiner Kenntnis nach, war es eine Interessengemeinschaft ... keine wirkliche Familie