3.3. Bilderpflicht schrieb:
Haben vom Verkäufer eingestellte Artikel einen angegebenen Preis von mehr als 100 € (Mindest- oder Sofortkaufpreis), müssen bei Erstellung des Threads, Fotos eingestellt werden, die identifizierbar den angebotenen Artikel und einen physischen Zettel mit handgeschriebenen Nickname und Datum zeigen. Diese Fotos müssen im Startpost des Threads hoch geladen werden (kein Bildhoster oder Ähnliches)! [HowTo] Bilderupload im Forum
Diese Regel gilt auch für zum Tausch eingestellte Artikel und für eingestellte Artikel im Rahmen eines Such-Threads, soweit der geschätzte Verkehrswert der Ware über 100€ liegt. Die Moderation behält sich vor, auch bei Preisen knapp unter 100€, Bundle-Preisen über 100 € oder unabhängig vom Preis zur Klärung bestimmter Sachverhalte Bilder zu verlangen.
Fotos, die diese Kriterien nicht erfüllen sind
Fotos mit digitalen Wasserzeichen
Fotos, die im Hintergrund ein Erkennungszeichen des Users zeigen
Fotos, die nur unzureichend den zum Verkauf stehenden Artikel zeigen (das gilt insbesondere für verbaute CPUs)
Fotos, die nur die Verpackung des angebotenen Artikels zeigen (außer verschweißte Ware, die als solche erkennbar ist)
Fotos, die nur die Rechnung des angebotenen Artikels zeigen
Fotos, auf denen der zum Verkauf stehende Gegenstand verdeckt wird (beispielsweise von CPU-Kühlern, PC-Gehäusen etc.)
Fotos, die den oben genannten Ausschlusskriterien ähnlich sind
Eine Reduzierung des Kaufpreises auf unter 100 € entbindet nicht von der Bilderpflicht. Das gilt insbesondere, wenn der Verkäufer auf fehlende Bilder hingewiesen wurde.