4.2 Handel von Software/Spielen, accountgebundener Software/Spielen sowie Keys/Lizenzschlüssel und virtuellen Gegenständen
Der Handel von Software/Spielen, gebunden an einen Datenträger oder in Form eines Keys/Lizenzschlüssels, ist erlaubt. Dies gilt insbesondere für noch versiegelte oder nicht durch eine Installation an einen Account gebundene Software/Keys. Zum Handelsverbot von Spielen ab 18 siehe 4.1.
Der Handel von accountgebundener Software und Accounts ist untersagt, soweit dies aus den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen hervorgeht. Dies gilt insbesondere für Spiele mit Accountbindung von Valve Steam, EA-Origin, Blizzard Battle.net, Ubisoft UPlay und Xbox Live.
Ermöglicht eine Spiele-Plattform das Verschenken oder Tauschen von Spielen (z. B. Steam-Gifts) innerhalb der Spiele-Plattform, so dürfen für diesen Zweck entsprechende Threads erstellt werden.
Der Handel von unvollständiger Software, unvollständigen Spielen, und immateriellen Ingame-Gütern (z.B. virtuelles Spielgeld, Items) ist untersagt. Dies betrifft insbesondere den Handel von
• Software oder zum Spiel gehörender Datenträger ohne den zur Installation notwendigen Key
• installierbaren Lizenzen oder Kopien in anderer Anzahl als der Anzahl der mit diesen Lizenzen oder Kopen verkauften Datenträger (z. B. 3 PC-Versionen von Antiviren-Programmen. In diesen Fällen dürfen nur alle drei Lizenzen/Kopien mit dem Datenträger verkauft werden
• Einzelplatz-Abonnements (z. B. Office 365 oder Antivirenprogramme), die lediglich für den Gebrauch in einem Haushalt mit mehreren PCs berechtigen