AW: USK-Altersfreigabe für Online-Spiele kommt 2011
Pro Forma müssen sie das tun.
Ich finde es auch garnicht so schlimm jetzt Online-Spiele mit USK Zeichen auszustatten.
Immerhin darf man sich nun "selber" einstufen, kaum Flash/Online Games werden indiziert oder zensiert werden (davon sind selbst wir in Deutschland denke ich noch weit entfernt

) und es ist in meinen Augen nur gut und Recht wenn ein 8 Jähriger nicht "Boxhead" oder irgendwelche Schlüpfrigen RPGs spielen darf - bzw da ein "kleiner" Riegel vorgeschoben wird
Wer es wirklich will kann es ja immer irgendwie umgehen - aber die unwissenden Kiddies hält es allemal ab.
Doch genau hier ist das Problem :
Im Grunde handelt der Staatsvertrag hier an der Realität vorbei.
Wie soll man verifizieren, dass ein 12 Jähriger kein ab 16 Spiel spielt ? Mit einem "Medienausweis" ? ... wohl kaum

Wie gehen die damit um dass es Ausländische Hoster/Anbieter gibt - im Verhältnis sicher mehr als Deutsche, also nur ein Bruchteil der Spiele Kennzeichnungspflichtig wird ?
Also, wie im Artikel schon beschrieben ein löchrig wie ein schweizer Käse.
Meine Meinung :
Wenn das, was offline schon nicht so dolle funktioniert online funktionieren soll braucht man
GEMEINSAME, INTERNATIONALE Standards.
Also PEGI für
ganz Europa - das wäre ein Anfang !
Dann betrifft die Kennzeichnung mehr Menschen, mehr Länder und hat somit bessere Chancen sich zu etablieren.
christian150488 :
ist ja schön und gut dieses USK Siegel aber warum wird mir als Erwachsener Mensch verboten zb. Indizierte Spiele zu kaufen...
Du darfst indizierte Spiele kaufen - da gibt es Uncut Shops dafür
Es gibt 2 Arten von Indizierung : Liste A und Liste B
Die meisten Spiele landen auf Liste A - Das heisst : Man darf das Spiel nicht öffentlich bewerben oder zur Schau stellen.
-> Also per Import besorgen ODER in einem Deutschen Uncut Shop für einen Speziellen 18+ Bereich registrieren.
ODER "unter der Ladentheke" (Ich denke aber nicht, dass ein Mediamarkt indizierte Spiele rumfliegen hat
Bei Liste B VERMUTET die BPJM Strafrechtlich relevante Inhalte.
Bis jetzt waren meist Spiele betroffen die Hakenkreuze abbildeten (z.B. Fast alle Call of Duty Teile (1,2,3,5 und 7))
In letzter Zeit ist die BPJM nichtmehr so gütig und hat Spiele nur wegen ihres Gewaltgrades auf Liste B gesetzt - was ich für sehr bedenklich halte.
(Beispiele.: Call of Duty 6 (wegen der FlughafenSzene) oder auch Aliens vs Predator)
Liste B Spiele darfst du kaufen und besitzen - sogar ein deutscher Händler darf sie dir (unter denselben Bedinungen wie bei ListeA) verkaufen - nur wird das keiner Tun, denn wenn ein Gericht das Spiel prüft und zum schluss kommt, dass es wirklich Strafrechtlich relevant ist macht sich der Händler RÜCKWIRKEND strafbar und das Spiel wird beschlagnahmt das heisst eingezogen.
Wenn ein Spiel auf Liste B war und bundesweit beschlagnahmt wurde darfst du es nicht kaufen, verkaufen oder irgendwas anderes - nur der Besitz an sich ist
afaik noch erlaubt.
Ich bin kein Jurist, aber ich hab mich schon viel informiert zu dem Thema - wenn ich mist geschrieben habe berichtigt mich bitte
