Streamingplattforem und die Nachweisbarkeit der User

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HanZ4000

PCGH-Community-Veteran(in)
Ich habe mal eine Frage an die PCGH und an die Meinung aller anderen User hier:
Warum die ganze Aufklärungsarbeit und manchmal auch die ganze Panikmache?

Angenommen es ist definitiv illegal den Stream anzusehen, angenommen manche User haben sich über Browser-Tricks die Flash-Dateien oder über DIvX die DIvX Dateien heruntergeladen und somit rechtlich den Film auch gedownloaded, was soll passieren?
Wo ist die Nachweisbarkeit?
Angenommen Kino.to oder die anderen Streamingportale haben sogar die IP-Adressen gespeichert, dann kann dem einzelnenen immernoch nichts nachgewiesen werden!
Schließlich müsste die Staatsanwaltschaft die Provider (wie die Deutsche Telekom) nach den zugehörigen Nutzern der jeweiligen IP-Adresse anfragen! Schließlich ändert sich ja die IP bei jedem Einloggen in das Internet.
Und der Provider speichert jede IP-Adresse nur alle 7 Tage.
Ich denke dass die schließung der Seite kino.to schon mehr als 7 Tage zurückliegt und somit jegliche Spur automatisch durch die Provider verwischt worden ist.

Interessant wird es nur für alle, die persönliche Daten wie Adresse, Echter Name auf der Seite Kino.to irgendwie hinterlegt haben!

Dazu ein passendes Video:

Christian Solmecke - Kino.to-Stream legal (April 2011) - Video.Golem.de

Hätte dazu gerne mal eine Antwort / Meinung.

MfG HanZ4000
 
Da deine Ausführungen inhaltlich doch überwiegend mit dem PCGH-Artikel einhergehen, wäre es ratsam diesen als Diskussionsgrundlage und vor allem Hintergrund der Rechtslage zu nehmen, zumal er neutral und anhand verschiedener der Kommentarliteratur geschrieben ist. Ich schlage daher vor den Kommentarthread für die Klärung deiner Fragen zu nutzen und dort zu diskutieren.

> http://extreme.pcgameshardware.de/k...rkeit-der-nutzer-von-streaming-webseiten.html

Ganz nebenbei werden dort mehr User sein, die zum Thema diskutieren können.

-CLOSED-
 
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