Redtube-Abmahnungen: Urmann verliert Zulassung als Anwalt

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Redtube-Abmahnungen: Urmann verliert Zulassung als Anwalt

Wie die Kanzlei GGR berichtet, hat Thomas Urmann seine Zulassung für die Tätigkeit als Anwalt verloren. Gründe hierfür sind unbekannt. Das aktuell laufende berufsrechtliche Verfahren gegen Urmann hat sich damit erledigt.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Thread zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: Redtube-Abmahnungen: Urmann verliert Zulassung als Anwalt
 
"Zuletzt kam heraus, dass das zuständige Gericht bei der Überprüfung der Ermittlungsmethoden nicht aufmerksam genug geprüft hatte.
Nun scheint auch der verantwortliche Anwalt die Konsequenzen aus dem Fall Redtube tragen zu müssen. Thomas Urmann ...
"

und werden nun das zuständige Gericht und der Herr Urmann Schadensersatzpflichtig wegen dieser Unrechthandlung bzw. mangelnder Rechtsprüfung gegenüber den Abgemahnten ???
Glauben kann ich das nicht, wäre aber ein Schritt in die richtige Richtung und würde das angeschlagene Vertrauen ins deutsche Recht vieler Bürger, zumindens wieder etwas gerade rücken.
 
Ei ei ei... da hat der gute Newsschreiber leider unrecht.

Herr Urmann hat seine Zulassung nicht verloren, er ist lediglich nicht mehr zugelassen. Ein großer Unterschied!

Mann kann nämlich, und mutmaßlich ist das hier auch so geschehen, seine Zulassung als Anwalt freiwillig zurückziehen und ggfls zu einem späteren Zeitpunkt wieder beantragen. Hätte er seine Zulassung wirklich verloren, sprich wäre es tatsächlich zu einer Art Überprüfung/Aberkennung gekommen, wäre letzteres eher nicht mehr möglich.
 
Wie die Kanzlei GGR berichtet, hat Thomas Urmann seine Zulassung für die Tätigkeit als Anwalt verloren. Gründe hierfür sind unbekannt.
Meines Wissens wurde der Geschäftszweck der U+C GmbH im Handelsregister von Rechtsberatung in Vermögensverwaltung umgeändert (LINK), wodurch automatisch die Zulassung erloschen ist. Insofern also nichts Reißerisches, sondern reine Formsache. :D

Wenn er ne neue Kanzlei aufmacht, kann er auch wieder als Anwalt arbeiten.

Das aktuell laufende berufsrechtliche Verfahren gegen Urmann hat sich damit erledigt.
Erst hier wäre es spannend geworden, denn ein Zulassungsentzug (= Berufsverbot = krasser Grundrechtseingriff, Art. 12 I GG) wegen "Abmahnungsmissbrauch" wäre spektakulär gewesen.
 
Meines Wissens wurde der Geschäftszweck der U+C GmbH im Handelsregister von Rechtsberatung in Vermögensverwaltung umgeändert (LINK), wodurch automatisch die Zulassung erloschen ist. Insofern also nichts Reißerisches, sondern reine Formsache. :D

Na, sieh mal einer an, da ist ein Leser wieder mal besser informiert bzw. aufmerksamer als die Online-Redaktion. Danke für die Info, damit ist der eigentlich gemeinte Inhalt des Artikels ja hinfällig.

Der Herr Urmann macht jetzt also in Vermögensverwaltung. Na, so einen integeren und honorigen Anwalt würde ich mein Vermögen sofort verwalten lassen, ihr nicht auch? :ugly:

Munter bleiben!
 
Meines Wissens wurde der Geschäftszweck der U+C GmbH im Handelsregister von Rechtsberatung in Vermögensverwaltung umgeändert (LINK), wodurch automatisch die Zulassung erloschen ist. Insofern also nichts Reißerisches, sondern reine Formsache. :D

Wenn er ne neue Kanzlei aufmacht, kann er auch wieder als Anwalt arbeiten.

Laut eigener Aussage hat er seine Zulassung freiwillig zurückgegeben: Kartenhaus fällt zusammen: Abmahn-Anwalt Urmann: "Habe Zulassung freiwillig zurückgegeben" - Internet - FOCUS Online - Nachrichten

Eventuell ein Schachzug um einer Aberkennung durch die Rechtsanwaltskammer zuvorzukommen.
 
Das droht auch den anderen Mahnanwälten!
Für solche Fälle gibt es einen Dachverband für
RA bei dem man sich beschweren kann.
Solches Geschäftsgebahren wird doch
wohl nicht an den Unis für Juristik gelehrt.
:motz:
 
Zurück